Doktorandenmobilität
Mobilität von Doktorand:innen kann sowohl klassisch als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) für Studierende sowie bei Kurzaufenthalten bis max. 2 Wochen als ERASMUS Personalmobilität gefördert werden.
Mobilität von Doktorand:innen kann sowohl klassisch als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) für Studierende sowie bei Kurzaufenthalten bis max. 2 Wochen als ERASMUS Personalmobilität gefördert werden.