Sprachkenntnisse zum Studienbeginn
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Französisch
Für das Studium des Fachs Französisch sowohl im Lehramtsstudiengang als auch im Bachelorstudiengang werden Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt.
Bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang werden diese Sprachkenntnisse i.d.R. durch das Abiturzeugnis, ein DELF-Diplom oder vergleichbare Zertifikate bescheinigt.
Bewerber:innen für den Lehramtsstudiengang müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse als fachliche Zulassungsvoraussetzung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung nachweisen. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Sprachtest, der Aufgaben zum Hörverstehen, verstehenden Lesen und zur Grammatik enthält. Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden.
Vor der Prüfung müssen sich die Teilnehmer:innen durch ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Für den Sprachtest werden drei Termine angeboten, die jedoch bei Nichtbestehen nicht zur Wiederholung genutzt werden können. Der dritte Termin ist vor allem ausländischen Bewerber:innen vorbehalten.
Das Ergebnis des Sprachtests erhalten die Bewerberinnen sofort oder kurze Zeit später auf dem Postweg.
Termine und Anmeldefristen der Sprachtests Französisch
Bitte melden Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen per Mail
bei Frau Dr. Martina Hildebrandt mit Angabe des Namens, Vornamens und des Termins an. Sie erhalten dann die Bestätigung per E-Mail.
- 1. Termin: Freitag, 16.06.2023, 14:00-15:30 Uhr - Anmeldefrist 05.06. - 13.06.2023
- 2. Termin: Freitag, 07.07.2023, 14:00-15:30 Uhr - Anmeldefrist 19.06. – 02.07.2023
- 3. Termin: Mittwoch, 27.09.2023, 11:00-12:30 Uhr - Anmeldefrist 18.09. - 24.09.2023
Räume werden noch bekanntgegeben.
Italienisch
Für die Aufnahme des Studiums im Bachelor-Studiengang SLK mit Hauptfach Romanistik, Schwerpunkt Italienisch und im Lehramtsstudiengang Italienisch sind keine Vorkenntnisse vorgeschrieben.
Für das Fach Italienisch im Bereich des Lehramtes (Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien bzw. an berufsbildenden Schulen) werden italienische Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Sollten diese Kenntnisse nicht vorhanden sein, können sie studienbegleitend nachgeholt werden.
Bei Vorkenntnissen in Italienisch ist ein Einstufungstest möglich. Der nächste Einstufungstest findet Mittwoch, 04.10.2023, 10:30 Uhr statt (Raumangabe folgt). Anmeldung bei den Italienisch Lektoren, Herrn Enrico Serena () oder Frau Dr. Valentina Cuomo () mit Angabe des Namens, Vornamens und Hinweisen zu den erworbenen Sprachkenntnissen (wo, wie lange, eigene Einschätzung des Niveaus des GER).
Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung per Mail und weitere Infos über die Modalitäten des Tests.
Fragen zu den Eingangstests/Einstufungstests
Alle Fragen zu den Eingangstests/Einstufungstests sind bitte ausschließlich und möglichst per E-Mail an die folgenden Lektorinnen zu richten:
Französisch

Lektorin
NameDr. Martina Hildebrandt
Lektorat für Französisch
Send encrypted mail via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Visiting address:
W48, Raum 413 Wiener Straße 48
01219 Dresden
Office hours:
Sprechzeit nach vorheriger Anmeldung per Mail.
Italienisch

Lektorin
NameDr. Valentina Cuomo
Lektorat für Italienisch
Send encrypted mail via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Visiting address:
W48, Raum 403 Wiener Straße 48
01219 Dresden
Office hours:
- Tuesday:
- 09:30 - 10:30
- im Semester
Sprechzeit findet online statt zu obigen Zeiten nach vorheriger Anmeldung per Mail.
Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Französisch und Italienisch
Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen ist für Französisch und Italienisch das Latinum bzw. für Französisch an der Mittelschule Kenntnisse in Latein. Die Neufassung der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) räumt aber die Möglichkeit ein, diese Anforderung durch Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen zu ersetzen, in einer auf dem Niveau C 1 (entspricht einem Leistungskurs) und in der anderen auf dem Niveau B 2 (entspricht einem Grundkurs), was in der Regel mit dem Abiturzeugnis zu belegen ist. Der Nachweis kann aber auch in den Fremdsprachen erfolgen, die als Fächer im Lehramtsstudiengang studiert werden.