Förderprogramm Internationalisierung
Inhaltsverzeichnis
Im Rahmen der Exzellenzstrategie "TUD 2028 - Synergy and beyond" ist das Förderprogramm Internationalisierung eine Maßnahme im EXU-Schwerpunkt COLLABORATION. Mit dem Förderprogramm Internationalisierung sollen die Internationalisierungsstrategie „TU Dresden – Mit der Welt verbunden“ und die fachliche und strategische Profilierung der TU Dresden und des Wissenschaftsstandorts Dresden gestärkt werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, internationale Kooperationen auszubauen, damit weitreichende, forschungsstarke Kollaborationen mit Ausstrahlung auf Studium und Lehre sowie Transfer entstehen.
Ziele des Programms
- Auf- und Ausbau von forschungsstarken Kollaborationen weltweit und die (Weiter-) Entwicklung der Strategischen Partnerschaften mit der TU Delft und den Wissenschaftsregionen Wroclaw und Prag. Die Kooperation mit dem King's College wird mit dem transCampus Förderprogramm gefördert.
- Steigerung der Internationalisierung der TUD und ihres Campus
- Förderung der internationalisierten Lehre
- Verbesserung der internationalen Positionierung der TUD
Gefördert werden können insbesondere:
- Mobilität und Aufenthalte zwischen TU Dresden und dem internationalen Partner
- Veranstaltungen (Konferenzen, Sommerschulen, Workshops)
- Erstellung gemeinsamer Publikationen
- Gemeinsame Antragstellung für Drittmittelanträge für Forschungsprojekte mit internationalen Partnern
- Entwicklung und Verankerung von (digital gestützten) internationalen Studienangeboten
Antragstellung
Antrags- und förderberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen der TU Dresden.
Die Antragstellung für Projekte mit einem Antragsvolumen von max. 15.000 EUR ist laufend möglich. In der Regel können Anträge, die bis zum 25. eines laufenden Monats eingereicht werden, zu Beginn des folgenden Monats in der Auswahlkommission berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden müssen. Nachträgliche Förderungen für bereits stattgefundene Vorhaben oder Vorhaben, die unmittelbar nach Ablauf der Antragsfrist stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. Die nächsten Fristen sind der 25.03.2024, 25.04.2024 und 27.05.2024. Bitte beachten Sie, dass Anträge für das laufende Kalenderjahr jeweils bis August eingereicht werden können. Anträge für das Folgejahr werden jeweils ab September angenommen. Mehrjährige Förderungen sind nicht möglich.
Die Antragstellung für Projekte mit einem Antragsvolumen zwischen 15.000 EUR und max. 25.000 EUR ist quartalsweise möglich. Die Antragsfristen für 2024 sind der 23.02.2024, 27.05.2024, 26.08.2024 und 25.11.2024. Anträge mit einem beantragten Fördervolumen über 25.000 EUR können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm Internationalisierung nur eine projektbezogene Anschubfinanzierung leisten kann (keine erneute Förderung von Projekten, die bereits aus Mitteln des Förderprogrammes Internationalisierung finanziert wurden). Es findet keine Querfinanzierung laufender Aktivitäten und Projekte statt. Auch eine Förderung von Aktivitäten, die eine Daueraufgabe der TU Dresden darstellen, ist nicht möglich.
- Antrag und Finanzkalkulation
- Abschlussbericht (fällig max. sechs Wochen nach Projektabschluss; der Link zum Abschlussberichtstool wird Ihnen mit den Bewilligungsunterlagen zur Verfügung gestellt)
Bitte reichen Sie den Antrag als PDF mit Antragsformular, Finanzierungsplan + zusätzlichen Informationen (z.B. Arbeitsplan inkl. Meilensteinen; Programmentwurf für Konferenzen, Sommerschulen; CVs eingeladener Sprecher:innen; Angebote zur Erklärung beantragter Kosten etc.) ein. Wir beraten Sie gern bei der Antragsstellung und der Projektvorbereitung.
