ERASMUS+ Personalmobilität
ERASMUS Lehraufenthalte und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland unterstützen die Internationalisierung der Hochschulen auf allen Ebenen und tragen zur persönlichen Entwicklung der Hochschulmitarbeiterinnern und -mitarbeiter bei. Mobile Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärken mit einem Lehraufenthalt den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit in den Fachbereichen, vermitteln spezielles Fachwissen an Studierende und lernen andererseits die Partnerhochschulen in Europa und weltweit näher kennen. Auch mit einem Weiterbildungsaufenthalt gewinnen sie auf der Basis eines abgestimmten Programms neue Perspektiven. Dabei stehen fachlicher Austausch und die Stärkung der eigenen Kompetenz sowie Ausbau und Vertiefung von Netzwerken im Vordergrund. Alle Informationen sind auch komprimiert zum Download in unserer aktuellen ERASMUS Staff-Broschüre zu finden.
Fotoaktion 2023/24: GUT GEPACKT INS AUSLAND
Packen Sie Ihren gelben Rucksack vom International Office ein und nehmen Sie ihn mit ins Ausland. Schicken Sie uns Ihr Foto und teilen Sie die schönen und unvergesslichen Momente Ihres Auslandsaufenthalts mit uns!
Weitere Hinweise zur Teilnahme finden Sie hier: Fotoaktion 2023/24
Inhaltsverzeichnis
Was wird gefördert?
Bei einer ERASMUS Lehrmobilität (Staff Mobility for Teaching – STA) muss das Unterrichtspensum bei mindestens 8 Lehrstunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche liegen. Ab 8 Tage Aufenthalt erfolgt eine anteilige Berechnung.
Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT – Staff Mobility for Training) kann folgende Inhalte umfassen (inhaltliche Förderkriterien):
- Hospitationen
- Job Shadowing (individuell)
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren (Staff Weeks)
- Teilnahme an Sprachkursen
- ACHTUNG: KEINE Konferenzteilnahmen oder Forschungsvorhaben
Das Rechercheportal I Motion bietet eine gut Möglichkeit zur Suche nach Staff Weeks.
Das SprInt-Programm der TUD beinhaltet einen Auslandsaufenthalt. Dieser kann ebenfalls über ERASMUS gefördert werden.
Wohin kann ich gehen?
Programmländer (KA131) - "Europa"
Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
außerhalb der EU: Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA), ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei.
Partnerländer (KA171) - weltweit
Weltweit, z.B. Australien, Vietnam, Südafrika – je nach aktuell bewilligten Länderprojekten. Länderprojekte mit Hochschulen in den Partnerländern können in einem qualifizierten Verfahren einmal jährlich beantragt werden.
In folgender Datenbank können Sie die aktuellen ERASMUS-Aufenthaltsmöglichkeiten für Hochschulpersonal an Partnerhochschulen der TU Dresden mit den zuständigen ERASMUS-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche finden.
Lehraufenthalte können nur gefördert werden, wenn für das betreffende Hochschuljahr in dem Fachgebiet ein gültiges Inter-Institutional Agreement mit einer Partnerhochschule geschlossen wurde, das Personalmobilität (STA) beinhaltet.
Hinweis für die Mobilität mit Partnerländern: Auch für Weiterbildungsaufenthalte ist ein gültiges Inter-Institutional Agreement Voraussetzung.
Informationen hierzu sind über die ERASMUS-Beauftragten bzw. ERASMUS-Koordinatoren in den jeweiligen Fachbereichen sowie beim International Office der TU Dresden und über nebenstehende Datenbank erhältlich.
Wer kann gefördet werden?
Den ERASMUS-Mobilitätszuschuss können alle Beschäftigten der TU Dresden erhalten. Voraussetzung ist ein regulärer Arbeitsvertrag (Verträge auch auf Basis: WHK) mit der TU Dresden. Nicht förderbar sind: Lehrverträge, Honorar- und Werkverträge, ehrenamtliche Verträge.
Dazu gehört folgender Personenkreis (formale Förderkriterien):
- Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Doktoranden mit Arbeitsvertrag TUD
- Seniorprofessoren
- Personal aus der allgemeinen und technischen Verwaltung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche, Fakultäten, Institute, Lehrstühle, zentrale Einrichtungen und zentrale Verwaltung.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Festzuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt.
