Ergänzungsbereich Master SLK
Folgende Übersicht richtet sich an Studierende des Masterstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften mit Immatrikulatiosbeginn ab dem Wintersemester 2013/14.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Der Ergänzungsbereich besteht aus zwei wählbaren Teilbereichen: zum einen aus dem Teilbereich Fremdsprachen und zum anderen aus dem Teilbereich Fachausbildung.
Die möglichen Module entsprechend der Modulbeschreibungen des Ergänzungsbereichs können mehrfach belegt werden, wenn sich die Inhalte der Lehrveranstaltungen unterscheiden. Die Module des Teilbereichs Fremdsprachen sind fakultativ. Wenn Sie sich für den Teilbereich Fremdsprachen entscheiden, dürfen Sie maximal drei Module (entsprechend 15 LP) auswählen.
Der Bereich bietet sechs Module, die mit Fremdsprachen überschrieben sind. Diese sind grundsätzlich analog strukturiert (4 SWS Sprachlernseminare, Modulprüfung: Kurzpräsentation und Sprachklausur, 5 Leistungspunkte). Sie unterscheiden sich lediglich in dem zu erreichenden Sprachniveau. Dieses orientiert sich an dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und umfasst die Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1.1 und C1.2. Wenn Sie bereits grundlegende Spracherfahrungen haben, können Sie bspw. ab dem Niveau B2 eine Fremdsprache fortführen. Wenn Sie eine unbekannte Sprache erlernen wollen, ist das Modul A1 zu empfehlen.
Die Sprachlernseminare können Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften oder bei TUDIAS belegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zwei Prüfungsleistungen (eine Sprachklausur und eine Kurzpräsentation) erbringen müssen, um das Fremdsprachenmodul abzuschließen. Sollte die Kurzpräsentation vom Prüfer nicht angeboten werden, dann wenden Sie sich bitte direkt an ihn und verweisen auf die Studiendokumente. Die Ausgestaltung der Kurzpräsentation kann je nach Lehrveranstaltung unterschiedlich ausgestalten werden (bspw.: ein kurzer mündlicher Beitrag, eine Gruppenübung, etc.). Zu beachten ist, dass im Teilbereich Fremdsprachen maximal drei Module (= max. 15 LP) gewählt werden dürfen.
Die Module des Bereichs Fremdsprachen können mehrfach angerechnet werden, sofern sich die ausgewählten Sprachen unterscheiden. D.h. wenn Sie sich zunächst für das Modul Fremdsprachen A1 entschieden und Italienisch belegt haben, können Sie in einem weiteren Semester die Grundlagen des Polnischen ebenfalls in dem Modul Fremdsprachen A1 angerechnet bekommen. Zu beachten ist nur, dass keine der ausgewählten Sprachen Ihrer studierten Sprache entsprechen dürfen. In dem eben genannten Beispiel dürfen Ihre Teilfächer nicht Romanistik (Schwerpunkt Italienisch) oder Slavistik (Sprachpraxis Alte Slavine oder Neuen Slavine – Polnisch) sein.
Hinweis: Sollten Sie bereits in einem Sprachlernseminar (= 2 SWS) alle nötigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie laut Modulbeschreibung ein weiteres Sprachlernseminar (= 2 SWS) besuchen, darin jedoch keine weitere Prüfungsleistung erbringen, um das Modul abzuschließen. Achten Sie darauf, dass sich beide Sprachlernseminare inhaltlich (Phonetik, Morphologie, etc.) unterscheiden - es sich jedoch um dieselbe Sprache handelt!
Achtung! Sprachlernseminare in Deutsch können aufgrund der Gesetzgebung nicht angerechnet werden, da es sich hierbei um die Studiensprache handelt.
Der Teilbereich Fachausbildung gliedert sich in das Modul Fachausbildung – Freies Modul und das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul.
Zu beachten ist, dass der Teilbereich Fachausbildung im Umfang von mind. 15 LP absolviert werden muss. Es ist ebenfalls möglich den gesamten Ergänzungsbereich aus dem Teilbereich Fachausbildung zusammenzusetzen.
