Zugangsvoraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen und Bewerbungsfristen
Für diesen Studiengang ist ein Nachweis der besonderen Eignung nach Eignungsfeststellungsordnung vom 13.02.2025 zu erbringen. Daher ist der eigentlichen Immatrikulation die Eignungsfeststellung vorgelagert.
Entsprechend sind spezielle Bewerbungsfristen zu beachten, die sich von Bewerbungen ohne Eignungsfeststellungsverfahren unterscheiden:
- für den Studienbeginn im Wintersemester sind 01.06.–15.07. eines jeden Jahres bzw.
- für den Studienbeginn im Sommersemester sind 01.12.–15.01. eines jeden Jahres möglich.
Die Bewerbungsunterlagen sind im unten angegebenen Portal zur Eignungsfeststellung hochzuladen.
... bewerben sich
- für einen Studienbeginn im Wintersemester im Zeitraum 01.04.–31.05. und
- für den Studienbeginn im Sommersemester im Zeitraum 01.10.–30.11. jeden Jahres.
Hierfür steht die Bewerberweiche unter https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie vom Studieninformationssystem SINS.
Die Entscheidung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist binär, d.h. Anträge werden nur angenommen oder abgelehnt. Eine Auflagenerteilung zum Erreichen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Zulassung (gemäß Eignungsfeststellungsordnung)
Sprachvoraussetzungen
Der Masterstudiengang wird in englischer Sprache gelehrt. Daher sind entsprechende Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 GER Voraussetzung und für die Zulassung zum Masterstudiengang Computer Science nachzuweisen. Dies kann bspw. durch Sprachzertifikate wie z.B. der TOEFL oder IELTS erfolgen (Liste s.u.).
Fachliche Voraussetzungen
Bewerber für den Masterstudiengang Computer Science müssen gemäß der Eignungsfeststellungsordnung den Nachweis ausreichender Fachkenntnisse erbringen. Entsprechend müssen vorliegen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik;
- sich inhaltlich nicht überschneidende 90 Leistungspunkte (ECTS) aus folgenden Bereichen:
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Betriebssysteme, Rechnernetze, Verteilte Systeme, Rechnerarchitektur, Technische Informatik, Datenbanken, Datensicherheit, Computergrafik bzw. Mensch-Computer-Interaktion;
- mindestens 35 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Mathematik (für Informatik), Theoretische Informatik bzw. Künstliche Intelligenz,
- mindestens 20 Leistungspunkte zu Themen der Grundlagen der Programmierung, Datenstrukturen bzw. Software Engineering.
Das HowTo der Bewerbung
Der Bewerbungsprozess ist zweigeteilt. Bitte verwenden Sie unbedingt für alle Schritte dieselbe Mailadresse:
- Bewerbung für den Studiengang
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung die Online-Bewerberweiche des Immatrikulationsamtes bzw. des International Office! Die Bewerberweiche leitet Sie entsprechend der Herkunft Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) entweder- zum uni-assist-Bewerbungsportal (in erster Linie betrifft dies Bewerber:innen mit einer ausländischen HZB) oder
- zum selma-Bewerbungsportal der TU Dresden (Bewerber:innen mit einer inländischen HZB sowie bereits an der TU Dresden immatrikulierte Bewerber:innen).
- Antrag auf Eignungsfeststellung beim Zugangsausschuss des Masterstudiengangs Computer Science
Bitte bereiten Sie die unten angegebenen Unterlagen für die Antragstellung vor und starten Sie die Antragstellung über das Portal zur Eignungsfeststellung (Link steht ab dem 01.10.2025 zur Verfügung). Das Portal wird Sie zunächst zum Anlegen eines Accounts auffordern.
Einzureichende Dokumente
Zur Beantragung der Eignungsfeststellung reichen Sie bitte alle Dokumente ein, die sowohl für die Bewerbung selbst (siehe Punkt 01.) als auch für die Eignungsfeststellung (siehe Punkt 02.) gefordert sind. Dies sind:
- die Unterlagen, welche auf dem Bewerbungsbogen vermerkt sind (der Bewerbungsbogen ist ein pdf-Dokument, welches Sie nach der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben im entsprechenden Bewerbungsportal downloaden und unterschreiben müssen),
- formgebundener Antrag zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Computer Science (diesen Antrag müssen Sie nach Eingabe aller für die Eignungsfeststellung erforderlichen Angaben im Portal zur Eignungsfeststellung ausdrucken und unterschreiben),
- Lebenslauf, der insbesondere den bisherigen akademischen Werdegang darstellt,
- formloses Motivationsschreiben, das Anhaltspunkte für den Studienwunsch und die besondere Eignung darlegt,
- Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses bzw. die Bestätigung der zuständigen Stelle ihrer Hochschule, dass mind. 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind (sog. 80%-Bescheinigung)1,
- Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung nachweisen,
- Modulbeschreibungen (oder vergleichbare Inhaltsübersichten) der für den Masterstudiengang Computer Science relevanten Module (sofern Sie Ihren Abschluss nicht in einem der Bachelorstudiengänge an der Fakultät Informatik der TU Dresden gemacht haben),
- Nachweis der geforderten Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) anhand des Ergebnisses eines international angebotenen Tests. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn:
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a) die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers Englisch ist oder
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b) der "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL) mit mindestens 550/213/80 (schriftlich/computerbasiert/internetbasiert) Punkten bestanden wurde oder
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c) der IELTS-Test mit mindestens Level 6.0 bestanden wurde oder
-
d) der UNIcert-Test mit mindestens Level II bestanden wurde.
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Ein Nachweis, dass das vorangegangene Hochschulstudium auf Englisch absolviert wurde, ist nicht ausreichend. Desweiteren akzeptieren wir auch keine Medium of Instruction-Zertifikate (MOI).
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Beachten Sie bitte, dass alle Nachweise im Original bzw. als Kopie eines offiziellen Nachweises zu erbringen sind! Die Nachweise müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, sofern sie nicht in einer dieser Sprachen verfasst sind. Beachten Sie bitte auch, dass eine Nachreichung von Unterlagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Eignung nicht im Voraus bestätigen oder Ihnen eine Beratung anbieten können. Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der Zugangsausschuss Master Computer Science auf Grundlage der offiziell eingereichten Unterlagen. Wenn Sie jedoch Zweifel haben, können Sie sich dennoch bewerben und Ihre Unterlagen von der Zulassungskommission beurteilen lassen.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen zum Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsprozess.
Fußnoten
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Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, jedoch bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, werden trotzdem in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Lassen Sie sich dazu bitte das Formular des Immatrikulationsamtes durch die zuständige Stelle ihrer Hochschule/Fakultät bestätigen. Die ausreichenden Fachkenntnisse gemäß Punkt 02 müssen dennoch nachgewiesen werden.