Gute wissenschaftliche Praxis an der Fakultät Physik
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen. Wenn Sie Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben oder einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hegen und Beratung benötigen, stehen Ihnen die Ombudsperson und die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis zur Seite.
Die Fakultät Physik bestellte Prof. Dr. Hans-Henning Klauß und Prof. Dr. Elena Hassinger zu Vertrauenspersonen der Fakultät. Diese sind erste Ansprechpersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Fakultätsebene. Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie den Konfliktfall an die Ombudsperson der TUD weitergeben. Dann wird die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis von dem Konfliktfall in Kenntnis gesetzt. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt unberührt.
Ausgebildete Beraterinnen und Coaches der Graduiertenakademie bieten individuelle Beratung rund um das Thema gute wissenschaftliche Praxis an und unterstützen Promovierende, Postdocs und Betreuende bei Konflikten im Promotionsbetreuungsverhältnis.