Förderprogramm Internationalisierung
Inhaltsverzeichnis
Im Rahmen der Exzellenzstrategie "TUD 2028 - Synergy and beyond" ist das Förderprogramm Internationalisierung eine Maßnahme im EXU-Schwerpunkt COLLABORATION. Mit dem Förderprogramm Internationalisierung sollen die Internationalisierungsstrategie „TU Dresden – Mit der Welt verbunden“ und die fachliche und strategische Profilierung der TU Dresden und des Wissenschaftsstandorts Dresden gestärkt werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, internationale Kooperationen auszubauen, damit weitreichende, forschungsstarke Kollaborationen mit Ausstrahlung auf Studium und Lehre sowie Transfer entstehen.
Ziele des Programms
- Auf- und Ausbau von forschungsstarken Kollaborationen weltweit
- Steigerung der Internationalisierung der TUD und ihres Campus
- Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für internationale Zusammenarbeit in Forschung und forschungsorientierter Lehre
- Verbesserung der internationalen Positionierung der TUD
- (Weiter-) Entwicklung der Strategischen Partnerschaften
- in Polen und Tschechien (Regionalpartnerschaften),
- in Delft und Zürich,
- mit dem IIT Madras und der Stellenbosch University (Partnerschaften im Globalen Süden)
- mit dem Partner-Netzwerk in Taiwan
Die Kooperation mit dem King's College London wird mit dem transCampus Förderprogramm gefördert. Weitere Informationen zu strategischen Schwerpunkten und zusätzliche Fördermöglichkeiten finden Sie auf den oben verlinkten Seiten.
Gefördert werden können insbesondere:
- Mobilität und Aufenthalte zwischen TU Dresden und dem internationalen Partner
- Veranstaltungen an der TU Dresden (Workshops mit dem internationalen Partner, Sommerschulen, internationale Konferenzen). Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise unter Antragstellung.
- Gemeinsame Antragstellung für Drittmittelanträge für Forschungsprojekte mit internationalen Partnern sowie Erstellung gemeinsamer Publikationen
- Entwicklung und Verankerung von (digital gestützten) internationalen Studienangeboten (mit internationalen Partnern)
Antragstellung
Antrags- und förderberechtigt sind alle Mitarbeiter:innen der TU Dresden.
Die Antragstellung für Projekte mit einem Antragsvolumen von max. 15.000 EUR ist jeweils zum 25. eines laufenden Monats möglich. Kleinprojekte bis max. 2.000 EUR können jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden müssen. Nachträgliche Förderungen für bereits stattgefundene Vorhaben oder Vorhaben, die unmittelbar nach Ablauf der Antragsfrist stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. Die nächsten Fristen sind der 25.10.2024, 25.11.2024, 18.12.2024. Bitte beachten Sie, dass Anträge für das laufende Kalenderjahr jeweils bis August eingereicht werden können. Anträge für das Folgejahr werden jeweils ab September angenommen. Mehrjährige Förderungen sind nicht möglich. Eine Antragsberatung im Vorfeld wird empfohlen.
Die Antragstellung für Projekte mit einem Antragsvolumen zwischen 15.000 EUR und max. 25.000 EUR ist quartalsweise möglich. Die Antragsfristen für 2024 sind der 23.02.2024, 27.05.2024, 26.08.2024 und 25.11.2024. Anträge mit einem beantragten Fördervolumen über 25.000 EUR können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm Internationalisierung nur eine projektbezogene Anschubfinanzierung leisten kann (keine erneute Förderung von Projekten, die bereits aus Mitteln des Förderprogrammes Internationalisierung finanziert wurden). Es findet keine Querfinanzierung laufender Aktivitäten und Projekte statt. Auch eine Förderung von Aktivitäten, die eine Daueraufgabe der TU Dresden darstellen, ist nicht möglich. Maßnahmen, die bereits vollständig durch andere (Förder-)Programme der TUD abgedeckt sind (z. B. Förderprogramme der Graduiertenakademie, Dresden Fellowship Programm, Dresden-concept), können nicht berücksichtigt werden.
- Antrag und beispielhafte Vorlage einer Finanzkalkulation
- Zusätzlich bei Veranstaltungsformaten (Internationale Konferenzen/Tagungen, Sommerschulen an der TU Dresden): Formular „Internationale wissenschaftliche Veranstaltung“
- Abschlussbericht (der Link zum Abschlussberichtstool wird Ihnen mit den Bewilligungsunterlagen zur Verfügung gestellt)
Bitte reichen Sie den Antrag als PDF mit Antragsformular, Finanzierungsplan, ggf. Formular für Veranstaltungsformate + zusätzlichen Informationen (z.B. Arbeitsplan inkl. Meilensteinen; Programmentwurf für Konferenzen, Sommerschulen; CVs eingeladener Sprecher:innen; Angebote/Erläuterungen zur Erklärung beantragter Kosten etc.) per E-Mail an ein.
Informationen zu förderfähigen Kostenarten und weitere Hinweise
Das Vorhaben muss den Ordnungen und Richtlinien der TUD (insbesondere Beschaffungsrichtlinie, Bewirtungsrichtlinie) sowie dem Sächsischen Reisekostengesetz entsprechen.
