SHK
Studentische Hilfskräfte
Aktuelle Ausschreibungen finden SIe hier:
2019_SHK-Microjet-Anlage.pdf
Initiativ-Bewerbungen sind grundsätzlich möglich, können aber nur in Abhängigkeit vom aktuellen Bedarf berücksichtigt werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Immatrikulation im fortgeschrittenen Studium der Verfahrenstechnik, des Chemie-Ingenieurwesens, der Verfahrens- und Naturstofftechnik oder vergleichbares
- überdurchschnittliche Studienleistungen
- sehr gute Deutschkenntnisse
- gute Englischkenntnisse
- gute PC-Kenntnisse
- selbständige Arbeitweise
- Verantwortungsbewusstsein, insbesondere bei Arbeiten im Labor
Interessierte Studentinnen und Studenten melden sich bitte bei den angegebenen Ansprechpartnern mit diesen Unterlagen:
- Lebenslauf
- Notenübersicht bisheriger Studienleistungen
- kurzes Motivationsschreiben (nicht mehr als eine halbe A4 Seite)
Oft besteht die mögliche Weiterentwicklung der eigenen Arbeit zum Beleg- oder Diplomthema.
Frauen sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen. Gleiches gilt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Informationspflichten nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Die Bewerbungsunterlagen werden von der AG Mechanische Verfahrenstechnik ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung verarbeitet und sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben.
Die Bewerbungsunterlagen werden zur Wahrung der Einspruchsrechte der Bewerber/innen für 6 Monate nach Beendigung des Einstellungsvorganges gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Wenn Sie möchten, dass Ihre Unterlagen auch nach 6 Monaten berücksichtigt werden können, müssten SIe dies explizit angeben. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die TU Dresden und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich.
Jede/r Bewerber/in hat das Recht, Auskunft zu den zu ihrer/seiner Person verarbeiteten Daten sowie die eventuellen Empfänger/innen einer Datenübermittlung zu erhalten. Eine Antwort dazu muss mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Auskunftsersuchens erfolgen.
Darüber hinaus hat jede/r Bewerber/in das Recht, sich jederzeit an den Daten-schutzbeauftragten der TU Dresden oder auch an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – hier den Sächsischen Datenschutzbeauftragten – zu wenden.