ERASMUS+ Mobilitätsförderung
Den europäischen Hochschulen stehen für die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb und außerhalb Europas vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung.
Die verliehene Erasmus Charter for Higher Education 2021 bis 2027 (ECHE) berechtigt die TU Dresden zur Teilnahme am Programm Erasmus+ von 2021 bis 2027. Die hochschulspezifischen Programmziele wurden in der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik 2021 bis 2027 beschrieben.
In der laufenden Programmperiode steht v.a. die Digitalisierung des Erasmus+ - Programms im Fokus der europäischen Hochschulzusammenarbeit. Hierzu zählen die digitale Erstellung der Erasmus-Vereinbarungen und die Anlage digitaler Komponenten für das Programm-Management, wie bspw. Learning Agreements, Nomination Tools und Transcript of Records. Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und den aktuellen Stand der Umsetzung bietet die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit des DAAD.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten mit jeweils detaillierten Informationen.
Derzeit kooperiert die TU Dresden mit über 300 europäischen und nicht-europäischen Hochschulen im Rahmen des Erasmus-Programms, denn Erasmus ist mittlerweile ein weltweites Austauschprogramm. Studierende der TU Dresden können die einmalige Chance nutzen, während des Studiums wertvolle Erfahrungen an einer Partnerhochschule im Ausland zu sammeln.
Alle Informationen zu den vorhandenen Plätzen für den Studierendenaustausch, dem Bewerbungsverfahren und der finanziellen Unterstützung finden Sie auf der Erasmus Website.
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen sowie weltweit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Lehrveranstaltungen sind vorab mit der jeweiligen Gasthochschule abgestimmt und werden in das Lehrangebot vor Ort integriert. ERASMUS+ ermöglicht aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter/innen an europäischen Hochschulen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten über das Programm.
Erasmus bietet Studierenden und Mitarbeitenden sowohl der europäischen als auch der nicht-europäischen Partneruniversitäten der TU Dresden die Möglichkeit an der TUD zu studieren oder zu arbeiten.
- Informationen für Partner aus Nicht-EU Ländern und zur Erasmus + International Credit mobility und den jeweiligen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Erasmus weltweit Website.
- Informationen zu Fördermöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitenden aus EU Ländern erhalten Sie im International Office Ihrer Heimatuniversität. Incoming Studierende aus EU-Ländern können sich zu den Bewerbungsmodalitäten auf der Website für Austauschstudierende informieren.
Erasmus+ Blended Intensive Programmes sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden, und die virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität kombinieren.
Um die Förderung für ein solches gemischt physisch-virtuelles Lehrformat (bspw. einer Sommerschule) zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Neben der TUD nehmen noch mind. 2 weitere Partnerhochschulen (aus dem europäischen ERASMUS-Raum) teil. Diese müssen anerkannte Erasmus Hochschulen sein (zertifiziert durch die Erasmus Charter for Higher Education) und eine aktive Erasmus-Kooperationsvereinbarung mit der TU Dresden vorweisen.
- Das geplante Format setzt sich aus einer physischen Mobilitätsphase (im Umfang von 5-30 Tagen) und einer virtuellen Komponente zusammen
- Die virtuelle Phase kann vor, während oder nach der physischen Mobilität erfolgen und kann bspw. Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online- Kurse beinhalten
- Für die virtuelle Phase ist keine finanzielle Förderung vorgesehen
- Mind. 10 (max. 20) mit ERASMUS geförderte Personen (Studierende und/oder Hochschulpersonal) müssen an einem BIP teilnehmen
- Die geförderten Personen erhalten ihre Mobilitätsförderung von der entsendenden Hochschule
- Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sie beantragen ein BIP für eine Sommerschule hier an der TUD mit Partnern in Irland und Spanien. Als teilnehmende geförderte Personen zählen somit nur die TN aus Spanien und Irland, nicht aber die der TUD
- Studentische TN erhalten für die Teilnahme am BIP 3 ECTS; bei teilnehmenden Doktoranden und Personal wird das workload als Maßgabe herangezogen
- Die geförderten Personen erhalten ihre Mobilitätsförderung von der entsendenden Hochschule
- Das BIP findet für alle TN zur selben Zeit am selben physischen Ort statt
- Der Veranstaltungsort kann bspw. die TUD sein, muss aber zwingend in einem Programmland (im europäischen ERASMUS-Raum) liegen, ohne dass die dortige Partnerhochschule zwingend im beantragten BIP partizipiert
Die Beantragung für ein solches BIP erfolgt bis spätestens September für Projekte im Folgejahr über die ERASMUS Hochschulkoordination im International Office. Bei erfolgreicher Beantragung erhält der/die jeweilige BIP-Programmkoordinator:in (Fakultäts-/ Fachvertreter:in) für die Durchführung Organisationsmittel in Höhe von 400 Euro pro Teilnehmenden (max. 8000€). Diese Organisationsmittel können bspw. für Personalkosten, Material, Raummiete, Kommunikation, Aktivitäten, Unterkunft für TN aus Partnerländern (Länder außerhalb des europäischen ERASMUS-Raums) ausgegeben werden.
Unseren Leitfaden für BIPs finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie zur Planung und Durchführung eines BIP. Bitte wenden Sie sich hierzu an die ERASMUS Hochschulkoordination.
Ziel ist – ebenso wie in Blended Intensive Programmes – die Förderung des flexiblen und innovativen Lernens und Lehrens im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kurse (z.B. Sommerschule, Exkursion, Workshop, Kolloquium).
Dieses Format kombiniert virtuelle und physische Mobilitätsphasen in enger Zusammenarbeit mit EINER Partnerhochschule im europäischen Erasmus+ Raum, mit der bereits eine Inter-Institutionelle Erasmus+ Vereinbarung im betreffenden Fachbereich vorliegt. Denkbar wäre bspw. die Einbettung einer Exkursion an einer Partnerhochschule als verpflichtender Bestandteil einer Lehrveranstaltung.
Zeitpunkt und Dauer der virtuellen Komponente sind variabel, die physische Mobilität umfasst 5 bis 30 Tage.
Studierende sollten bei Teilnahme mindestens 3 Leistungspunkte erreichen.
In diesem Format gibt es keine Mindestzahl an teilnehmenden Studierenden.
Gefördert werden können teilnehmende Studierende sowie mitreisendes Lehrpersonal.
Die Beantragung eines BMP erfolgt mindestens 3 Monate vor Projektstart über die Erasmus-Hochschulkoordination im International Office.
ERASMUS Partnerhochschulen für den Studierendenaustausch
ERASMUS Partnerhochschulen für den Austausch von Hochschulpersonal
Fact Sheet D DRESDEN02 - Information für Partnerhochschulen
Teamleiterin
NameFrau Dipl.-Kffr. Sandy Eisenlöffel M.A.
ERASMUS Hochschulkoordinatorin
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Büro 172 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden