1. Leitlinien für Lehrende
Lehrangebot und Ressourcen
- Die Institute müssen ausreichend Veranstaltungen anbieten, um den Studierenden den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit zu ermöglichen.
- Die Vorlesungsverzeichnisse werden am Ende jeder Vorlesungszeit für das kommende Semester zur Verfügung gestellt. Die Einschreibungen beginnen frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Vorlesungsverzeichnisse.
- Sollte eine Lehrveranstaltung entfallen, in die Studierende bereits eingeschrieben sind oder die eine Pflichtveranstaltung darstellt, muss den Studierenden in demselben Studienjahr ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden.
- Wenn eine Pflichtveranstaltung einen kostenpflichtigen Bestandteil beinhaltet (z.B. Exkursion), wird eine möglichst kostengünstige bzw. alternative Lösung angestrebt.
- Eine wichtige Ressource für das Studium ist die von der Bibliothek bereitgestellte Literatur. Die Fakultät kann in der Bibliothekskommission Probleme ansprechen. Erwerbungsvorschläge sollen von allen Universitätsangehörigen bei der SLUB eingebracht werden.
Gestaltung von Lehrveranstaltungen
- In der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung sollte die Lektüre für die Veranstaltung bekannt gegeben und zugängig gemacht werden (z.B. als Seminarapparat oder Reader).
- Die Menge der Lektüre ist so zu gestalten, dass sie für Studierende zu bewältigen ist. Dabei sollten weitere Leistungen, die in der Lehrveranstaltung erbracht werden, berücksichtigt werden.
- Dozenten müssen ausreichend und regelmäßig Sprechstunden anbieten, die von den Studierenden auch zur Absprache genutzt werden sollen.
- Die Ergebnisse von Evaluationen sollen im Kurs veröffentlicht und diskutiert werden.
- Veranstaltungen sollen pünktlich beginnen und enden, um zu gewährleisten, dass Studierende die folgende Lehrveranstaltung rechtzeitig erreichen können.
Prüfungen
- In der Auftaktsitzung jeder Lehrveranstaltung werden die Studierenden über die Prüfungen, die diese Veranstaltung betreffen, informiert. Grundsätzlich sind die Prüfungsregeln in den Studien- und Prüfungsordnungen verbindlich festgelegt.
- Vor einer schriftlichen Prüfung sollten den Studierenden vergleichbare Prüfungsfragen aus vergangenen Semestern zugänglich gemacht werden.
- Die Ergebnisse mündlicher Prüfungen sollten sofort, die schriftlicher Prüfungen spätestens vier Wochen nach der Prüfung bekannt gegeben werden. Schriftliche Ausarbeitungen sollen spätestens sechs Wochen nach Abgabe bewertet werden, sofern die Prüfungsordnungen keine andere Regelung vorsehen.
- Wiederholungsprüfungen sollen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit möglichst zeitnah im Einklang mit der Prüfungsordnung angeboten werden.
- Studierende haben generell einen Anspruch darauf, die Gründe für die Bewertung erbrachter Leistungen (z.B. von Hausarbeiten oder Klausuren) zu erfahren.
- Auf Antrag haben die Studierenden die Möglichkeit der Einsichtsnahme in Korrekturen oder Protokolle, um ihre Bewertung nachvollziehen zu können.
- Fehlstunden alleine sind kein ausreichender Grund, um Studierende von dem Erwerb von Prüfungsleistungen (z.B. Teilnahme an Klausuren) auszuschließen.
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2. Leitlinien für Studierende
Respekt und Fairness
- Aktive Mitarbeit durch Lesen der Pflichtlektüre, mündliche Beiträge und hochwertige Referate sind die Grundlage für erfolgreiche Seminare und die Qualität der Studienleistungen.
- Das Reden während Vorträgen ist eine Missachtung der Leistung anderer und sollte unterbleiben. Zuhören erleichtert zudem das Verständnis und die Diskussionsteilnahme.
- Die Studierenden sollten zu Lehrveranstaltungen rechtzeitig erscheinen, nur so können die Veranstaltungen ungestört beginnen. Auch sollten die Veranstaltungen erst nach Ende der planmäßigen Vorlesungszeit verlassen werden.
- Wer eine Lehrveranstaltung vorzeitig verlassen muss, sollte dies dem Dozenten mitteilen.
- Referenten, die am Tag ihres Vortrages nicht zur Sitzung erscheinen können, müssen sich rechtzeitig beim Dozenten abmelden und mit ihm einen Ersatztermin vereinbaren.
Ehrlichkeit
- Betrugsversuche in Prüfungen führen zu einer Bewertung der Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ und in schweren Fällen zum Ausschluss von der Lehrveranstaltung.
- Das Einreichen von Plagiaten ist kein Kavaliersdelikt. Fremdes geistiges Eigentum als eigenes auszugeben, kann strafrechtlich verfolgt werden und zum Ausschluss von Prüfungen oder sogar zur nachträglichen Aberkennung von akademischen Graden führen.
Prüfungen
- Studierende und Dozenten haben die Pflicht, sich über die Studien- und Prüfungsordnungen ihrer Studiengänge zu informieren. Die entsprechenden Dokumente befinden sich auf der Internet-Seite des Prüfungsamtes.
- In modularisierten Studiengängen sind Prüfungen immer rechtzeitig beim Prüfungsamt anzumelden, weil sie sonst nicht abgelegt werden dürfen.
- Seminararbeiten müssen fristgerecht eingereicht werden, sonst kann die Annahme verweigert werden. Verlängerungen sind vorher mit dem Dozenten abzusprechen.
- Die Abgabe der Abschlussarbeit muss fristgerecht und themengetreu erfolgen. Wird die Magister‑, Bachelor‑ oder Masterarbeit nur einen Tag später eingereicht, gilt sie als nicht bestanden.
- Die Bachelorprüfung muss bis zum Ende des 10. Fachsemesters abgelegt sein. Bei absehbaren Problemen mit diesen Fristen sollten unbedingt rechtzeitig die Beratungsangebote von Fachschaft, Fachstudienberatung, Prüfungsamt oder Studiendekan(in) genutzt werden.
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