Habilitation
Inhaltsverzeichnis
Habilitation: Richtlinien, Empfehlungen zur aktiven Förderung des akademischen Nachwuchses und Qualitätssicherung der Fakultät Chemie- und Lebensmittelchemie
Stand: Juli 2019
Allgemeines:
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung einer besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt und die Befugnis eingeräumt, den Zusatz “habil.” zum Doktorgrad zu führen.
Die formalen Voraussetzungen regelt die Habilitationsordnung des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften:
Die Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sind i.d. Regel Voraussetzung für eine Berufung als Hochschullehrer.
Die folgenden Empfehlungen sollen wichtige Leitlinien aus Sicht der Fakultät darstellen.
Allgemeine Aspekte und Empfehlungen:
- Die Habilitation soll die eigenständige Erschließung eines wissenschaftlichen Arbeitsgebietes ermöglichen. Die inhaltliche Abgrenzung zur Doktorarbeit sollte klar erkennbar sein.
- Es wird empfohlen, sich in der frühen Phase des Habilitationsvorhabens der Fakultät vorzustellen (z. B. im Rahmen eines 10-minütigen Vortrags), um die Vernetzung und den Bekanntheitsgrad der Habilitierenden in der Fakultät zu unterstützen.
- Mobilität (Post-Doc im Ausland, Forschungsaufenthalte im Ausland, nationale Mobilität etc.) im Vorfeld der Habilitation stärkt das Profil des Kandidaten.
- Die Lehrbefähigung wird für ein Teilgebiet der Chemie festgestellt (z.B. Anorganische Chemie oder Analytische Chemie).
Grundpfeiler erfolgreicher eigenständiger Arbeit:
- Publikationstätigkeit:
- Eigenständige Publikationstätigkeit in internationalen Fachzeitschriften mit Qualitätssicherungssystem.
- Eigenständige Publikationstätigkeit zeichnet sich insbesondere durch Korrespondenzautorenschaft ohne Co-Autorenschaft des Mentors aus.
- Für die späteren Berufungschancen ist die Sichtbarkeit der Ergebnisse in international renommierten Fachzeitschriften von Bedeutung.
- Die Fakultät unterstützt die Verleihung eines „Young Investigator Status“ unter bestimmten Voraussetzungen (YI), welcher zusätzliche Rechte einräumt.
- Die Fakultät unterstützt die Sichtbarkeit der Habilitanden, in dem Sie eine Internetpräsenz auf Fakultätsebene ermöglicht.
- Lehre:
- Die Habilitanden engagieren sich in der Lehre
- Spezielle Vorlesungen im Masterstudiengang bieten einen guten Einstieg in die Lehrtätigkeit (Vorlesungsvertretung, Vorlesungen in Kooperation mit dem Modulverantwortlichen).
- Seminare und Praktikumsleitung ergänzen das Lehrportfolio.
- Über die gesamte Habilitationsphase sollte die Fähigkeit erworben werden, im entsprechenden Fachgebiet eine grundständige Vorlesung im Bachelorstudiengang eigenständig zu halten.
- Weiterbildungen zur Didaktik und Mitarbeiterführung sind im Umfeld zugänglich (Sachsenweites Kursprogramm, Weiterbildungsprogramm der TU DD Graduiertenakademie).
- Die Mitbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten ist ausdrücklich erwünscht!
- Die Habilitanden engagieren sich in der Lehre
- Drittmittel:
- Vom angehenden Hochschullehrer wird die erfolgreiche Einwerbungen von Drittmitteln erwartet.
- Aufgrund der hohen Qualitätsstandards der DFG genießen DFG-Drittmittel besonders hohes Ansehen.
- Erstantragsteller genießen einen Sonderstatus und werden wohlwollend begutachtet.
- Beratung durch den Mentor/die Mentorin bzw. Kollegen mit Erfahrung in DFG-Fachgremientätigkeit wird insbesondere bei der Erstantragsstellung nahegelegt.
- Die Mitwirkung in koordinierten Programmen (Sonderforschungsbereich, Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg, Schwerpunktprogramm) trägt sehr positiv zur Vernetzung mit anderen Fachdisziplinen bei.
- Eine besonders hohe Sichtbarkeit wird durch Etablierung einer Emmy-Noether-Nachwuchsgruppe realisiert (Emmy-Noether)
- Liebig Stipendium des Fonds der Chemischen Industrie:
- Ermöglicht die Finanzierung der eigenen Stelle und eines Doktoranden für 3 Jahre (Liebig)
- EU-Nachwuchsprogramme:
- Das European Project Center (EPC) unterstützt bei der Beantragung von EU Anträgen
- ERC-Starting Grant (ERC-Starting)
- Marie Skłodowska-Curie European Fellowship
- Das European Project Center (EPC) unterstützt bei der Beantragung von EU Anträgen
- BMBF-Nachwuchsförderung:
- Die Ausschreibung erfolgt in speziellen themenspezifischen Ausschreibungen
- Maria Reiche Stipendium (TU Dresden) für Habilitandinnen
- Maria Reiche Mentoring (TU Dresden) für Habilitandinnen
- Aufgrund der hohen Qualitätsstandards der DFG genießen DFG-Drittmittel besonders hohes Ansehen.
