Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK
Entsprechend der Festlegungen in den einzelnen Prüfungsordnungen für die Master-Studiengänge der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK wird das Thema der Master-Arbeit „spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben“.
Sie können das Thema auch immer eher (also vor Abschluss aller Module) einreichen. Es gibt - außer der Immatrikulation im Studiengang - keine Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung.
Als "Abschluss" gilt dabei der Termin, an dem die Modulnote veröffentlicht wird, nicht der Termin der letzten Prüfungsleistung. Die Semester enden jeweils zum 31.03. (Wintersemester) oder 30.09. (Sommersemester). Diese Termine sind damit die Stichtage für die o. g. Regelung.
Als "Beginn des Semesters" wurde jeweils der erste Monat des neuen Semesters festgelegt, d. h. die Anträge sind normalerweise spätestens bis zum 30.04. bzw. bis zum 31.10. persönlich im Prüfungsamt einzureichen.
Beispiel: Wurde die Note des letzten offenen Moduls am 31.03.2019 berechnet, dann muss die Arbeit bis zum 30.04.2019 angemeldet werden. Ist am 01.04.2019 mindestens noch ein Modul nicht abgeschlossen (keine Gesamtnote, Status "PV"), gilt diese Frist nicht.
Achtung: Diese Regelung gilt nur dann, wenn mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer noch kein konkretes Thema vereinbart wurde. Steht schon ein bearbeitungsfähiges Thema fest, so ist dieses - unabhängig davon, ob alle Module abgeschlossen sind oder nicht - innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt anzumelden (s. unten).
Diese Frist hat immer Vorrang!
Haben Sie einen studiengangsbezogenen Auslandsaufenhalt absolviert? Wenn ja, dann bringen Sie zusätzlich zum Anmeldeformular für die Arbeit bitte noch den ausgefüllten Meldebogen Erfassung studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte mit.
Formular für die Anmeldung der Master-Arbeit Philosophische Fakultät
( Eine Auflistung der möglichen Gutachter:innen finden Sie hier.)
Formular für die Anmeldung der Master-Arbeit Fakultät SLK
Anträge, die ohne gesonderte Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit der Post zugeschickt werden oder durch Beauftragte überbracht werden, können nicht bearbeitet werden.
Das Formular für die Anmeldung ist ausgefüllt mitzubringen. Nach der Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers ist das Formular umgehend (spätestens aber innerhalb der nächsten 10 Tage, s. o.) im Prüfungsamt einzureichen. Die Unterschrift des Betreuers/Erstgutachters muss dabei unbedingt vorliegen. Ohne diese Unterschrift kann der Antrag nicht angenommen werden. Die Unterschrift der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters kann nachgereicht werden. Für eine auswärtige Zweitgutachterin bzw. einen auswärtigen Zweitgutachter muss die Genehmigung des Prüfungsausschusses eingeholt werden. Bitte beantragen Sie dies rechtzeitig mit einem Votum der Betreuerin/des Betreuers.
Der Abgabetermin für die Master-Arbeit wird sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags die Bearbeitungsfrist beginnt. Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben.
Für die Master-Studiengänge Philosophie, Politik und Verfassung, Geschichte und Kunstgeschichte erfolgt bei der Anmeldung zur Master-Arbeit außerdem die Anmeldung für das verpflichtende Kolloquium.