02.12.2024
Krankmeldung für Prüfungen
Sollten Sie zu einer Prüfung krank werden und die 3-Tages-Frist für eine Abmeldung bereits verstrichen sein, dann senden Sie uns bitte den Antrag auf Rücktritt und das ausgefüllte Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zu. Andere Bescheinigungen ("gelbe Scheine" oder "rosa Scheine") werden nicht akzeptiert. Beide Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Prüfungsamt. Anschrift: TU Dresden, Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt, Helmholtzstraße 10, 01069 Dresden. Alternativ können Sie die Unterlagen in den Briefkasten gegenüber der Tür des Prüfungsamtes einwerfen (lassen).
Bitte zeigen Sie uns zur Fristwahrung per E-Mai umgehend an, dass Sie krank waren und die Dokumente zuschicken.