Dezernat 2 - Personal
Inhaltsverzeichnis
Das Dezernat Personal ist verantwortlich für die Personalverwaltung an der gesamten Technischen Universität Dresden (ohne Medizinische Fakultät).
Die Mitarbeiter:innen des Dezernats Personal sind vorrangig per E-Mail erreichbar (die Zuständigkeiten und E-Mail-Adressen finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten [ZIH-Login erforderlich] der Sachgebiete und Stabsstellen). Wenn keine direkte Ansprechperson bekannt ist, können E-Mails jederzeit an die Funktions-E-Mail-Adressen geschickt werden.
Aufgaben
- Kontakt für personalrelevante Themen an der TU Dresden
- Beratung, Bearbeitung und Unterstützung in allen Personalangelegenheiten insbesondere:
- Vertragsangelegenheiten und deren Umsetzung (Ausschreibungen, Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Beendigungen)
- Abrechnung von Dienstreisen, Nebentätigkeiten, Jobticket, Ausbildungsangelegenheiten (AZUBI/Praktikanten), vorgeschriebene Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten
- Organisatorische Zuordnung aller Beschäftigungsverhältnisse im Stellenplan/ Organigramm, Bewirtschaftung der Personalmittel
Nähere Informationen zu ausgewählten Personalthemen, insbesondere datenschutzrechtliche Informationen für Mitarbeiter:innen der TU Dresden, finden Sie Im Internen Bereich (Zugang mit ZIH-Login) unter:
- Personalinformationen im Internen Bereich (Zugang mit ZIH-Login)
- sowie auf den Informationsseiten für neue Beschäftigte der TU Dresden
- Informationen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen
- Wegweiser durch die TU Dresden (zum Download als PDF-Version)
Aktuelles
Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG)
Nach einem intensiven Gesetzgebungsverfahren hat der Sächsische Landtag am 31.05.2023 das neue Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) beschlossen.
Aktuell arbeiten wir an der Implementierung der umfangreichen Änderungen und Neuerungen und informieren Sie zu Einzelheiten sobald wie möglich.
Einstellung von Personen aus Drittländern
Bitte beachten Sie:
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass vor der Einstellung von Personen aus Drittländern eine exportkontrollrechtliche Prüfung durchzuführen ist. Bis zur Festlegung und Etablierung von diesbezüglichen Verwaltungsprozessen bitten wir um Ihre Mitwirkung.
Um massive Verzögerungen im Einstellungsprozess zu vermeiden, prüfen Sie bitte so zeitig wie möglich im Einstellungsprozess ob die betreffende Person in den Sanktionslisten aufgeführt wird. Die Prüfung kann unkompliziert unter Verwendung der folgenden frei abrufbaren Finanzsanktionsliste über das Justizportal des Bundes und der Länder erfolgen. Diese Finanzsanktionsliste (FiSaLis) dient der Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht
(Link: https://justiz.de/onlinedienste/finanz_sanktionsliste/index.php).
Bitte stellen Sie daher unter Eingabe von Name, Vorname, ggf. Geburtsjahr/Datum (insbes. bei Einstellung von Staatsangehörigen sog. Embargoländer) diese Kurzprüfung im Rahmen jeder Neueinstellung (gemeint sind insbes. auch alle nebenberuflichen Vertragsverhältnisse) sicher und vermerken Sie das Prüfergebnis im Einstellungsantrag.
Auf den Seiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) finden Sie auch eine Übersicht aktueller Embargoländer sowie weitergehende Informationen
(Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html ).
Auch wir prüfen ab sofort Ihren Einstellungsantrag aus exportkontrollrechtlicher Sicht und müssen eine Einstellung dann ggf. zurückweisen.
Vielen Dank!
Entsendebescheinigung A1 auch bei Auslands-Dienstreisen in EU-/EWR-Länder und die Schweiz sowie Großbritannien erforderlich!
Im Zuge der Umsetzung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften haben auch Dienstreisende in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union1, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum2 und in der Schweiz sowie Großbritannien eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich zu führen. (zum weiterlesen - ZIH-Login erforderlich)
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1Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
2 Island, Liechtenstein und Norwegen
Kontakt
Sekretariat - Simone Jänsch
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau (FOE), Zi. 267 Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Dezernat 2
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden Dezernat 2 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Leitung
Dezernentin Kathleen Fischer
Vertreter/in Jana Wappler , Uta Küßner
Sachgebiete
Zum Dezernat Personal gehören zwei Stabsstellen und fünf Sachgebiete.
Stabsstelle: Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Personals
Stabsstelle: Personalstatistik, -planung, -bewirtschaftung, -IT (SAP HCM), Registratur
Tarifbeschäftigte Bereiche Ingenieurwissenschaften |
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Nebengebiete und nebenberuflich Beschäftigte |
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Sachgebiet 2.5. | Personalentwicklung |