BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät
Gem. § 21 Abs. 3 der Prüfungsordnungen für die BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät (Ausnahmen davon s. unten) wird „das Thema der Bachelorarbeit ... spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module ausgegeben.“ Der Begriff "alle Module" schließt den EB und die Aqua-Module ein.
AUSNAHMEN:
- BA- Studiengang Philosophie - hier muss die Arbeit schon vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss der Module im KERNBEREICH angemeldet werden.
- BA-Studiengänge Soziologie (PO 2016) und Medienforschung, Medienpraxis sowie Musikwissenschaft - hier muss die Arbeit spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters angemeldet werden ("zu Beginn" bedeutet normalerweise: im ersten Monat des neuen Semesters, also im April bzw. im Oktober).
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit muss normalerweise persönlich im Prüfungsamt eingereicht werden. Aktuell ist das nur per E-Mail möglich.
Sie können das Thema auch immer eher einreichen.
Achtung: Diese Regelung gilt nur dann, wenn mit dem Betreuer noch kein konkretes Thema vereinbart wurde. Steht schon ein bearbeitungsfähiges Thema fest, so ist dieses - unabhängig davon, ob alle Module abgeschlossen sind oder nicht - innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt anzumelden (s. unten).
Diese Frist hat immer Vorrang!
Das Formular für die Anmeldung ist nach der Unterschrift des Betreuers umgehend (spätestens aber innerhalb der nächsten 10 Tage) im Prüfungsamt einzureichen. Die Unterschrift des Zweitgutachters kann nachgereicht werden. Ohne die Unterschrift des Betreuers kann der Antrag nicht angenommen werden. Die Unterschrift kann auch durch eine E-Mail der potentiellen Betreuerin/des potentiellen Betreuers an das Prüfungsamt ersetzt werden. Hier finden Sie eine Auflistung der möglichen Gutachter:innen. Bei Vorschlag einer auswärtigen Zweitgutachterin/einers auswärtigen Zweitgutachters muss vor dem Einholen der Unterschrift die Genehmigung des Prüfungsausschusses für einen auswärtigen Zweitgutachter vorliegen.
Haben Sie einen studiengangsbezogenen Auslandsaufenhalt absolviert? Wenn ja, dann bringen Sie zusätzlich zum Anmeldeformular für die Arbeit bitte noch den ausgefüllten Meldebogen Erfassung studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte mit.
Der Abgabetermin für die Bachelorarbeit wird sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags die Bearbeitungsfrist beginnt. Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben. Bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit erfolgt außerdem die Anmeldung für das verpflichtende Kolloquium (außer für den Studiengang Medienforschung, Medienpraxis - hier ist eine entsprechende Leistung Teil eines vor Anmeldung der Arbeit abgeschlossenen Moduls). Die Prüfung dazu erfolgt in Absprache mit dem Prüfer während der Anfertigung der Arbeit bzw. im Anschluss daran (gem. § 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung).