Zugangsvoraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen und Bewerbungsfristen
Für diesen Studiengang ist ein Nachweis der besonderen Eignung nach Eignungsfeststellungsordnung vom DD.MM.YYYY zu erbringen. Daher ist der eigentlichen Immatrikulation die Eignungsfeststellung vorgelagert.
Entsprechend sind spezielle Bewerbungsfristen zu beachten, die sich von Bewerbungen ohne Eignungsfeststellungsverfahren unterscheiden:
- Bewerbungen deutscher Studienbewerber:innen
- für den Studienbeginn im Wintersemester sind bis zum 15.07. (Beginn: 01.06.) eines jeden Jahres bzw.
- für den Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.01. (Beginn: 01.12.) eines jeden Jahres
schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik
Zugangsausschuss Master Computer Science
01062 Dresden
- Bewerber:innen mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich
- für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 31.05. (Beginn: 01.04.) und
- für den Studienbeginn im Sommersemester bis 30.11. (Beginn: 01.10.) jeden Jahres.
Hierfür steht die Bewerberweiche unter https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie vom Studieninformationssystem SINS.
Die Entscheidung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist binär, d.h. Anträge werden nur angenommen oder abgelehnt. Eine Auflagenerteilung zum Erreichen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Zulassung (gemäß Eignungsfeststellungsordnung)
Sprachvoraussetzungen
Der Masterstudiengang wird in englischer Sprache gelehrt.
Von daher sind entsprechende Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau C1 GER Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Computer Science nachzuweisen. Dies kann bspw. durch Sprachzertifikate wie z.B. der TOEFL oder IELTS erfolgen.
Fachliche Voraussetzungen
Bewerber für den Masterstudiengang Computer Science müssen gemäß der Eignungsfeststellungsordnung den Nachweis ausreichender Fachkenntnisse erbringen. Entsprechend müssen vorliegen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik;
- sich inhaltlich nicht überschneidende 90 Leistungspunkte aus folgenden Bereichen:
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Betriebssysteme, Rechnernetze, Verteilte Systeme, Rechnerarchitektur, Technische Informatik, Datenbanken, Datensicherheit, Computergrafik bzw. Mensch-Computer-Interaktion;
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Mathematik (für Informatik), Theoretische Informatik bzw. Künstliche Intelligenz,
- mindestens 20 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Programmierung, Datenstrukturen bzw. Software Engineering.
Achtung! Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, jedoch bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, werden trotzdem in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Lassen Sie sich dazu bitte das Formular des Immatrikulationsamtes durch die zuständige Stelle ihrer Hochschule/Fakultät bestätigen. Die ausreichenden Fachkenntnisse gemäß Punkt 02 müssen dennoch nachgewiesen werden.
Zur Bewerbung einzureichende Unterlagen
Beachten Sie bitte, dass alle Nachweise im Original bzw. als Kopie eines offiziellen Nachweises zu erbringen sind! Die Nachweise müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen verfasst sind.
- die Immatrikulationsunterlagen laut Online-Bewerbung,
- formgebundener Antrag zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Computer Science (wird ab dem 01.04.2025 bereitgestellt),
- Lebenslauf, der insbesondere den bisherigen akademischen Werdegang darstellt,
- formloses Motivationsschreiben, das Anhaltspunkte für den Studienwunsch und die besondere Eignung darlegt,
- Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses bzw. die Bestätigung der zuständigen Stelle ihrer Hochschule, dass mind. 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind (sog. 80%-Bescheinigung),
- Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung nachweisen,
- Modulbeschreibungen (oder vergleichbare Inhaltsübersichten) der für den Masterstudiengang Computer Science relevanten Module,
- Nachweis der geforderten Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) anhand des Ergebnisses eines international angebotenen Tests.