Prüfungstermine
Abmeldung | Rücktritt | Krankheit
Während des Anmeldezeitraums für Sprachprüfungen (WiSe 2.+3. KW bzw. SoSe 25.-27. KW) können Sie sich in Selma wieder selbstständig von der Sprachprüfung (K3010-T) abmelden. Nach dem Abmeldezeitraum informieren Sie im Krankheitsfall bitte Ihre Lehrkraft per E-Mail und senden eine digitale Kopie Ihres Krankenscheins an die LSK-TUDIAS-Studienorganisation (). Das Original erhält Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Für Prüfungen im (Wahl-) Pflichtbereich bzw. AQua-Bereich gelten die Abmeldefristen der
jeweiligen Prüfungsordnung. Bitte wenden Sie sich bei einem Prüfungsrücktritt an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie: bei einer Prüfungsanmeldung im Zusatzbereich und im (Wahl-)Pflichtbereich bzw. AQua-Bereich müssen Sie sich von beiden Bereichen abmelden.
Für weitere/genauere Informationen rund um Prüfungen.
Hinweis für den Fall des Rücktrittes von einer Prüfung in den Regionalwissenschaften Ostasien
Bis drei Werktage vor dem Tag der Prüfung besteht die Möglichkeit, ohne die Angabe von Gründen von der Prüfung zurückzutreten. Die Abmeldung von der Prüfung erfolgt bei der Lehrkraft oder beim Sekretariat des Ostasienzentrums. Nach Verstreichen dieser Frist ist ein Rücktritt nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich.
Ist die Anmeldung zur Prüfung erfolgt und der Prüfling nimmt an der Prüfung nicht teil, ohne vorher seinen Rücktritt rechtzeitig bekannt gegeben oder ein Attest vorgelegt zu haben, so wird die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet.