Prüfungen
Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten
Für die Betreuung und Begutachtung Ihrer Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit) steht Ihnen Prof. Dr. Hans Vorländer zur Verfügung.
Eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail dient der Vorstellung Ihres konkreten Forschungsvorhabens, das sich an den Themengebieten des Mercator Forum Migration und Demokratie und des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung (ZVD) orientieren sollte.
Hinweise zur Erstellung von Abschlussarbeiten
1. Zeitplanung
Fangen Sie frühzeitig an, Ihre Abschlussarbeit zu planen und zu konzipieren. Um nicht in Zeitnot zu geraten, sollten Sie spätestens ein Semester vor der geplanten Abgabe der Arbeit damit beginnen. Sobald das Thema jedoch feststeht, muss die Anmeldung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes umgehend beim Prüfungsamt erfolgen.
2. Themenfindung
Abschlussarbeiten bei Herrn Prof. Vorländer sollten sich thematisch an den Forschungsinhalten der Professur orientieren. Forschungsschwerpunkte finden Sie auf unserer Homepage
3. Betreuer
Bitte nehmen Sie frühzeitig per E-Mail Kontakt mit derjenigen Person auf, die Sie gerne als Betreuerin oder Betreuer für Ihr Thema hätten. Nachdem Sie einen Erstbetreuer gefunden haben, kümmern Sie sich bitte um einen Zweitbetreuer für die Erstellung des Zweitgutachtens. Ihr Erstbetreuer kann Ihnen dabei behilflich sein.
4. Konkretisierung des Themas
Sobald Sie sich nähere Gedanken zu Thematik und Aufbau Ihrer Arbeit gemacht haben, können Sie diese im Rahmen der Sprechstunde gemeinsam mit ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer weiter konkretisieren. Hierzu melden Sie sich bitte für einen Sprechstundentermin an.
5. Exposé
Bringen Sie zur Sprechstunde ein erstes Exposé mit, welches Thematik und Aufbau Ihrer Abschlussarbeit darlegt. Das Exposé können Sie in der Sprechstunde vorstellen und anschließend überarbeiten. Danach sollten Sie einen genauen Plan für das weitere Vorgehen haben.
6. Anmeldung der Arbeit
Insofern die Betreuerin oder der Betreuer mit ihrem Entwurf einverstanden ist, können Sie die Arbeit über das Prüfungsamt anmelden (hier der entsprechende Link zum Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät mit Formularen und weiteren Hinweisen). Je nach Studiengang variiert der genaue Anmeldevorgang. Mit Anmeldung erhalten Sie ein verbindliches Abgabedatum, das Sie unbedingt einhalten müssen.
7. Anfertigung des Manuskripts
Die formale Gestaltung des Manuskripts orientiert sich an den Standards für wissenschaftliche Arbeiten. Der Umfang der Arbeit sollte bei Bachelorarbeiten maximal 40 Seiten umfassen, bei Masterarbeiten maximal 80. Die notwendigen Angaben für das Deckblatt können Sie dem Informationsblatt entnehmen, welches Sie bei der Anmeldung Ihrer Arbeit vom jeweiligen Prüfungsamt erhalten.
8. Forschungskolloquium
An der Professur betreute Arbeiten können nach Absprache im Rahmen eines Forschungskolloquiums vorgestellt werden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, von einem erweiterten Personenkreis Feedback zu erhalten. Des Weiteren kann im Rahmen des Kolloquiums zugleich die Prüfungsleistung nach §28 der Prüfungsordnung (vom 09.12.2012) erbracht werden, die für die Bachelorarbeit Politikwissenschaft benötigt wird.
9. Abgabe
Bitte reichen Sie Ihre Arbeit unbedingt fristgerecht über das für Sie zuständige Prüfungsamt ein. Genaue Hinweise zu den Abgabeformalitäten erhalten Sie bei Anmeldung der Arbeit vom Prüfungsamt.
10. Verteidigung
Bitte denken Sie daran, dass in einigen Studienbereichen eine Verteidigung der Abschlussarbeit vorgesehen ist. Für politikwissenschaftliche Bachelorarbeiten kann die unter §28 der Prüfungsordnung genannte Erläuterung der Bachelorarbeit im Kolloquium (s.o.) die Verteidigung ersetzen.