- Förderdauer in Programmländern: 2-12 Tage
- Förderdauer in Partnerländern sowie UK: 5-12 Tage
Zusätzlich kann jeweils ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise bei der Förderung berücksichtigt werden. Längere Förderzeiten (bis max. 2 Monate) sind nur nach Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt möglich.
Aufgrund der zur Verfügung gestellten ERASMUS-Fördermittel ist die finanzielle Unterstützung auf max. 14 Fördertage plus Fahrtkostenzuschuss begrenzt.
Der Zuschuss liegt für den Aufenthalt zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag (länderabhängig) – siehe Tabelle:
Zielland |
Stückkosten |
---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA für Lehraufenthalte oder z.B. Shadowings) | 180 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Aufenthalte in Partnerländern (KA171) in bewilligten - Projekten (z.B. Australien, Vietnam, Südafrika) | 180 EUR |
Für die Fahrtkosten werden Stückkosten/Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro, gestaffelt nach Entfernungskategorie (Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner) gezahlt:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en
Distanz - einfache Entfernung Luftlinie (km) |
Stückkosten Fahrt |
Green Travel |
10 - 99 |
23 EUR (vormals 20) |
|
100 - 499 |
180 EUR |
210 EUR |
500 - 1.999 |
275 EUR |
320 EUR |
2.000 - 2.999 |
360 EUR |
410 EUR |
3.000 - 3.999 |
530 EUR |
610 EUR |
4.000 - 7.999 |
820 EUR |
|
8.000 und mehr |
1500 EUR |
Green Travel
Diese Option kann gewählt werden, wenn die Anreise zum Zielort als auch der überwiegende Teil der Rückreise mit der Option „grünes Reisen“ nach Definition der Europäischen Kommission durchgeführt und ein entsprechendes Transportmittel genutzt wird. (Definition laut Europäischer Kommission: “Green travel is defined as the travel that uses low-emissions means of transport for the main part of the travel, such as bus, train or car-pooling.”
Die Förderung für „grünes Reisen“ besteht aus einem erhöhten Reisekostenzuschuss (je nach Pauschale der Entfernungskategorie), der einmalig gezahlt wird, und kann darüber hinaus mit einer Förderung für bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen kombiniert werden.
Hinweis:
Weiterbildungs- und Lehraufenthalte sind als Aus-/Fortbildungsreisen zu behandeln. Im Dienstreiseantrag ist daher Aus-/Fortbildungsreise anzukreuzen (nicht Dienstreise).
Die Förderung ist nur mit vollständig unterzeichnetem gültigem DR-Antrag möglich (Zustimmung zur DR im jeweiligen Bereich erforderlich).
Es ist keine Kofinanzierung aus Haushalts- oder anderen Mitteln möglich!
Die Förderung wird auf die Privatkonten gezahlt, die im DR-Antrag angegeben werden, daher buchen Sie bitte immer privat und nicht über das TUD-Reisebüro, um Rechnungslegung an TUD-Rechnungseingang zu vermeiden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Mittel.
Stornokosten können nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (RKI/Auswärtiges Amt).
Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt: Aufgrund der Zahlungen von Pauschalen kann es individuell zu Überzahlungen kommen, wenn die Pauschalen aufgrund der realen Kosten nicht ausgeschöpft werden. Diese Überzahlungen müssen individuell durch die Reisenden versteuert werden (Steuererklärung).
Information zu Reisen in die Schweiz: Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2014 ruht die Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ (vorläufig). Die Schweizer Hochschulen können dadurch zwar keine EU-Förderung erhalten, nehmen aber im Rahmen der bestehenden Hochschulpartnerschaften weiterhin am Austausch von Studierenden und Personal teil. Möglich wird dies unter anderem durch das SEMP, das "Swiss-European Mobility Programme (SEMP)". Wesentlicher Unterschied zu einer Förderung innerhalb von Erasmus+ ist, dass im Falle eines Aufenthaltes an einer Schweizer Hochschule der finanzielle Zuschuss unmittelbar durch die Gasthochschule gezahlt wird. Die jeweils aktuellen Fördersätze, Bewerbungsvoraussetzungen, etc. erfragen Sie bitte direkt bei den Schweizer Partnerhochschulen.
