Zugangsvoraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen und Bewerbungsfristen
Für diesen Studiengang ist ein Nachweis der besonderen Eignung nach Eignungsfeststellungsordnung vom 13.02.2025 zu erbringen. Daher ist der eigentlichen Immatrikulation die Eignungsfeststellung vorgelagert.
Entsprechend sind spezielle Bewerbungsfristen zu beachten, die sich von Bewerbungen ohne Eignungsfeststellungsverfahren unterscheiden:
- für den Studienbeginn im Wintersemester sind 01.06.–15.07. eines jeden Jahres bzw.
- für den Studienbeginn im Sommersemester sind 01.12.–15.01. eines jeden Jahres möglich.
Die Bewerbungsunterlagen sind im unten angegebenen Portal zur Eignungsfeststellung hochzuladen.
... bewerben sich
- für einen Studienbeginn im Wintersemester im Zeitraum 01.04.–31.05. und
- für den Studienbeginn im Sommersemester im Zeitraum 01.10.–30.11. jeden Jahres.
Hierfür steht die Bewerberweiche unter https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie vom Studieninformationssystem SINS.
Die Entscheidung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist binär, d.h. Anträge werden nur angenommen oder abgelehnt. Eine Auflagenerteilung zum Erreichen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Zulassung (gemäß Eignungsfeststellungsordnung)
Sprachvoraussetzungen
Der Masterstudiengang wird in englischer Sprache gelehrt. Daher sind entsprechende Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 GER Voraussetzung und für die Zulassung zum Masterstudiengang Computer Science nachzuweisen. Dies kann bspw. durch Sprachzertifikate wie z.B. der TOEFL oder IELTS erfolgen (Liste s.u.).
Fachliche Voraussetzungen
Bewerber für den Masterstudiengang Computer Science müssen gemäß der Eignungsfeststellungsordnung den Nachweis ausreichender Fachkenntnisse erbringen. Entsprechend müssen vorliegen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik;
- sich inhaltlich nicht überschneidende 90 Leistungspunkte (ECTS) aus folgenden Bereichen:
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Betriebssysteme, Rechnernetze, Verteilte Systeme, Rechnerarchitektur, Technische Informatik, Datenbanken, Datensicherheit, Computergrafik bzw. Mensch-Computer-Interaktion;
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Mathematik (für Informatik), Theoretische Informatik bzw. Künstliche Intelligenz,
- mindestens 20 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Programmierung, Datenstrukturen bzw. Software Engineering.
Für internationale Bewerbungen mit einem Bachelorabschluss aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR wird außerdem dringend die Einreichung von Testergebnissen des Graduate Record Examinations (GRE) General Test empfohlen.
Das HowTo der Bewerbung
Der Bewerbungsprozess ist zweigeteilt. Bitte verwenden Sie unbedingt für alle Schritte dieselbe Mailadresse:
- Bewerbung für den Studiengang
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung die Online-Bewerberweiche des Immatrikulationsamtes bzw. des International Office! Die Bewerberweiche leitet Sie entsprechend der Herkunft Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) entweder- zum uni-assist-Bewerbungsportal (in erster Linie betrifft dies Bewerber:innen mit einer ausländischen HZB) oder
- zum selma-Bewerbungsportal der TU Dresden (Bewerber:innen mit einer inländischen HZB sowie bereits an der TU Dresden immatrikulierte Bewerber:innen).
- Antrag auf Eignungsfeststellung beim Zugangsausschuss des Masterstudiengangs Computer Science
Bitte bereiten Sie die unten angegebenen Unterlagen für die Antragstellung vor und starten Sie die Antragstellung über das Portal zur Eignungsfeststellung. Das Portal wird Sie zunächst zum Anlegen eines Accounts auffordern.
