Sprachkenntnisse zum Studienbeginn
Französisch
Die Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Fachs Französisch in verschiedenen Studiengängen sind französische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (Europäischer Referenzrahmen).
Wenn Sie einen gymnasialen Leistungskurs oder einen Grundkurs bis zum Abitur absolviert haben, ist diese Anforderung erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Bewerbung beim Immatrikulationsamt durch das Abiturzeugnis.
Andere Zertifikate mit dem Niveau B1 oder einem höheren Abschluss reichen Sie bitte in Kopie bei Frau Dr. Hanig/Institut für Romanistik persönlich in der Sprechzeit oder auf dem Postweg ein (Anschrift rechts unter Kontakt). Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung zur Vorlage beim Immatrikulationsamt.
Wenn keiner der genannten Nachweise erbracht werden kann, muss der Bewerber/die Bewerberin einen Spracheingangstest absolvieren.
Es handelt sich um einen schriftlichen Test, der Aufgaben zum Wortschatz, zum verstehenden Lesen und Hören sowie zur Grammatik enthält. Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mit.
Für den Französisch-Test werden alternativ drei Termine vor dem Semester angeboten, die jedoch bei Nichtbestehen nicht zur Wiederholung genutzt werden können. Nach Möglichkeit sollte einer der beiden ersten Termine gewählt werden, um die rechtzeitige Immatrikulation zu erleichtern. Der dritte Termin ist vor allem ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen vorbehalten. Das Ergebnis des Sprachtests erhalten die Bewerber kurze Zeit später auf dem Postweg.
Termine und Anmeldefristen der Sprachtests Französisch
Bitte melden Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen per Mail
bei Frau Dr. Hanig über die Mail-Adresse: romanistik@mailbox.tu-dresden.de mit Angabe des Namens, Vornamens und des Termins an. Sie erhalten dann die Bestätigung per E-mail. Jede Anmeldung wird berücksichtigt.
1. Termin: Freitag, 19.06.2015 13:30 - 15:30 Uhr - Anmeldefrist 01.06. - 16.06.2015
2. Termin: Freitag, 31.07.2015 13:00 - 15:00 Uhr - Anmeldefrist 06.07. - 24.07.2015
3. Termin: Montag, 28.09.2015 13:00 - 15:00 Uhr - Anmeldefrist 07.09. - 23.09.2015
Die drei Tests finden in der Wiener Strasse 48, Raum 411 (Institut f. Romanistik) statt.
Italienisch
Im Bereich Italienisch werden Kenntnisse auf dem Niveau A1 (Europäischer Referenzrahmen) vorausgesetzt, die Studieninteressierte vor Studienbeginn bereits besitzen oder sich aneignen müssen. Dazu können Kurse in Italien oder auch ein (kostenpflichtiger) Intensivkurs an der Sprachschule TUDIAS jeweils in der Semesterpause vor Beginn des Wintersemesters besucht werden (siehe unten).
Studierende der Italianistik können die fehlenden Grundkenntnisse auch während des ersten Semesters erwerben (Vorkurs „Italienisch 0“) und das „Sprachlernseminar Italienisch I“ in Intensivform in der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Februar) ablegen.
[Anmerkung: Es handelt sich dabei um insgesamt 8 SWS, von denen nur 4 dem Pflichtmodul "Italienische Sprachpraxis 1. Jahr" angehören. 4 SWS sind nicht Teil des Studiums und müssen aus dem Kontingent von 10 Semesterwochenstunden entnommen werden, das den Studierenden für die Fremdsprachenausbildung zur Verfügung steht.]
Sind Sprachkenntnisse des Italienischen vorhanden, werden diese im Rahmen eines (freiwilligen) Einstufungstests auf das vorliegende Niveau hin überprüft. Die Studierenden werden daraufhin ihren Sprachniveaus entsprechend den hierfür vorgesehenen Sprachkursen zugeteilt. Der Einstufungstest findet jeweils in der Woche vor Beginn des Wintersemesters statt. Nächster Test: 9. Oktober 2015 (Ort: W48/101, Zeit: 14:00-16:00 Uhr). Eine Voranmeldung ist nicht nötig.
Vorbereitungskurs Italienisch
Die Sprachschule TUDIAS bietet einen Intensivkurs zum Erwerb der Grundkenntnisse in Italienisch an. Erworben werden Sprachkenntnisse des Niveau A1. Dies entspricht dem Eingangsniveau für das Studium des Italienischen. Dieser Kurs ist kostenpflichtig. Nähere Informationen und Anmeldung für den Italienischkurs finden Sie hier.
Alle Fragen zu den Eingangstests/Einstufungstests sind bitte ausschließlich und möglichst per E-Mail an die folgenden Lektorinnen zu richten:
Französisch Frau Dr. Hanig
Italienisch Frau Bellini
Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Französisch und Italienisch
Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen ist für Französisch und Italienisch das Latinum bzw. für Französisch an der Mittelschule Kenntnisse in Latein. Die Neufassung der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) räumt aber die Möglichkeit ein, diese Anforderung durch Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen zu ersetzen, in einer auf dem Niveau C 1 (entspricht einem Leistungskurs) und in der anderen auf dem Niveau B 2 (entspricht einem Grundkurs), was in der Regel mit dem Abiturzeugnis zu belegen ist. Der Nachweis kann aber auch in den Fremdsprachen erfolgen, die als Fächer im Lehramtsstudiengang studiert werden.
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