Abschlussarbeit in den BA-Studiengängen der Philosophischen Fakultät
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Anmeldezeitpunkt
Sobald ein bearbeitungsfähiges Thema für die Bachelorarbeit feststeht, muss diese - unabhängig davon, ob alle Module abgeschlossen sind oder nicht (s. unten) - innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt angemeldet werden. In der Regel ist es so, dass die Betreuerin bzw. der Betreuer das Anmeldeformular (s. unten) mit dem aktuellen Datum unterschreibt, wenn das Thema in der Sprechstunde oder im Rahmen einer E-Mail-Konversation bestätigt wird. Oft ist das mit der Bestätigung eines Exposés verbunden. Bitte sprechen Sie das rechtzeitig ab und haben Sie das vorausgefüllte Formular parat.
Studierende im BA Kunstgeschichte beachten bitte, dass die Anmeldung der Arbeit unabhängig von der o. g. Frist zudem ca. eine Woche vor dem BA-Kolloquium erfolgen muss. Dieses findet in diesem Studiengang ja während des Schreibens der Arbeit und nicht erst nach dem Bestehen der Arbeit statt. Vereinbaren Sie also einen passenden und nicht zu frühen Termin.
Ausschlussfristen für die Anmeldung
Gemäß der Festlegungen in den Prüfungsordnungen für die BA-Studiengänge gibt es späteste Anmeldefristen. Dort ist festgelegt, dass das Thema der Bachelorarbeit
- entweder „spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module“ (inklusive KB und EB und AQUA) ausgegeben wird (gilt für die BA-Studiengänge Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft) oder
- „spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters (gilt für die BA-Studiengänge Evangelische Theologie, Medienforschung, Musikwissenschaft, Philosophie, Soziologie). Als „Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters“ wird immer der erste Monat des Semesters verstanden: Der April im Sommersemester (also bis zum 30.04.), der Oktober im Wintersemester (also bis zum 31.10.).
Die Arbeit kann aber auch jederzeit eher angemeldet werden. Es gibt hierfür keine Zulassungsvoraussetzungen.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit kann
- per E-Mail an oder
- nach Buchung eines Termins über das Terminbuchungsformular persönlich im Prüfungsamt angemeldet werden.
Im Falle der Anmeldung per E-Mail senden Sie uns bitte einen Scan des Anmeldeformulars mit der (digitalen) Unterschrift der Betreuerin oder des Betreuers zu. Die Unterschrift für das Zweitgutachten auf dem Formular kann später nachgereicht werden. Sie kann auch durch eine E-Mail der potentiellen Zweitgutachterin/des potentiellen Zweitgutachters an das Prüfungsamt ersetzt werden. Hier finden Sie eine Auflistung der möglichen Gutachterinnen und Gutachter
Bei der persönlichen Anmeldung nach Terminbuchung bringen Sie die o. g. Unterlagen einfach ausgedruckt mit.
Sie erhalten nach der Anmeldung (per E-Mail oder persönlich ausgehändigt) den verbindlichen Abgabetermin, ein Infoblatt mit Hinweisen zur äußeren Form der Arbeit sowie eine Checkliste zum Stand des gesamten Abschlussverfahrens. Auf der Checkliste werden evtl. noch offene Leistungen aufgelistet.
Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Tag (der Zusendung) der Anmeldung. Im Zuge der Anmeldung der Arbeit im HISQIS oder Selma erfolgt außerdem die Anmeldung für das verpflichtende Kolloquium zur BA-Arbeit.
Fristverlängerung aufgrund von Krankheit: Da es seit dem 01.01.2023 keine "gelben Scheine" für Krankschreibungen mehr gibt, ist bei Geltendmachung von Erkrankungen zum Zwecke einer Fristverlängerung eine Ärztliche Bescheinigung im Original per Post einzureichen. Ausnahme: Krankheit eigener Kinder
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Abgabe/Einreichen von Abschlussarbeiten
Abweichend von der Festlegung in den Prüfungsordnungen hat der Prüfungsausschluss der Philosophischen Fakultät bis auf weiteres für Abschlussarbeiten ein digitales Einreichen - besonders als Option zur Fristwahrung – zugelassen. Die Details dazu finden Sie unten.
Natürlich ist auch ein Einreichen von Druckexemplaren und Dateien der Arbeit (wie in den Prüfungsordnungen beschrieben) jederzeit möglich. Das ist persönlich nach Buchung eines Termins über das Terminbuchungsformular möglich oder per Zusendung über Post oder Hauspost der TU Dresden.
Digitales Einreichen
Senden Sie spätestens am festgelegten Abgabetag bis 24:00 Uhr eine E-Mail an das Prüfungsamt () und hängen Sie die Datei mit Ihrer Arbeit als Anlage an. Bitte verwenden Sie (auch in Ihrem Interesse – Stichwort „Formatierungen“) als Dateiformat die PDF-Variante. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann können Sie auf eine Word-Datei ausweichen. Als 2. Anlage Ihrer E-Mail senden Sie uns bitte einen Scan/ein Foto der Rückseite des „Informationsblattes zur Anfertigung der Arbeit“. Es geht hier um eine unterschriebene zusätzliche Selbstständigkeitserklärung für Ihre Prüfungsakte.
