Rücktritt von Prüfungen
Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn Sie einen für Sie bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder ohne triftigen Grund zurücktreten.
Nur wenn Sie unverzüglich einen triftigen Grund für Ihre Nichtteilnahme glaubhaft machen und dem Prüfungsamt schriftlich anzeigen, kann die fehlende Teilnahme als Rücktritt genehmigt werden.
Bei Krankheit ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt sowie ein ärztliches Attest im Original vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ein einfacher Krankenschein bzw. die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung dafür nicht ausreichend ist.
Diese Regelung gilt auch für die Bearbeitungszeit von Seminar-/Haus- und Masterarbeiten.
Müssen Sie aus einem anderen Grund nach der Frist zurücktreten, nutzen Sie bitte diesen Antrag.
Hinweise des Prüfungsamtes zur An- und Abmeldung von Modulprüfungen