14.01.2022
Neue Informationen zur Kursdurchführung
Für außerschulische Bildungsangebote gelten ab 14. Januar 2022 wieder neue Regelungen. Für das Schülerrechenzentrum gelten danach die Einschränkungen für Schüler:innen ab 16 Jahren nicht mehr.
Alle Schüler:innen können ihre Kurse wieder in Präsenz besuchen.
Natürlich gelten weiterhin die Corona-Schutz-Maßnahmen. Das heißt, Schüler:innen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen das SRZ nicht besuchen. Nach wie vor gilt für alle Schüler:innen die 3G-Regel (gimpft, genesen oder getestet). Wir gehen davon aus, dass alle Schüler:innen in ihrer Schule getestet werden.