Anlagen zur Ausschreibung
- Auslandstagegelder und Übernachtungskosten
- Reisekostenordnung der TU Dresden gemäß SächsRKG
- DAAD-Pauschalen
- Bewirtungsrichtlinie der TU Dresden
- Beschaffungsrichtlinie der TU Dresden
Auswahlkriterien
Um sich im Auswahlprozess durchsetzen zu können, muss ein Antrag formale und inhaltliche Kriterien erfüllen. Kooperativ angelegte Projekte und Maßnahmen werden bevorzugt gefördert.
FORMAL
- Die Antragsdokumente wurden vollständig und fristgerecht als PDF per E-Mail an eingereicht.
- Das Vorhaben muss den Ordnungen und Richtlinien der TUD sowie dem Sächsischen Reisekostengesetz entsprechen.
- Maßnahmen, die bereits durch andere (Förder-)Programme der TUD abgedeckt sind (z. B. Förderprogramme der Graduiertenakademie, Dresden Fellows Programm, Forschungspool), können nicht berücksichtigt werden.
INHALTLICH
Die Begutachtung von Anträgen im Förderprogramm orientiert sich an folgenden Kriterien:
- Deutlicher Bezug zu den Zielschwerpunkten der Internationalisierung der TU Dresden
- Wirkung und nachhaltige Umsetzung des Vorhabens
- Relevanz für TU Dresden und Wissenschaftsstandort Dresden
- Stringenz des Vorhabens
- Verhältnismäßigkeit der beantragten Finanzmittel zum Vorhaben
Information zu förderfähigen Kostenarten und weitere Hinweise
- Reise- und Aufenthaltskosten (Richtwert sind DAAD-Pauschalen)
- Aufwendungen für Workshops, wissenschaftliche Veranstaltungen
bei öffentlichen Veranstaltungen auch Kosten für Dolmetscher/Übersetzung, sofern das Translation Office der TUD nachweislich über keine Kapazitäten verfügt - Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
- SHK/WHK, Honorarverträge, Werkverträge - bitte beachten Sie hier die in Frage kommenden Tätigkeiten für SHK/WHK gemäß Rundschreiben D2/4/2016 und die aktuell geltenden Stundensätze gemäß Rundschreiben D2/1/2022. Falls Sie Unterstützung zur Berechnung der SHK- und WHK-Kosten (inkl. Arbeitgeberkosten) benötigen, können Sie sich gern melden. Für Honorar- und Werkverträge gilt die Beschaffungsrichtlinie der TUD.
- Projektbezogene Verbrauchsmittel zur Vorbereitung auf gemeinsame Projektanträge und gemeinsamen Publikationen, bis max. 50 Prozent des Fördervolumens bzw. bis zu einer maximalen Höhe von 3.000 EUR
Das Förderprogramm Internationalisierung möchte Mobilität und Partnerschaft in einer global vernetzten Forschungsgemeinschaft ermöglichen. Gleichzeitig ist sich die TU Dresden ihrer Verantwortung für nachfolgende Generationen bewusst und sieht ihre Aufgabe darin, Umweltbewusstsein in Forschung und Lehre zu vermitteln sowie in der täglichen Arbeit umzusetzen. Als Verantwortliche des Förderprogrammes Internationalisierung möchten wir Impulse setzen, wie sich internationale Mobilität aber auch Veranstaltungsorganisation hier am Campus nachhaltig gestalten lässt. Als ersten Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Gestaltung des internationalen Austauschs verweisen wir auf das Perspektivpapier des DAAD und die vom Umweltmanagement der TU Dresden bereitgestellten Hinweise zur nachhaltigen Organisation von Tagungen.
FAQs - Informationen für Antragsteller und Geförderte
Die Förderhöchstsumme für das laufendene monatliche Antragsverfahren beträgt 15.000 EUR. Für Projekte mit einem Antragsvolumen zwischen 15.000 und 25.000 EUR gelten quartalsweise Antragsfristen. In 2023 sind diese am 27.02.2023, 25.05.2023, 25.08.2023 und am 27.11.2023. Anträge, die ein beantragtes Volumen von 25.000 EUR überschreiten, können nicht gefördert werden.
Sofern es für die Art der Maßnahme angemessen ist und/oder die beantragte Summe gemeinhin den Betrag von mind. 5.000 EUR übersteigt, soll das Finanzcontrolling im Bereich stattfinden. Der/die Bereichsdezernent/in bestätigt dies durch Mitzeichnung im Antragsformular.