Wie kann ich mich bewerben?
Eine ERASMUS-Dozentur bzw. eine ERASMUS-Fort- und Weiterbildung setzt frühzeitige Planung und Abstimmung mit Ihrer Partnerhochschule bzw. dem Weiterbildungsträger voraus. Planen Sie einen Auslandsaufenthalt an einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Sprachschule steht Ihnen das Leonardo-Büro-Sachsen zur Seite. Zur besseren Übersicht, können Sie sich gern unsere Checkliste herunterladen.
- Bitte erledigen Sie spätestens 30 Tage vor dem Aufenthalt folgende Schritte im Bewerbungsportal Mobility Online:
Antrag: Lehraufenthalt und Weiterbildungsaufenthalt an Partneruniversitäten: Antragsportal
Antrag: Weiterbildungsaufenthalt (nur K131): Antragsportal- Das Formular Mobility Agreement Teaching bzw. Training finden Sie ebenfalls im Bewerbungsportal Mobility Online. Das Formular ist im Bewerbungsportal hochzuladen.
- Daraufhin erhalten Sie vom International Office die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit den bewilligten Fördermitteln zur Unterschrift. Für die Überweisung der 1. Rate (70%) sind folgende Dokumente im International Office einzureichen:
- DR-Antrag (Achtung: Aus-/Fortbildungsreise kreuzen) im Original (http://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Formulare/) mit Ihrer und der Unterschrift des Anordnungs-/Genehmigungsbefugten in Pkt. 17
- unterschriebenes Grant Agreement im Original
Hinweis: A1 Formular: Dienstreisende müssen im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Die A1-Bescheinigung ist rechtzeitig über den Arbeitgeber/die Dienststelle (hier: TU Dresden, Dezernat Personal) zu beantragen. Bitte berücksichtigen Sie auch die Informationen zu notwendigen Entsendebescheinigungen für weitere Länder (Marokko, Kanada etc.).
Was muss ich nach dem Aufenthalt beachten?
- Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthaltes sind folgende Dokumente im International Office einzureichen:
- DR-Antrag im Original
- DR-Abrechnung im Original (http://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Formulare/)
- die am letzten Aufenthaltstag unterzeichnete Confirmation of Teaching bzw. Confirmation of Training (Bestätigung der Gastuniversität über erfolgreiche Lehrtätigkeit/Weiterbildung) finden Sie im Bewerbungsportal Mobility Online. Das Formular ist über das Bewerbungsportal hochzuladen.
- Nach dem Aufenthalt ist innerhalb von 30 Tagen ein kurzer abschließender Bericht (EU-Online-Survey) online einzureichen. Der Link hierfür geht Ihnen per automatisierter E-Mail zu (bitte Spam-Ordner überprüfen).
- Danach erfolgt die Anweisung der 2. Rate (30%).
Wie lade ich meine Partner zum Gegenbesuch ein?
Indem Sie nun Ihrerseits Ihre Gastgeber oder auch andere Partner an die TU Dresden einladen, stärken Sie die jeweilige Hochschulpartnerschaft, unterstützen die Internationalisierung der TU Dresden und ermöglichen Ihrer Fakultät neue Perspektiven im fachlichen Austausch. Gastdozenturen an der TU Dresden ergänzen das eigene Lehrangebot und helfen darüber hinaus den Studierenden, Mobilitätsbarrieren und möglicherweise vorhandene Vorurteile abzubauen.
Je nach Herkunftsland bewerben sich die Hochschulmitarbeiterinnen und-mitarbeiter für die Erasmus+ Förderung direkt bei ihrer Heimathochschule (Europa/Programmländer) bzw. im International Office der TU Dresden (weltweit/Partnerländer).
Testimonials
Eindrücke aus bereits absolvierten Personalmobilitäten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Andrea Thiele (Fakultät Wirtschaftswissenschaften) über Ihr Staff Training in Barcelona
- Laura Jähnert (Dezernat 7) über Ihr Staff Training in Valencia
Kontakt
Frau Christiane Schmitt-Teichert
ERASMUS+ Personalmobilität Lehre und Weiterbildung Europa - KA131
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Raum 161 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Projektkoordinatorin
NameFrau Tabea Gösche
ERASMUS+ Partnerländer (weltweit)
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Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Büro 171 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden