14.05.2020
Wir müssen draußen bleiben
Studierenden ist laut Verfügung des SMK in Sachsen der Zutritt von Schulen untersagt.
Liebe Studierende, heute erreicht uns folgende Nachricht aus dem Kultusministerium:
"Gemäß der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen wird in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 1. Mai 2020 unter Punkt 1.4 darauf verwiesen: „…Kinder, Schülerinnen und Schüler, schulfremde Prüfungsteilnehmer und Studentinnen und Studenten dürfen die in Ziffer 1.1 bis 1.3 genannten Einrichtungen außer zum Zwecke der in den Ziffern 1.1.1 bis 1.1.5 genannten Anlässe nicht betreten.“
Schulpraktische Studien sind gemäß dieser Regelung nicht inkludiert, d. h. es besteht gegenwärtig weder für Studierende noch für Lehrpersonal der Hochschulen Zutrittsrecht in die Schulen zur Umsetzung von Praktika.
Auch wenn in den kommenden Wochen der Unterricht für weitere Klassen schrittweise wieder aufgenommen werden soll, sind die besonderen hygienischen Anforderungen kontinuierlich zu beachten. Dies stellt die Schulen vor zusätzliche Herausforderungen und wird sich deutlich auf die inhaltliche und logistische Gestaltung des unterrichtlichen Ablaufs auswirken.
Vor diesem Hintergrund muss von einer Umsetzung der regulären schulpraktischen Studien in allen Schularten bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesehen werden. Ein Zutrittsrecht in Schulen für Studierende wird es weiterhin nicht geben.
Für die Blockpraktika heißt das, sie wurden in der Regel unvollständig absolviert. Es obliegt den Hochschulen zu prüfen, inwieweit dennoch das gesamte Praktikum als absolviert bewertet werden kann. Nicht zuletzt auch, um einen massiven Anstieg der Bewerbungen für die kommenden Praktikumszeiträume – und damit ggf. weitere Engpässe hinsichtlich der Praktikumsplätze - auszuschließen.
Bezüglich der semesterbegleitenden schulpraktischen Übungen wäre hochschulseitig zu prüfen, ob Aufgabenstellungen so modifiziert werden können, dass hier ggf. mit Online-Angeboten gearbeitet werden kann.
Die Schulleitungen werden seitens des SMK informiert, dass Anfragen bezüglich dieser Praktika – schon wegen des nicht bestehenden Zutrittsrechts - keine Berücksichtigung finden.
Die Buchungen für die Blockpraktika im neuen Praktikumszeitraum Wintersemester 2020/21 werden über das Praktikumsportal gemäß dem vereinbarten Zeitplan zunächst umgesetzt.
Zur Durchführung dieser Praktika ab September 2020 ist gesondert zu entscheiden."