Formulare
Inhaltsverzeichnis
Für alle Fachstudiengänge im Bereich GSW
Prüfungsanmeldungen nicht online
Anmeldung einer Prüfung vor Beginn der Online-Anmeldung
(v. a. für Referate, die in den ersten Wochen des Semesters - also vor Beginn der Online-Anmeldung - gehalten werden)
Anmeldung einer nicht online angebotenen Prüfungs(vor)leistung
Prüfungsrücktritt krankheitsbedingt
Formular zum Rücktritt von einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung auf Grund von Krankheit (im Bachelor-, Master- und Diplom-Studium)
(Das Formular und die Ärztliche Bescheinigung sind unverzüglich - also "ohne schuldhaftes Zögern" - im Prüfungsamt einzureichen: persönlich, per Post an TU Dresden, Bereich GSW, Prüfungsamt, 01062 Dresden oder durch andere Personen. Einfache Krankschreibungen ("gelbe Scheine") sind nicht mehr zugelassen.
Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin
Formular zur Abmeldung einer PL spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin
Gem. Beschluss des Prüfungsausschusses kann ab dem Sommersemester 2023 jede angemeldete Prüfung bis drei Werktage vor dem konkreten Prüfungstermin wieder abgemeldet werden.
Bestätigung von Fristverlängerungen für schriftliche Prüfungsleistungen
Fristverlängerung für Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit:
Da es seit dem 01.01.2023 keine "gelben Scheine" für Krankschreibungen mehr gibt, ist bei Geltendmachung von Erkrankungen zum Zwecke einer Fristverlängerung eine Ärztliche Bescheinigung einzureichen. Ausnahme: Krankheit eigener Kinder (hier bitte Kinderkrankenscheine einreichen)
Bestätigung der Fristverlängerung für schriftliche Prüfungsleistungen
Diese Verlängerung durch die/den Prüfenden soll vier Wochen nicht überschreiten. Sollte dies aufgrund schwerwiegender Probleme, längerer krankheitsbedingter Ausfälle o. ä. nicht ausreichend sein, muss über das Prüfungsamt ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss, ggf. mit Nachweisen, gestellt werden.
Die grundsätzliche Frist für die Abgabe endet am Semesterende - also am 31.03. oder am 30.09. Die Prüfenden können aber kürzere Fristen festlegen. Die Mitteilung an das Prüfungsamt über eine Fristverlängerung muss aber nur erfolgen, wenn der 31.03./30.09. überschritten werden.
Profilbereich Masterstudiengänge Philosophische Fakultät
Learning Agreement für das Freie Modul Erweiterungswissen
(alle Master-Studiengänge)
Learning Agreement für das Freie Modul Spezialisierungswissen
(alle Master-Studiengänge außer Soziologie PO 2017)
Learning Agreement für das Freie Modul Spezialisierungswissen Master Soziologie
(nur Master-Studiengang Soziologie PO 2017)
Nachweis über das Modul Berufspraxis
Ergänzungsbereich Master SLK
Nachweisblatt über Prüfungsleistungen des fachübergreifenden Ergänzungsbereichs in den Master-Studiengängen der Fakultät SLK, PO 2008 (Immatrikulation bis zum 30.09.2013)
Anmeldung und Abrechnung einer Prüfungsleistung im Ergänzungsbereich des Masterstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, PO 2013