Beide Module des Teilbereichs Fachausbildung bieten die Möglichkeit aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs, das jedes Semester auf der Homepage der Fakultät SLK veröffentlicht wird, individuelle Lehrveranstaltungen auszuwählen. Diese setzen sich aus dem Angebot der Fakultät SLK, der Philosophischen Fakultät, weiterer Fakultäten und Einrichtungen der TU Dresden zusammen.
Grundsätzlich müssen nicht beide Module der Fachausbildung belegt werden. Es ist ebenso möglich, nur das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul zu wählen. Das Modul Fachausbildung – Freies Modul ist dafür keine Voraussetzung. Der Unterschied besteht in den Leistungspunkten, die nach erfolgreichem Abschluss der Modulprüfung vergeben werden. Im Modul Fachausbildung – Freies Modul können Sie 10 Leistungspunkte erwerben, nachdem Sie mindestens 4 SWS und damit mindestens zwei benotete Prüfungsleistungen im Umfang von 10 Leistungspunkten absolviert haben. Das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul bietet die Möglichkeit, 15 Leistungspunkte zu erreichen, nachdem Sie mindestens 6 SWS und mindestens drei benotete Prüfungsleistungen absolviert haben. Sie können die Module auch mehrfach belegen, wenn sich die Inhalte der Lehrveranstaltungen unterscheiden.
Veranstaltungen
Jedes Semester werden ausgewählte Lehrveranstaltungen auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Schauen Sie für eine schnelle Suche unter Aktuelles nach. In dem Handbuch des Ergänzungsbereichs finden Sie Veranstaltungen unter anderem aus den Instituten der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften; der Philosophischen Fakultät und weiterer Fakultäten und Einrichtungen der TU.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie alle angebotenen Lehrveranstaltungen der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften für die Belegung Ihres Ergänzungsbereichs nutzen können. Sollten Sie sich für eine Veranstaltung interessieren, die nicht im Handbuch aufgeführt ist, dann setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Veranstalter in Verbindung. Sprechen Sie mit ihm oder ihr ab, ob Sie die Veranstaltung belegen können und ob eine passende Prüfungsleistung angeboten wird. Eine kurze Absprache mit Ihrem Studienfachberater wäre ebenfalls zu empfehlen.
Angebote des Career Service
Sie können grundsätzliche alle Angebote des Career Service nutzen. Diese finden Sie auf der Seite des Career Service.
Bitte beachten Sie! Die Workshops des Career Service werden grundsätzlich nicht benotet und kreditiert.
Um sich einen Workshop anrechnen zu lassen, nutzen Sie bitte die Module des Teilbereichs Fachausbildung (Freies Modul und/oder Erweitertes Freies Modul) des Ergänzungsbereichs. Beachten Sie, dass die anderen Lehrveranstaltungen, die in den entsprechenden Modulen eingetragen werden, benotet sein müssen. Da der gesamte Ergänzungsbereich benotet wird, ist es nicht zulässig ein Modul unbenotet zu lassen. Es ist jedoch möglich innerhalb eines Moduls Prüfungsleistungen unbenotet zu lassen und sich diese als zusätzliche Qualifikation anrechnen zu lassen. Das bedeutet, wenn Sie sich für einen Workshop des Career Service entscheiden, dann brauchen Sie im Freien Modul noch mindestens zwei weitere benotete Prüfungsleistungen, um das Modul abzuschließen. Gleiches gilt für das Erweiterte Freie Modul. Dort müssen Sie mindestens noch drei weitere benotete Prüfungsleistungen erbringen.
Anmeldung der Prüfungsleistungen
Die Anmeldung zu den Prüfungen im Ergänzungsbereich kann nicht online erfolgen. Stattdessen müssen Sie für jede Prüfung das Formblatt des Ergänzungsbereichs ausfüllen und es vor Erbringung der Prüfungsleistung bei der/dem Prüfer/in abgeben. Der Prüfer oder die Prüferin leitet dieses Formblatt anschließend mit der entsprechenden Notenmeldung an das Prüfungsamt GSW weiter.