Kooperativ angelegte Projekte werden gegenüber Einzelmaßnahmen bevorzugt gefördert.
Aktivitäten zu Studium und Lehre sind nur eingeschränkt förderfähig. Eine Unterstützung aus EXU-Mitteln ist nur dann möglich, wenn das Projekt erkennbar an dem Programmziel „Förderung der Spitzenforschung“ ausgerichtet ist und das Projekt der fachlichen und strategischen Profilierung der TUD gemäß den Zielen der Internationalisierungsstrategie dient.
- Grundaufgaben der TUD (z. B. Einrichtung/Ausstattung PC-Arbeitsplätze)
- Finanzierung anderer Einrichtungen
- Dekoration, Trinkgeld, Geschenke, Visum (bei Gästen), Dolmetscher (Ausnahme s.o.), (Kranken-)Versicherungen, Business-/First-Class-Tickets
- Konferenzteilnahmen/Konferenzzuschüsse/Tagungsgebühren
- Übersetzungen (Dokumente, Artikel, Fachpublikationen, Webauftritte etc.)
- bestimmte Veranstaltungsformate: Gedenk-, Fest- und Jubiläumskolloquien
- Mittel für Personal – außer SHK/WHK, Honorarverträge, Werkverträge, Stipendien für Gäste (gilt insbesondere für Vertreter der Partner)
- Inventar, Investitionen, die ins Anlagevermögen der TU Dresden eingehen
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (mit allen notwendigen – ggf. auch digitalen – Unterschriften) und schicken Sie es gemeinsam mit dem Finanzplan und ggf. zusätzlichen Unterlagen als PDF per E-Mail an:
Die Antragseinreichung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Es können nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
Die Anträge mit einem Antragsvolumen bis 15.000 EUR müssen i.d.R. bis zum 25. eines Monats (vollständig und digital) eingereicht werden, um in der nächsten Auswahlrunde Beachtung zu finden. Die Auswahl findet i.d.R. monatlich statt.
Für Anträge mit einem Antragsvolumen zwischen 15.000 EUR und 25.000 EUR gelten quartalsweise Fristen: 23.02.2024, 27.05.2024, 26.08.2024, 25.11.2024.
Eine Auswahlkommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission Internationales begutachtet die regulären monatlich eingereichten Anträge und trifft die Förderentscheidung. Für die quartalsweise einzureichenden Anträge mit einem maximalen Antragsvolumen von 25.000 EUR wird die Auswahlkommission zusätzlich um das verantwortliche Rektoratsmitglied, dem Chief Officer Technologietransfer und Internationalisierung, ergänzt.
Auswahlkriterien sind neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen die Qualität des Vorhabens und seine Relevanz für die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie „TU Dresden – Mit der Welt verbunden“ bzw. der dezentralen Internationalisierungsstrategien der Bereiche.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der Förderbescheid erfolgt i.d.R. innerhalb von maximal zwei Monaten nach der jeweiligen Antragsfrist.
Für eine finanzielle Planungssicherheit wird empfohlen, sich für Maßnahmen zu bewerben, die frühestens ab drei Monaten nach Einreichung des Antrags stattfinden.
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahme ist der/die Antragsteller/in verantwortlich. Das Team Strategie und Internationalisierung berät Sie gern bei der Antragsstellung und der Projektvorbereitung und unterstützt Sie in der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dezernaten der zentralen Universitätsverwaltung. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Umsetzung der Maßnahme.
Bei interdisziplinären Maßnahmen bzw. bei Maßnahmen, die über Instituts-, Fachbereichs- oder Bereichsgrenzen hinaus angelegt sind, muss die Federführung klar kenntlich gemacht werden.
Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme ist ein Abschlussbericht beim Team Strategie und Internationalisierung des SG 8.3 einzureichen.
Mit den Bewilligungsunterlagen erhalten Sie den Link zum entsprechenden Abschlussberichtstool.
Kontakt
Koordinatorin
NameDaniela Mohrich
Förderprogramme
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern