Über uns
Die Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Physik und ihre Stellvertreterin kann durch die Beschäftigten und Studierenden der Fakultät in allen Angelegenheiten zum Thema Gleichstellung in Anspruch genommen werden. Wir versuchen, aktiv auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Fakultätsangehörigen hinzuwirken und individuelle Nachteile für die Beschäftigten und Studierenden zu vermeiden. Wir treffen uns regelmäßig auch mit dem Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Carsten Timm, mit Dr. Uta Bilow (Mitglied des Senats für den akademischen Mittelbau, IKTP) und mit Dr. Hyejung Stöckinger-Kim (Mitglied der Senatskommission für Gleichstellung und Diversitymanagement, IKTP), um uns über wichtige Ziele und aktuelle Aktivitäten in der Fakultät in Sachen Gleichstellung zu verständigen und diese auch umzusetzen.
Im Fakultätsrat Physik haben die Gleichstellungsbeauftragten eine Stimme bei Beschlussfassungen. Wir berichten regelmäßig auf den Sitzungen des Fakultätsrats über alle Gleichstellungsangelegenheiten in der Fakultät und stellen uns den Anfragen. Wir sind mit Rede- und Antragsrecht beteiligt an allen Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an der Fakultät und geben ein Votum zur Ausschreibung der Professur sowie zum Listenvorschlag der Berufungskommission ab. Bei der Einstellung des wissenschaftlichen und des wissenschaftsstützenden Personals können wir Vorschläge unterbreiten und Stellungnahmen abgeben. Bei der Entfristung von Arbeitsverhältnissen im akademischen Mittelbau erstellen wir ein Votum, das den Unterlagen für die Beschlussfassung im Bereichskollegium beigefügt wird. In Konfliktsituationen und bei Entscheidungen zum Karriereweg beraten wir die Angehörigen und Studierenden an der Fakultät vertraulich und individuell.
Im Kreis der Gleichstellungsbeauftragten des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften vertreten wir die Interessen aller Angehörigen der Fakultät Physik bei der Vergabe von finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages, dem sich die TU Dresden mit dem 2019 aktualisierten und vom Senat einstimmig angenommenen Gleichstellungskonzept verpflichtet fühlt.