Abschlussarbeiten
Inhaltsverzeichnis
Philosophische Fakultät und Fakultät SLK
BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät
BA-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Masterstudiengänge
Diplomstudiengang Soziologie
Fakultät Erziehungswissenschaften
Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge
Anmeldungen
Einreichen
Abgabefristen
Abschluss- bzw. Zeugnisdokumente
Anmeldungen
Ähnlich wie andere Prüfungsleistungen müssen Sie auch Ihre Abschlussarbeit beim Prüfungsamt anmelden. Allerdings ist die Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit nicht an die reguläre Einschreibefrist für Prüfungen, sondern an andere Fristen gebunden.
Die Prüfungsordnungen regeln folgendes: "Das Thema wird spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben."
Das Wort "Beginn" bedeutet an dieser Stelle der erste Monat des neuen Semesters. Praktisch heißt das: Wenn Sie z.B. im Wintersemester Ihre letzte Note erhalten haben, muss die BA-Arbeit spätestens bis zum Ende des ersten Monats des darauf folgenden Sommersemesters (bis Ende April) anmelden.
Die Regelung bedeutet jedoch nicht, dass zur Anmeldung der Abschlussarbeit schon alle Module abgeschlossen sein müssen (d.h. es können auch noch Bewertungen einzelner Module offen sein). Bereits vor Abschluss aller Module können Sie die Abschlussarbeit anmelden. Für eine Zulassung zur BA-Arbeit müssen mindestens 75 Credits vorliegen, für die Zulassung zur MA-Arbeit ist keine Mindestanzahl von Credits geregelt. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie sich am Ende Ihres Studiums befinden, damit Sie die erlernten Fähigkeiten in der Abschlussarbeit nutzen können.
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt mittels Anmeldeformular. Bitte füllen Sie das Formular aus, sobald Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrer Erstgutachterin/Ihrem Erstgutachter festgelegt haben. Bitte verwenden Sie dafür das für Ihren Studiengang passende Formular und reichen es mit allen (digitalen) Unterschriften im Prüfungsamt per E-Mail ein. Sie erhalten dann den Abgabetermin und weitere Informationen durch das Prüfungsamt.
Ab der Zulassung zur Abschlussarbeit (= Tag nach der Unterschrift der Erstgutachterin/des Erstgutachters) beträgt die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit 10 Wochen, für die MA-Arbeit 22 Wochen (MA-Sozialpädagogik) bzw. 20 Wochen (MA-VocEd, MA-WBF/OE).
Den genauen Abgabetermin und weitere wichtige Informationen erhalten Sie mit der Zulassung zur Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt per E-Mail.
Einreichen
- 1 digitales Exemplar per E-Mail oder via Datashare
- 2 gebundene Exemplare (Ringbindung ist ausreichend) mit jeweils einer eingebundenen Selbstständigkeitserklärung* mit Originalunterschrift (ohne Datenträger), hier unbedingt die gleiche Version verwenden, welche per E-Mail geschickt wurde. Einige Prüfer lesen und bewerten die Abschlussarbeit ausschließlich digital. In diesen Fällen ist kein gebundenes Exemplar einzureichen. Sie erhalten diese Information über die Zulassung per E-Mail vom Prüfungsamt.
- 1 zusätzliche Selbstständigkeitserklärung* mit Originalunterschrift für die Prüfungsakte
(*Formulierung lt. Info-Blatt, welches Sie mit der Zulassung erhalten)
Postalisch:
Wenn Sie die Abschlussarbeit postalisch übersenden, gilt zur Fristwahrung der Poststempel. Bitte übermitteln Sie uns per E-Mail nach Aufgabe der Postsendung einen Scan/ein Bild des Einlieferungsbelegs.
Einwurf in den Fristenbriefkasten:
Am Tag der Abgabe können Sie bis 23:59 Uhr die Abschlussarbeit in den Fristenbriefkasten der TU Dresden einwerfen. Den Fristenbriefkasten finden Sie zwischen dem Tillich-Bau und dem Hülsse-Bau (Link). Bitte verwenden Sie für Ihre Arbeiten einen Umschlag auf dem Sie die genaue Anschrift (Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt für Studiengänge der Fakultät Erziehungswissenschaften) und Ihren Absender vermerken. Sehr dicke Arbeiten müssen bitte einzeln verpackt werden.
persönliche Abgabe im Prüfungsamt:
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit persönlich im Prüfungsamt einreichen möchten, können Sie einen Termin über das Terminbuchungsformular vereinbaren.
Abgabefristen
Es ist möglich, einen formlosen und begründeten Einzelantrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen, sofern Gründe vorliegen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben. Setzen Sie dafür ein Schreiben auf Ihrem persönlichen Kopfbogen (Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Tel, weiterhin der Adressat) auf und nennen die genauen Gründe und den Zeitraum für die gewünschte Verlängerung und legen ggf. Nachweise bei (im Falle von Krankheit: das Original des Formulars für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei fehlender Betreuung, u. ä.).
Bitte reichen Sie diesen Antrag mit Ihrer Unterschrift per Post im Prüfungsamt ein, er Antrag wird zur Entscheidung an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Abschluss- bzw. Zeugnisdokumente
Sobald alle Noten vollständig vorliegen, werden die Abschlussdokumente (Abschlussbescheinigung, Notenbescheinigung) erstellt und vom Prüfungsamt per E-Mail übersandt. Gleichzeitig werden die Zeugnisdokumente (Urkunde dt/eng, Zeugnis dt/eng, Beilage, Diploma Supplement) erstellt und in die Unterschriftenrunde gegeben. Nach Vorliegen aller Unterschriften (4-6 Wochen) erhalten Sie eine Information, dass die Unterlagen zur Abholung bereit liegen oder per Post übersandt werden können.
Bitte hinterlegen Sie Ihre aktuelle Anschrift im selma. Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits exmatrikuliert sind und Ihr ZIH-Login deaktiviert wurde, übersenden Sie bitte Ihre private E-Mail-Adresse und die aktuelle Handynummer per Mail ans Prüfungsamt, Sie erhalten dann per SMS den Zugangscode für verschlüsselte E-Mails von der TU Dresden.