Sprachkenntnisse zum Studienbeginn
Inhaltsverzeichnis
Französisch
Für das Studium des Fachs Französisch sowohl im Lehramtsstudiengang als auch im Bachelorstudiengang werden Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt.
Bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang werden diese Sprachkenntnisse i.d.R. durch das Abiturzeugnis, ein DELF-Diplom oder vergleichbare Zertifikate bescheinigt.
Bewerber:innen für den Lehramtsstudiengang müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse als fachliche Zulassungsvoraussetzung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung nachweisen. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Sprachtest, der Aufgaben zum Hörverstehen, verstehenden Lesen und zur Grammatik enthält. Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden.
Vor der Prüfung müssen sich die Teilnehmer:innen durch ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Für den Sprachtest werden drei Termine angeboten, die jedoch bei Nichtbestehen nicht zur Wiederholung genutzt werden können. Der dritte Termin ist vor allem ausländischen Bewerber:innen vorbehalten.
Das Ergebnis des Sprachtests erhalten die Bewerberinnen sofort oder kurze Zeit später auf dem Postweg.
Termine und Anmeldefristen der Sprachtests Französisch
Bitte melden Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen per Mail
bei Frau Dr. Martina Hildebrandt mit Angabe des Namens, Vornamens und des Termins an. Sie erhalten dann die Bestätigung per E-Mail.
- 1. Termin: Freitag, 14.06.2024, 13:30-14:30 Uhr - Anmeldefrist 27.05. - 11.06.2024
- 2. Termin: Freitag, 05.07.2024, 13:30-14:30 Uhr - Anmeldefrist 17.06. – 01.07.2024
- 3. Termin: Mittwoch, 25.09.2024, 11:00-12:00 Uhr - Anmeldefrist 16.09. - 22.09.2024
Ort für alle 3 Termine: Wiener Strasse 48, Raum 003 (Erdgeschoss)
Italienisch
Für die Aufnahme des Studiums im Bachelor-Studiengang SLK mit Hauptfach Romanistik, Schwerpunkt Italienisch und im Lehramtsstudiengang Italienisch sind keine Vorkenntnisse vorgeschrieben.
Für das Fach Italienisch im Bereich des Lehramtes (Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien bzw. an berufsbildenden Schulen) werden italienische Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Sollten diese Kenntnisse nicht vorhanden sein, können sie studienbegleitend nachgeholt werden.
Bei Vorkenntnissen in Italienisch ist ein Einstufungstest möglich.
Die nächsten Einstufungstests finden wie folgt statt:
- 1. Termin: Montag, 02.09.2024, 12:30-14:00 Uhr - Anmeldefrist 17.08. – 01.09.2024
- 2. Termin: Freitag, 27.09.2024, 09:00-10:30 Uhr - Anmeldefrist 16.09. - 26.09.2024
Der Raum für den 1. Termin wird noch bekannt gegeben.
Der 2. Termin findet online statt.
Anmeldung bei Herrn Enrico Serena mit Angabe des Namens, Vornamens und Hinweisen zu den erworbenen Sprachkenntnissen (wo, wie lange, eigene Einschätzung des Niveaus des GER).
Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung per Mail und weitere Infos über die Modalitäten des Tests.
Fragen zu den Eingangstests/Einstufungstests
Alle Fragen zu den Eingangstests/Einstufungstests sind bitte ausschließlich und möglichst per E-Mail an die folgenden Personen zu richten:
Französisch
Lektorin
NameDr. Martina Hildebrandt
Lektorat für Französisch
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
W48, Raum 413 Wiener Straße 48
01219 Dresden
Sprechzeiten:
Sprechzeit nach vorheriger Anmeldung per Mail.
Italienisch
Lektor
NameDott. Enrico Serena
Lektorat f. Italienisch|Beratg. Stud. Mobilität incoming/outgoing
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
W48, Raum 403 Wiener Straße 48
01219 Dresden
Sprechzeiten:
- Mittwoch:
- 11:20 - 12:20
- für Student. Mobilität in/out - Raum 403 - Anmeldg. per Mail
Normale Sprechzeit im WS24/25 nach Vereinbarung.
Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Französisch und Italienisch
Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I):
- Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, gilt die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geände+rt worden ist.
- Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die ab dem Prüfungszeitraum Sommer 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, gilt die Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022.