Studieninhalte des zweiten Hauptfachs Sozialwissenschaften
Das zweite Hauptfach Sozialwissenschaften besteht aus fünf Wahlpflichtbereichen von je 35 LP, von denen zwei zu wählen sind. Die Wahlpflichtbereiche (WPB) liegen jeweils in der ersten und in der zweiten Hälfte des Studiums.
Es wird in der Regel Wahlpflichtbereich 1 mit einem der Wahlpflichtbereiche 2 bis 5 kombiniert, wobei eine Vertiefung der Inhalte des 1. Hauptfachs nur für Politikwissenschaft und Soziologie angeboten wird (WPB 3 bzw. 4). Nur bei Wahl der beiden Wahlpflichtbereiche 3 bzw. 4 (also nur mit dem 1. Hauptfach Politikwissenschaft oder Soziologie) kann auch anstatt des Wahlpflichtbereichs 1 der Wahlpflichtbereich 5 in der ersten Studienphase gewählt werden.
Wahlpflichtbereich 1: "Sozialwissenschaftliche Grundlagen" (1. bis 3. Semester)
Der WPB beginnt mit dem Pflichtmodul "Einführung in die Sozialwissenschaften" (10 LP), das Einführungsvorlesungen aus den beiden nicht als erstes Hauptfach gewählten Fächern Medienforschung, Politikwissenschaft und Soziologie enthält. Darüber hinaus stehen aus diesen Fächern Module zur Wahl, die auch in den ersten und zweiten Hauptfächern dieser Fächer Verwendung finden. Der WPB 1 kann nur durch WPB 5 ersetzt werden, und dies nur dann, wenn WPB 3 oder 4 gewählt wird.
Wahlpflichtbereich 2: "Sozialwissenschaftliche Vertiefung" (4. bis 6. Semester)
Der WPB beginnt mit dem Pflichtmodul "Sozialwissenschaften als interdisziplinäres Feld" (5 LP), das ein Seminar enthält. Darüber hinaus stehen aus den beiden nicht als erstes Hauptfach gewählten Fächern Medienforschung, Politikwissenschaft und Soziologie Module zur Wahl, die auch in den ersten und zweiten Hauptfächern dieser Fächer Verwendung finden. Der WPB 2 kann nur in Kombination mit WPB 1 studiert werden.
Wahlpflichtbereich 3: "Vertiefung Politikwissenschaft" (4. bis 6. Semester)
Der WPB 3 beginnt mit dem Pflichtmodul "Sozialwissenschaften als interdisziplinäres Feld" (5 LP), das ein Seminar enthält. Darüber hinaus enthält er politikwissenschaftliche Module, die nicht im ersten Hauptfach Politikwissenschaft angeboten werden. Der WPB 3 kann nur in Kombination mit dem ersten Hauptfach Politikwissenschaft gewählt werden. Bei seiner Wahl kann in der ersten Studienhälfte zwischen WPB 1 und WPB 5 gewählt werden.
Wahlpflichtbereich 4: "Vertiefung Soziologie" (4. bis 6. Semester)
Der WPB 4 beginnt mit dem Pflichtmodul "Sozialwissenschaften als interdisziplinäres Feld" (5 LP), das ein Seminar enthält. Darüber hinaus enthält er soziologische Module, die nicht im ersten Hauptfach Politikwissenschaft angeboten werden. Der WPB 4 kann nur in Kombination mit dem ersten Hauptfach Soziologie gewählt werden. Bei seiner Wahl kann in der ersten Studienhälfte zwischen WPB 1 und WPB 5 gewählt werden.
Wahlpflichtbereich 5: "Interdisziplinäre Ergänzung"
Der WPB 5 vermittelt Grundlagen in sozialwissenschaftlichen Fächern aus anderen Fakultäten der TU Dresden. Zur Wahl stehen Psychologie, Medieninformatik, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaft und Recht. Der WPB 5 wird in der Regel mit WPB 1 kombiniert und in der zweiten Studienhälfte studiert. Nur bei Wahl von WPB 3 oder 4 kann er in der ersten Studienhälfte absolviert werden.