14.06.2023
Infos zur neuen Studienordnung GRW
Sicherlich habt ihr es schon mitbekommen: Ab dem WS 23/24 wird es eine neue Studienordnung für das Lehramt GRW geben. Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen zur neuen Studienordnung für euch zu beantworten. Für weitere Rückfragen zur neuen Studienordnung könnt ihr euch gerne bei unserer Studienfachberaterin Susanne Rentsch melden (s. Kontaktbox unten).
Für wen gilt die neue Studienordnung?
Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab WS 23/24 ins Lehramt GRW immatrikuliert werden. Für Studierende, die bereits vor dem WS 23/24 angefangen haben, GRW zu studieren, gilt nach wie vor die alte Studienordnung. Für euch ändert sich also nichts.
Darf/muss ich von der alten in die neue Studienordnung wechseln?
Es ist nicht möglich, freiwillig von der alten Studienordnung in die neue Studienordnung zu wechseln.
Für alle Studierenden, die bis 2027 noch nach der alten Studienordnung studieren, wird es aber zum WS 27/28 einen sogenannten "Zwangsübertritt" in die neue Studienordnung geben.
Wir bitten euch, euer Studium nicht absichtlich zu verlängern, um durch den Zwangsübertritt die Studienordnung wechseln zu können. Die neue Studienordnung ist nicht besser/weniger umfangreich als die alte - sie hat nur eine andere Verteilung von Modulen und Leistungspunkten.
Werden trotz der neuen Studienordnung noch alle Lehrveranstaltungen angeboten, die für die alte Studienordnung relevant sind?
Ja, es werden auch in Zukunft (mindestens bis zum WS 27/28) alle Lehrveranstaltungen angeboten, die ihr braucht, um euer Studium nach der alten Studienordnung zu absolvieren.
An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?
Eure Ansprechperson für alle Fragen rund um die neue Studienordnung ist unsere Studienfachberaterin Susanne Rentsch (s. Kontaktbox unten).
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameSusanne Rentsch
Studienfachberaterin für Lehramt Gemeinschaftskunde
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