May 22, 2023
Krankmeldung für Prüfungen ab Sommersemester 2023
Sollten Sie zu einer Prüfung krank werden und die 3-Tages-Frist für eine Abmeldung bereits verstrichen sein, dann stellen Sie bitte einen schriftlichen formlosen Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss und legen Sie diesem die ausgefüllte Ärztliche Bescheinigung bei. Andere Bescheinigungen ("gelbe Scheine" oder "rosa Scheine") werden nicht akzeptiert. Beide Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Prüfungsamt. Anschrift: TU Dresden, Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt, 01062 Dresden (ohne Straße, die TUD hat eine eigene PLZ). Alternativ können Sie die Unterlagen in den Briefkasten links neben der Tür des Prüfungsamtes einwerfen (lassen).