Einzureichende Dokumente
Zur Beantragung der Eignungsfeststellung reichen Sie bitte alle Dokumente ein, die sowohl für die Bewerbung selbst (siehe Punkt 01.) als auch für die Eignungsfeststellung (siehe Punkt 02.) gefordert sind. Dies sind:
- die Unterlagen, welche auf dem Bewerbungsbogen vermerkt sind (der Bewerbungsbogen ist ein pdf-Dokument, welches Sie nach der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben im entsprechenden Bewerbungsportal downloaden und unterschreiben müssen),
- formgebundener Antrag zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Computer Science (diesen Antrag müssen Sie nach Eingabe aller für die Eignungsfeststellung erforderlichen Angaben im Portal zur Eignungsfeststellung ausdrucken und unterschreiben),
- Lebenslauf, der insbesondere den bisherigen akademischen Werdegang darstellt,
- formloses Motivationsschreiben, das Anhaltspunkte für den Studienwunsch und die besondere Eignung darlegt,
- Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses bzw. die Bestätigung der zuständigen Stelle ihrer Hochschule, dass mind. 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind (sog. 80%-Bescheinigung)1,
- Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung nachweisen,
- detaillierte, offizielle Modulbeschreibungen und Links zu deren Original(en) auf der Webseite Ihrer Universität (oder vergleichbare, selbst erstellte Inhaltsübersichten mit Beglaubigung durch Ihre Universität) der für den Masterstudiengang Computer Science relevanten Module (nicht notwendig für Bachelorabschlüsse der TU Dresden),
- Nachweis der geforderten Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) anhand des Ergebnisses eines international angebotenen Tests. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn:
-
a) das bisherige Studium vollständig in englischer Sprache (z.B. durch Angabe der Unterrichtssprache als „Medium of Instruction“, MOI) und in einem Land der Europäischen Union, Australien, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, USA, Hong Kong, Taiwan oder Singapur durchgeführt wurde oder
-
b) der "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) mit mindestens 550/213/80 (schriftlich/computerbasiert/internetbasiert) / ab Januar 2026 mit 4,5 Punkten bestanden wurde oder
-
c) der IELTS-Test mit mindestens Level 6.0 bestanden wurde oder
-
d) der Cambridge English Test (z.B. CAE oder FCE) mit nachgewiesenen Kenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bestanden wurde oder
-
e) der Pearson PTE Academic Test mit mindestens 60 Punkten bestanden wurde oder
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f) der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde oder
-
g) im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife das geforderte Englischniveau gemäß GER ausgewiesen ist oder
-
h) Sprachzertifikate, die die entsprechende Englischausbildung im Rahmen des vorangegangenen Hochschulstudiums nachweisen, vorliegen.
-
-
GRE-Testergebnisse, sofern vorhanden (siehe oben).
Beachten Sie bitte, dass alle Nachweise im Original bzw. als Kopie eines offiziellen Nachweises zu erbringen sind! Die Nachweise müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen verfasst sind. Beachten Sie bitte auch, dass eine Nachreichung von Unterlagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Eignung nicht im Voraus bestätigen oder Ihnen eine Beratung anbieten können. Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der Zugangsausschuss Master Computer Science auf Grundlage der offiziell eingereichten Unterlagen. Wenn Sie jedoch Zweifel haben, können Sie sich dennoch bewerben und Ihre Unterlagen von der Zulassungskommission beurteilen lassen.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen zum Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsprozess.
Frequently Asked Questions
The credit point system, which is to be used is the European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
For example, if the module has 4 credit hours and the entire degree program comprises 133 credits, conversion factor from credit hours to ECTS:
U = 60 x D / CS
D is the number of years that the degree program comprises. CS is the number of credits that the entire degree program comprises, i.e. 133.
- Assuming that the duration of study is D = 3, the conversion factor would be:
U = 60 x 3 / 133 = 1.35;
ECTS for the 4-credit-hour module would therefore correspond to 5.41 ECTS. (Make sure to include two decimal places!)
- With D = 4:
U = 60 x 4 / 133 = 1.80 ;
ECTS for the module would then be 7.22 (Make sure to include two decimal places!)
In most cases, you should assign a course/module to exactly one category. For example, even if "Operating Systems Lab" involves some programming, it is focused on contents around "Operating Systems" and should be assigned only to the first category.
In rare cases where a course/module really is split with substantial contents from two categories, you may use it in both categories – but you must split the ECTS so that the total sum of claimed ECTS does not exceed the course's/module's total ECTS. Violating this requirement is grounds for rejection without further assessment of the application.
In case the rows are not sufficient for your data, please write the rest in the field “Comments”.
Please submit the full text of your university's official module handbook for your Bachelor's degree!
Also provide a document containing a web URL (or a set of web URLs) pointing to the original documents on your university's web site for verification!
If you cannot provide links to the module descriptions because they are not available on the university's website, you must have the provided module descriptions confirmed by your university with an official stamp and a signature, as they will otherwise not be accepted by the admissions committee.
In that case you can put together yourself a module handbook with detailed descriptions for all your courses. You must have this document confirmed by your university with an official stamp and a signature, as it will otherwise not be accepted by the admissions committee.
Fußnoten
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Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, jedoch bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, werden trotzdem in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Lassen Sie sich dazu bitte das Formular des Immatrikulationsamtes durch die zuständige Stelle ihrer Hochschule/Fakultät bestätigen. Die ausreichenden Fachkenntnisse gemäß Punkt 02 müssen dennoch nachgewiesen werden.