Prüfungen und Anerkennung
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Vorhandene Sprachkenntnisse müssen durch einen Nachweis oder einen Einstufungstest belegt werden. Hinweise zu den Einstufungstests bzw. den verlangten Nachweisen finden Sie im entsprechenden Sprachbereich in OPAL und auf den Webseiten der TUDIAS Sprachausbildung.
Für individuelle Fragen:
Für individuelle Fragen zu ostasiatischen Sprachen:
Prüfungszeiträume
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Prüfungen finden in der letzten Semesterwoche und den ersten beiden Wochen der Kernprüfungszeit statt.
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für Prüfungstermine siehe OPAL
Krankmeldung für Prüfungen
Sollten Sie zu einer Prüfung krank werden und die 3-Tages-Frist für eine Abmeldung bereits verstrichen sein, dann stellen Sie bitte einen schriftlichen formlosen Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss und legen Sie diesem die ausgefüllte Ärztliche Bescheinigung bei. Andere Bescheinigungen ("gelbe Scheine" oder "rosa Scheine") werden nicht akzeptiert. Beide Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Prüfungsamt. Anschrift: TU Dresden, Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt, 01062 Dresden (ohne Straße, die TUD hat eine eigene PLZ). Alternativ können Sie die Unterlagen in den Briefkasten links neben der Tür des Prüfungsamtes einwerfen (lassen).
Scheine und Zertifikate
Sprachausbildung und Prüfungen sind in 10 Sprachen durch den Arbeitskreis der Sprachenzentren an Hochschulen e. V. (AKS) zertifiziert. Die Prüfungen umfassen die vier Fertigkeiten verstehendes Lesen, verstehendes Hören, schriftliche Produktion und Interaktion sowie mündliche Produktion und Interaktion in den folgenden Sprachen auf den UNIcert®-Stufen:
UNIcert® Basis:
Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch und Tschechisch.
UNIcert® I:
Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch
UNIcert® II:
Französisch, Russisch, Spanisch
UNIcert® III:
Französisch, Spanisch
Die Abschlussnote ergibt sich auf allen UNIcert®-Stufen aus dem ungewichteten Mittel der Noten aus den vier Teilprüfungen. Die Teilprüfungen sind nicht ausgleichbar.
In den Sprachkursen, die mit einem UNIcert®-Zertifikat abschließen, besteht entsprechend der Rahmenordnung von UNIcert® eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75%, um das Zertifikat zu erhalten.
Modulabschlüsse können in den Sprachkursen auf jeder Niveaustufe abgelegt werden. Sie umfassen i. d. R. eine Klausur und eine mündliche Prüfung. Die Module sind Bestandteil der allgemeinen Sprachausbildung und als solche in anderen Studiengängen entsprechend der jeweiligen Studienordnungen frei wählbar.
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfungen bestanden sind. Die Modulnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Noten der Prüfungsleistungen. Die Klausur wird zweifach, die mündliche Prüfung einfach gewichtet. Die Prüfungsleistungen sind nicht ausgleichbar.
Durch die Module werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes angeben.
In den Sprachkursen, die u. a. zu den UNIcert®- und TU-Sprachzertifikaten führen, muss am Semesterende eine Abschlussklausur mit mindestens 4,0 als Abschlussnote bestanden werden. Die Note wird mit einem Teilnahmeschein nachgewiesen. Damit ist der Besuch des nächsthöheren Sprachkurses möglich. Dies ist jedoch kein Modulabschluss, entsprechend werden auch keine Leistungspunkte vergeben.
Bei reiner Teilnahme ohne Klausur obliegt die ECTS-Vergabe den jeweiligen Prüfungsämtern.
Die Scheine werden selbstständig über selma ausgedruckt. Bei Bedarf können sie bei der TUDIAS Studienorganisation resp. beim OAZ für die ostasiatischen Sprachen unterschrieben und gestempelt werden.
In den Sprachen, die keine UNIcert®-Zertifizierung haben oder mit Staatsprüfungen abschließen, werden Sprachzertifikate der TU Dresden verliehen.
Die Abschlussnote ergibt sich auf allen Zertifikatsstufen aus dem ungewichteten Mittel der Noten aus den vier Teilprüfungen verstehendes Lesen, verstehendes Hören, schriftliche und mündliche Produktion. Die Teilprüfungen sind nicht ausgleichbar.
Umfang der Sprachausbildung und der Prüfungen regelt die Prüfungsordnung des LSK.
Hinweis: Scheine zu Kursen bis einschließlich SoSe2022, die bis zum 30.09.2022 nicht aus LSKonline heruntergeladen worden sind, müssen bei der TUDIAS Studienorganisation individuell beantragt werden.
Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
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UNIcert®-Rahmenordnung [PDF, Stand 2022]
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UNIcert® - Ausbildungs- und Prüfungsordnung an der Technischen Universität
Dresden [PDF, Stand 2022]
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Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien zur studienbegleitenden und integrierten Fremdsprachenausbildung an der TU Dresden [PDF, in Kürze verfügbar]
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LSK-Modulbeschreibungen [PDF, in Kürze verfügbar]