- Vom angehenden Hochschullehrer wird die erfolgreiche Einwerbungen von Drittmitteln erwartet.
- Projektscouts im Dezernat 5 (Forschungsförderung) und EPC unterstützen bei der Akquise von Drittmittelprojekten
Mentor:
- Der Mentor ist in der Regel ein Hochschullehrer der Fakultät.
- Der Mentor unterstützt und berät die Habilitandin/den Habilitanden in fachlichen, didaktischen und die berufliche Entwicklung betreffenden Dingen.
- Der Mentor unterstützt die Habilitandin/den Habilitanden bezüglich des Aufbaus eines geeigneten Arbeitsumfeldes.
- Der Mentor unterstützt die Habilitandin/den Habilitanden in ihrer eigenständigen Publikationstätigkeit, gemäß den guten Regeln der wissenschaftlichen Praxis.
- Der Mentor/die Mentorin ist in der Regel Gutachter der Habilitationsschrift.
- Der Mentor/die Mentorin vertritt das Habilitationsverfahren gegenüber der Fakultät.
Weitere Quellen und Hilfestellungen:
- Die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband eröffnet den Zugang zu rechtlicher Beratung, Ausschreibungen und spezifischer Weiterbildung (Berufungsverhandlungen etc.)
- Die GDCh-Mitgliedschaft und Engagement in spezifischen Fachgruppen erhöht die nationale Sichtbarkeit und unterstützt die Netzwerkbildung.
- Die DECHEMA-Mitgliedschaft und Engagement in spezifischen Fachausschüssen erhöhen die nationale Sichtbarkeit und unterstützen die Netzwerkbildung.
- Es existieren fachspezifische Tagungen (Chemiedozententagung, Bunsen-Tagung, GDCh Fachtagungen), welche eine hohe Sichtbarkeit angehender Hochschullehrer auf nationaler Ebene fördern.
Zeitlicher Ablauf:
Wann |
Was |
Bemerkungen |
Zu Beginn |
Vorstellung vor der Fakultät |
ca. 5 – 10 min zur Person und dem Vorhaben |
Ca. 12 Monate vor Einreichen der Habilitationsschrift |
Die Notifikation in der Fakultät |
ca. 15 – 20 min zu Person, Forschung, Lehre (s. Anhang 1); Rücksprache mit Mentor/in ratsam |
Kurz nach Notifikation in der Fakultät |
Die Notifikation im Bereich |
ca. 10 – 15 min zu Person, Forschung (allg. verständlich) und Lehre |
Einreichung der Habilitationsschrift und des Habilitationsgesuchs mit weiteren Unterlagen, u. a. 3 Themenvorschläge für die Probevorlesung, mind. 3 Gutachtervorschläge |
siehe Habilitationsordnung; Rücksprache mit Mentor/in ratsam |
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Zeitnah nach Einreichen der Habilitationsschrift |
Der Dekan/die Dekanin schlägt dem Bereichsrat eine Kommission vor. |
Der Breichssrat kann dem Dekan/der Dekanin die Einzelfallentscheidung in der sitzungsfreien Periode übertragen |
Zeitnah nach Einsetzung der Kommission durch den Fakultätsrat |
1. Sitzung der Kommission: Gutachterauswahl, Prüfung der Themen der Probevorlesung |
Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Kommission anwesend sein |
Einholen der Gutachten |
i. d. R. 2 Monate oder kürzer |
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Zeitnah nach Eingang der Gutachten |
2. Sitzung: Annahme der Arbeit, Diskussion der Gutachten, Auswahl desThemas der Probevorlesung |
Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Kommission anwesend sein |
14 Tage vor Probevorlesung (meist zeitgleich mit der Disputation) |
Bekanntgabe des Themas der Probevorlesung durch den Dekan/die Dekanin |
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Tag der Prüfung |
Disputation (30 min + max. 1 h Diskussion) und etwa 30 min später die Probevorlesung (45 min) |
Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Kommission anwesend sein; Probevorlesung nur, wenn Disputation erfolgreich war |
Nachfolgend |
Veröffentlichung der Habilitationsschrift (SLUB) und Übergabe der Urkunde im Bereichsrat |
siehe Habilitationsordnung |
Anhang 1:
Zur Notifikation einzureichende Unterlagen:
1. Anschreiben:
{Sehr geehrte/r [Dekan],
mit den beigefügten Unterlagen möchte ich mein Habilitationsvorhaben ankündigen.
Ich bin derzeit […]
Meine Forschungsthema umfasst […]
Das Habilitationsthema […]
Über eine Einladung zu einer Sitzung des Fakultätsrates, um meine Person und die wesentlichen Aspekte meines Habilitationsvorhabens vorzustellen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,}
2. Begutachtung der Habilitation – Empfehlungsschreiben des Mentors, Bereitschaft der Begutachtung der Habilitationsschrift
3. Lebenslauf
4. Verzeichnis der Lehrveranstaltungen
5. Vollständige Publikationsliste