Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Durchführung der Zwischenprüfung
Prof.Dr. Thomas Schmeller
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
der Philosophischen Fakultät
der TU Dresden
Studiendekan
An alle Studierenden
in einem Lehramts-Studiengang
der Philosophischen Fakultät
19. Oktober 2000
Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Durchführung der Zwischenprüfung
Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
der Prüfungsausschuß der Philosophischen Fakultät hat auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 folgende Neuregelungen zur Durchführung der Zwischenprüfung beschlossen:
1. Auf der Grundlage des SächsHG entfällt die bisherige Regelung,
daß eine Zwischenprüfung, die im vierten Fachsemester wegen
Nichtanmeldung oder fehlender Zulassungsvoraussetzungen nicht abgelegt
wird, als erstmalig nicht bestanden gewertet wird.
2. Anträge auf Verschiebung der Zwischenprüfung entfallen deshalb ebenfalls.
3.
Wer die Zwischenprüfung nicht bis zum Beginn des fünften Fachsemesters
bestanden hat, muß im fünften Fachsemester an einer Studienberatung
teilnehmen. Der Nachweis über diese Beratung ist dann
Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.
4. Ab dem
Sommersemester 2001 werden grundsätzlich nur dann Zulassungen zur
Zwischenprüfung erteilt, wenn spätestens drei Tage vor dem
individuellen Prüfungstermin alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt
sind (ausgenommen sind Latein- und Griechischnachweise). Eine
Nachreichung von Scheinen ist dann nicht mehr möglich.
5.
Studierende, deren Zwischenprüfung bereits unter die Vorgaben des
SächsHG vom 11. Juni 1999 fiel und die einen Bescheid des
Prüfungsausschusses erhalten haben, in dem ihre Zwischenprüfung als
erstmalig nicht bestanden gewertet wurde und/oder eine Frist von sechs
Monaten für eine Wiederholungsprüfung vorgegeben wurde, können eine
Aufhebung dieses Bescheids beantragen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit allen guten Wünschen für ein fruchtbares Wintersemester bin ich für heute
Ihr
Prof.Dr. Thomas Schmeller
Studiendekan