Datenschutz-/Einwilligungserklärung für „TDL förderING“
Für welche Zwecke sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Im Rahmen des Team Digitale Lehre des Bereichs Ingenieurwissenschaften (TDL ING) ´ werden Fördergelder zum Zwecke der Stärkung der digitalen Lehre vergeben. Im Rahmen der Antragstellung, Bewertung des Antrags, ggf. späteren Abrechnung und Auswertung sowie der möglichen Präsentation auf den Internetseiten der TU Dresden ist die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden?
Technische Universität Dresden
Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (ZiLL)
Matthias Heinz
E-Mail:
Tel.: 0351 463-42722
Technische Universität Dresden
Der Datenschutzbeauftragte
01062 Dresden
E-Mail:
Tel.: +49 (0) 351-463 32839
https://tu-dresden.de/datenschutz
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Maternistraße 17
01067 Dresden
E-Mail:
Telefon: +49 351 85471 101
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO (Einwilligung), d.h. die Inanspruchnahme und die Einwilligung in die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind freiwillig.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden die in den jeweiligen Antragsformularen genannten oder auf anderen Wegen
(Beiblätter, Nachreichungen, Mailverkehr, etc.) mitgeteilte personenbezogenen Daten
verarbeitet.
Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
Da es sich um eine Pilotphase für ein neues Förderformat handelt werden alle eingereichten Anträge und die darin enthaltenen Daten zu einer Evaluation verwendet und gegebenfalls nach wissenschaftlichem Standard untersucht.
Für alle weiteren personenbezogenen Daten gilt: Wird endgültig vom TDL ING festgestellt, dass kein weiterer Nutzen der Daten zur Evaluation und Analyse des Pilotprojektes besteht, werden diese Daten unverzüglich gelöscht. Im Falle einer Förderung werden die Daten mindestens für die Dauer des Fördervertrages gespeichert und danach gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten, bei denen aus haushälterischen Gründen zu Zwecken des Nachweises einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung eine längere Speicherfrist rechtlich bestimmt ist. Diese beträgt 10 Jahre.
Werden personenbezogene Daten an Empfänger:innen übermittelt, wer hat an der TU Dresden Zugriff auf diese Daten und werden Daten bei Dritten erhoben?
Die Anträge auf Förderung und entsprechende personenbezogene Daten können innerhalb der TU Dresden zu Zwecken der Bewertung und Bearbeitung des Antrages weitergegeben werden. Die Bewertung erfolgt durch Angehörige der TU Dresden, welche im Rahmen dieser Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Ebenso werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Antragstellung sowie im Falle des Zustandekommens eines Fördervertrages an den jeweiligen Mittelgeber übermittelt. Nach Beendigung eines Fördervertrages werden die für den Nachweis einer ordnungsgemäßen
Mittelverwendung erforderlichen Daten an den jeweiligen Mittelgeber übermittelt. Darüber hinaus und insofern dies nicht anders gesetzlich bestimmt ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben, erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte.
Welche Rechte haben Betroffene grundsätzlich?
- Freiwilligkeit und Widerruf nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit der Folge widerrufen werden, dass die personenbezogenen Daten der betreffenden Person nicht weiterverarbeitet werden. - Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Die Betroffenen haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger dieser Daten verlangen zu können. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu. - Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16 – 18 DSGVO)
Die Betroffenen können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung, Löschung ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Die Betroffenen können verlangen, dass die verantwortliche Person ihnen ihre personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format übermittelt. Alternativ können sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an eine andere verantwortliche Person verlangen, soweit dies möglich ist. - Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Betroffene Personen können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die TU Dresden ist:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail:
Telefon: + 49 (0) 35185471 10
www.datenschutz.sachsen.de
Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung in Textform (E-Mail oder Brief) an die verantwortliche Person.