Förderfähige Kostenarten:
- Reise- und Aufenthaltskosten outgoing gemäß SächsRKG
- Reise- und Aufenthaltskosten incoming (als Orientierung können DAAD Pauschalen dienen)
- Aufwendungen für internationale Workshops und internationale wissenschaftliche Veranstaltungen
(bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen auch Kosten für Dolmetscher/Übersetzung, sofern das Translation Office der TUD nachweislich über keine Kapazitäten verfügt) - Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
- SHK/WHK, Honorarverträge, Werkverträge - bitte beachten Sie hier die in Frage kommenden Tätigkeiten für SHK/WHK gemäß Rundschreiben D2/3/2024 und die aktuell geltenden Stundensätze. Beantragt werden kann die anteilige Finanzierung von Hilfskräften. Für Honorar- und Werkverträge gilt die Beschaffungsrichtlinie der TUD.
- Projektbezogene Verbrauchsmittel zur Vorbereitung auf gemeinsame Projektanträge und gemeinsamen Publikationen, bis max. 50 Prozent des Fördervolumens bzw. bis zu einer maximalen Höhe von 3.000 EUR
Das Förderprogramm Internationalisierung möchte Mobilität und Partnerschaft in einer global vernetzten Forschungsgemeinschaft ermöglichen. Gleichzeitig ist sich die TU Dresden ihrer Verantwortung für nachfolgende Generationen bewusst und sieht ihre Aufgabe darin, Umweltbewusstsein in Forschung und Lehre zu vermitteln sowie in der täglichen Arbeit umzusetzen. Als Verantwortliche des Förderprogrammes Internationalisierung möchten wir Impulse setzen, wie sich internationale Mobilität aber auch Veranstaltungsorganisation hier am Campus nachhaltig gestalten lässt. Als ersten Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Gestaltung des internationalen Austauschs verweisen wir auf das Perspektivpapier des DAAD und die vom Umweltmanagement der TU Dresden bereitgestellte Leitfaden für die Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen.
FAQ - Informationen für Antragsteller und Geförderte
- Grundaufgaben der TUD (z. B. Einrichtung/Ausstattung PC-Arbeitsplätze)
- Finanzierung anderer Einrichtungen / Institute
- Dekoration, Trinkgeld, Geschenke, Visum (bei Gästen), Dolmetscher (Ausnahme s.o.), (Kranken-)Versicherungen, Business-/First-Class-Tickets
- Reine Konferenzteilnahmen/Konferenzzuschüsse/Tagungsgebühren
- Übersetzungen (Dokumente, Artikel, Fachpublikationen, Webauftritte etc.)
- bestimmte Veranstaltungsformate: Gedenk-, Fest- und Jubiläumskolloquien
- Mittel für Personal – außer SHK/WHK, Honorarverträge, Werkverträge, Stipendien für Gäste (gilt insbesondere für Vertreter der Partner)
- Bewirtung bei ausschließlich internen Teilnehmerkreis bzw. externe Teilnehmende weniger als 50%
- Inventar, Investitionen, die ins Anlagevermögen der TU Dresden eingehen
Aktivitäten zu Studium und Lehre sind nur eingeschränkt förderfähig. Eine Unterstützung aus EXU-Mitteln ist nur dann möglich, wenn das Projekt erkennbar an dem Programmziel „Förderung der Spitzenforschung“ ausgerichtet ist und das Projekt der fachlichen und strategischen Profilierung der TUD gemäß den Zielen der Internationalisierungsstrategie dient. Vorhaben, die sich auf gemeinsame Lehrformate zwischen den Partnern beschränken und reiner Studierendenaustausch sind nicht förderfähig.
Eine Auswahlkommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission Internationales begutachtet die regulären monatlich eingereichten Anträge und trifft die Förderentscheidung. Für die quartalsweise einzureichenden Anträge mit einem maximalen Antragsvolumen von 25.000 EUR wird die Auswahlkommission zusätzlich um das verantwortliche Rektoratsmitglied, dem Chief Officer Technologietransfer und Internationalisierung, ergänzt.
Auswahlkriterien sind die Qualität des Vorhabens und seine Relevanz für die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie „TU Dresden – Mit der Welt verbunden“ bzw. der dezentralen Internationalisierungsstrategien der Bereiche.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der Förderbescheid erfolgt i.d.R. innerhalb von maximal zwei Monaten nach der jeweiligen Antragsfrist. Für eine finanzielle Planungssicherheit wird empfohlen, sich für Maßnahmen zu bewerben, die frühestens ab drei Monaten nach Einreichung des Antrags stattfinden.
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahme ist der/die Antragstellende verantwortlich. Das Team Strategie und Internationalisierung berät Sie gern bei der Antragsstellung und der Projektvorbereitung und unterstützt Sie in der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dezernaten der zentralen Universitätsverwaltung. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Umsetzung der Maßnahme.
Bei interdisziplinären Maßnahmen bzw. bei Maßnahmen, die über Instituts-, Fachbereichs- oder Bereichsgrenzen hinaus angelegt sind, muss die Federführung klar kenntlich gemacht werden.
Kontakt
Koordinatorin
NameDaniela Mohrich
Förderprogramme
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.