12.10.2017
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - wie gewonnen , so zerronnen...
Für viele Unternehmen ist der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen heute elementar - neben den gewerblichen Schutzrechten...In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese "Güter" leider nicht im ausreichendem Maße geschützt werden.
Nicht bewusst ist vielen Unternehmen, dass beide Bereiche gleichermaßen einen wertvollen Anteil an einem ganzheitlichen Schutzkonzept haben können. Gelegentlich kann die bewusste Entscheidung gegen eine Anmeldung von technischen Schutzrechten sehr sinnvoll sein, z.B. wenn Schlüsseltechnologien nicht preisgegeben werden sollen. Mitunter erfüllen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auch die Voraussetzungen für die technischen Schutzrechte nicht und fallen dann in den Schutzbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
Interessiert? Hier finden das Programm zur Veranstaltung, die gemeinsam vom Patentinformationzentrum an der TU Dresden und von der Industrie-und Handelkammer Dresden organsiert und durchgeführt wird. Anmeldeschluss ist der 30. Oktober 2017.