Förderung und Mobilitätsbeihilfe
Länderspezifisch lässt sich in etwa der jeweilige ERASMUS-Mobilitätszuschuss ermitteln. Der individuelle Betrag hängt von der Zahl der studentischen Teilnehmer im jeweiligen Studienjahr ab.
Gruppe | Länder |
aktueller monatlicher Zuschuss |
---|---|---|
A | Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Schweden, Großbritannien | 270 EUR |
B | Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxembourg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei | 210 EUR |
C | Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien | 150 EUR |
Quelle: Akademisches Auslandsamt
Überwiesen wird die Mobilitätsbeihilfe in zwei Raten – 70 % des Gesamtbetrages des Förderungszeitraumes vor und der Rest nach dem Studienaufenthalt. Hierfür müssen zunächst die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Rücksendung des unterzeichneten Fördervertrages an das AAA (im Original)
- vollständig unterschriebenes Learning Agreement als Kopie oder PDF (Tabelle A+B)
- Immatrikulationsbescheinigung der TU Dresden für die Dauer des Auslandaufenthalts (als PDF)
- Online Sprachtest 1
Die zweite Rate wird anhand der Confirmation of Attendance, welche den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts im Ausland dokumentiert, ermittelt und die erforderlichen Nachweise, die nach dem Auslandssemester zu erbringen sind, vom Akademischen Auslandsamt geprüft. Diese sind bis spätestens 30 Tage nach dem Ende des vereinbarten Förderungszeitraumes im Akademischen Auslandsamt einzureichen:
- Aufenthaltsbescheinigung der Gasthochschule (Confirmation of Attendance)
- Online Sprachtest 2
- EUSurvey-Onlineumfrage
- Verfassen eines Erfahrungsberichtes (online)
- Transcript of Records oder Learning Agreement Table E (als Kopie)
- Nachweis über die Anerkennung (Learning Agreement Table F)
Beachten Sie auch, dass Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, ebenso Anspruch auf Auslands-BaföG haben, auch wenn sie im Inland keine derartige Förderung erhalten. Ein Antrag sollte mindestens 6 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes bei dem jeweils zuständigen Amt gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.