Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sie wollen sich Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Dafür ist folgendes zu tun:
1. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Das Formular zur Beantragung der Anrechnung ist vollständig ausgefüllt im Original und mit den notwendigen Unterlagen (Nachweise der erbrachten Studienleistungen, Modulbeschreibungen ...) beim Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis über die erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records, Leistungsübersicht, Zeugnis) muss entweder im Original oder als beglaubigte Kopie (wenn nicht auf Deutsch mit beglaubigter Übersetzung) eingereicht werden. Originalunterlagen können nach Abschluss des Anrechnungsverfahrens zurück gegeben werden. Die Modul-beschreibungen können als Pdf-Datei beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Die Beantragung ist nur innerhalb der ersten zwei Monate des entsprechenden Semesters zulässig. Der Prüfungsausschuss entscheidet nach Vorlage der eingereichten Unterlagen und ggf. der fachlichen Einschätzung der für das Modul verantwortlichen Hochschullehrerin bzw. des Hochschullehrers über die Anrechnung.
Um die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen zu können, ist eine Anrechnungsbescheinigung vom Prüfungsausschuss erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass Prüfungsleistungen aus dem vorherigen Studium/Studiengang angerechnet werden können. Der entsprechende Antrag und die geforderten Nachweise wie oben beschrieben sind rechtzeitig (mindestens 8 Wochen vor Bewerbungsschluss) beim Prüfungsamt einzureichen.
2. Anrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden
ECTS und seine Instrumente erleichtern die Anrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, eine Anrechnung der Studienleistungen mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte beachten:
Vor dem Auslandsaufenthalt
Sprechen Sie bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Ihrer zuständigen Professorin bzw. Ihrem zuständigen Professor über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks späterer Anrechnung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie anrechnen wollen, suchen Sie sich das passende Modul aus Ihrem Studiengang am IHI Zittau und klären mit der entsprechenden Dozentin bzw. dem Dozenten, ob der Kursinhalt und -umfang denen des IHI Zittau entspricht. Wenn möglich, legen Sie da bereits die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule vor.
Tragen Sie die abgesprochene Kurswahl in das Learning Agreement ein und lassen Sie dieses von den Austauschkoordinatoren am IHI Zittau und Ihrer Gasthochschule unterzeichnen.
Am Ende des Auslandaufenthaltes
Lassen Sie sich nach den absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of Records ausstellen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie den Antrag auf Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen. Sie fügen das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis (im Original) sowie die detaillierte Kursbeschreibung (in Deutsch oder Englisch) bei. Sofern Sie noch keine detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort. Die Kursbeschreibung dient als Nachweis über die bearbeiteten Inhalte. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Dies sollte spätestens 2 Monate nach Semesterbeginn erfolgen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anrechnung.