Bachelorarbeit
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Didaktik der politischen Bildung
Regelungen und Hinweise
Gem. § 21 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den BA-Studiengang Politikwissenschaft wird „das Thema der Bachelorarbeit ... spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module ausgegeben.“ Der Begriff "alle Module" schließt den EB und die Aqua-Module ein.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit persönlich im Prüfungsamt eingereicht werden. Anträge, die ohne gesonderte Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit der Post zugeschickt werden oder durch Beauftragte überbracht werden, können nicht bearbeitet werden. Sie können das Thema gern auch eher einreichen.
Das Formular für die Anmeldung der Bachelorarbiet ist ausgefüllt mitzubringen. Nach der Unterschrift des Betreuers ist das Formular umgehend (spätestens aber innerhalb der nächsten 10 Tage) im Prüfungsamt einzureichen. Die Unterschrift des Zweitgutachters kann ggf. nachgereicht werden. Ohne die Unterschrift des Betreuers kann der Antrag nicht angenommen werden. Bei Vorschlag eines auswärtigen Zweitgutachters muss vor dem Einholen der Unterschrift die Genehmigung des Prüfungsausschusses für einen auswärtigen Zweitgutachter vorliegen.
Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit durch die Studierenden sind 12 Wochen vorgesehen. Der Abgabetermin für die Bachelorarbeit wird sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben. Bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit erfolgt außerdem die Anmeldung für das verpflichtende Kolloquium. Die Prüfung dazu erfolgt in Absprache mit dem Prüfer während der Anfertigung der Arbeit bzw. im Anschluß daran (gem. § 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung).
Die Bachelorarbeit wird durch Hochschullehrer (i.d.R. die Professor/innen) betreut und bewertet. Überlegen Sie daher bitte frühzeitig, in welchem der Teilbereiche des Faches Sie ihre Bachlorarbeit ansiedeln wollen und nehmen Sie Kontakt mit dem/der Betreuer/in Ihrer Arbeit auf.
Die Begutachtungszeit durch Betreuer und Zweitgutachter beträgt i.d.R. 6-8 Wochen.