Bitte überprüfen Sie, ob uns die Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters schon vorliegt. Wenn nicht, dann hängen Sie auch diesen Nachweis (Unterschrift auf der Zulassung oder E-Mail) noch mit an. Senden Sie die Arbeit bitte nicht gleichzeitig an Ihre Gutachter:innen! Diese erhalten die Datei mit Ihrer Arbeit offiziell von uns.
Das Nachreichen von ein oder zwei Druckexemplaren wäre beim digitalen Einreichen nur dann erforderlich, wenn einer oder beide Gutachter:innen auf der Druckform bestehen, weil sie die Arbeit nicht am Bildschirm lesen können/möchten. Darüber informieren wir Sie aber, nachdem Sie eingereicht haben. Sollten Sie sich also für diese Form des Einreichens entscheiden, dann senden Sie uns bitte von sich aus erst einmal keine zusätzlichen Druckexemplare zu.
Einreichung von Druckexemplaren
Alternativ zum digitalen Einreichen können Sie Druckexemplare postalisch oder über den Fristenbriefkasten ein einreichen.
Was ist hier zu beachten? Sie reichen btte ein:
- zwei gebundene Exemplare mit jeweils einer eingebundenen Selbstständigkeitserklärung mit Originalunterschrift,
- zwei digitale Fassungen der Arbeit auf CD-ROM (können im Copy-Shop gebrannt werden) oder auf USB-Sticks sowie
- die ausgefüllten 2. Seite des Info-Blattes mit der Selbstständigkeitserklärung und
- ggf. die noch fehlende Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters
Beim postalischen Einreichen gilt zur Fristwahrung der Poststempel. Senden Sie uns bitte vorab per E-Mail einen Scan/ein Foto des Einlieferungsbelegs zu. Beim Einreichen über den Fristenbriefkasten der TU Dresden - Sie finden diesen zwischen dem Tillich- und dem Hülsse-Bau (siehe Lageplan) - kann durch eine Klappe, die 24:00 Uhr innerhalb des Kastens fällt, bei der täglichen Leerung genau zugeordnet werden, wann der Einwurf erfolgte. Dieser Tag wird von der Zentralen Poststelle auf dem Umschlag vermerkt. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag unsere Postanschrift: Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt Philosophischen Fak./Fakultät SLK. Sehr dicke Arbeiten müssen bitte einzeln verpackt werden, damit sie durch den Briefschlitz passen.
Kolloquium
Das Kolloquium zur BA-Arbeit kann stattfinden, sobald die Arbeit von beiden Gutachter:innen als bestanden bewertet wurde [Ausnahme: BA Kunstgeschichte - Hier findet das Kolloquium schon kurz nach der Anmeldung der Arbeit statt.]
In der Regel stehen Sie Cc, wenn die Gutachter:innen ihre Gutachten an das Prüfungsamt senden. Sollte das nicht der Fall sein, dann können Sie gern im Prüfungsamt nachfragen, wir senden Ihnen das/die Gutachten dann zu.
Den Termin für das Kolloquium vereinbaren Sie bitte selbst mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.
Wie geht es danach weiter?
Abschluss- bzw. Zeugnisdokumente
Sobald die Gutachten und alle Modulnoten (auch die Note für das Kolloquium) vollständig vorliegen, werden die Abschlussdokumente (Abschlussbescheinigung, Notenbescheinigung) erstellt und vom Prüfungsamt per Post übersandt. Das sind amtliche Dokumente, die Sie bis zum Erhalt der endgültigen Dokumente überall vorlegen können. Gleichzeitig werden die Zeugnisdokumente (Urkunde dt/eng, Zeugnis dt/eng, Beilage, Diploma Supplement) erstellt und in die Unterschriftenrunde gegeben. Nach Vorliegen aller Unterschriften (4-6 Wochen) erhalten Sie die Zeugnisunterlagen auf dem Postweg. Bitte hinterlegen Sie Ihre aktuelle Anschrift im selma.
Exmatrikulation
Zum Zeitpunkt der letzten Prüfung müssen Sie immatrikuliert sein (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen, diese können extern absolviert werden). Für das Warten auf die Gutachten oder auf Noten müssen Sie aber nicht eingeschrieben bleiben.
Wer die letzte Prüfung im ersten Monat eines neuen Semesters - also im April oder im Oktober - ablegt (das betrifft auch das Einreichen der BA-Arbeit und das BA-Kolloquium) muss sich nicht zum neuen Semester rückmelden. Möglich ist das aber, das entscheiden dann Sie.
Sollten Sie Ihr Studium mitten im Semester abschließen, können Sie über den Stura eine anteilige Rückerstattung des Semesterticketbeitrags beantragen