Ansprechpersonen
Inhaltsverzeichnis
Ombudsperson
Die Ombudsperson ist Ansprechpartner:in, Ratgeber:in und Vermittler:in bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie wird bei Bedarf durch die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten unterstützt.
Ihre Anzeige wird vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet.
Die Ombudsperson steht im regelmäßigen Austausch mit den Vertrauenspersonen der Fakultäten, der Prüfstelle für wissenschaftliches Fehlverhalten sowie den übrigen Beratungsstellen der TU Dresden. Konfliktfälle, die nicht mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zu tun haben, können mit dem Einverständnis der informierenden Person den zuständigen Stellen der TU Dresden (z. B. Personalrat, Konfliktmediator:in der Graduiertenakademie, Psychosoziale Beratung etc.) vertraulich zugeleitet werden.
Liegt aus Sicht der Ombudsperson ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser durch die Untersuchungskommission oder in Verdachtsfällen, in denen das Fehlverhalten akademische Prüfungen (z. B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) betrifft, durch das in der jeweiligen Prüfungs- und Graduierungsordnung vorgesehene reguläre Prüfungsgremium begutachtet.
Ombudsperson
NameProf. Dr. Alexander Kemnitz
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Stellvertretung Ombudsperson
NameProf. Dr. med. Mike O. Karl
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Geschäftsstelle Ombudsperson
NameDr. rer. pol. Mathias Mo-Kuhnt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis unterstützt die Ombudsperson, die Untersuchungskommission sowie die regulären Prüfungsgremien bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis nimmt Verdachtsmeldungen vertraulich entgegen und klärt über mögliche Verfahrensschritte auf. Das Recht, sich unmittelbar an die Ombudsperson oder die Untersuchungskommission zu wenden, bleibt hiervon unberührt.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis bietet bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an, Abschlussarbeiten (z. B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) mittels einer Plagiaterkennungssoftware auf Plagiate zu überprüfen.
Referentin Compliance
NameSigrid Flade
Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis und Exportkontrolle
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zertifikat der DFN-PKI für verschlüsselte E-Mails.
SHA1:51:70:FE:BE:BB:FA:88:C2:84:EE:EA:38:AC:83:1A:4F:95:F0:55:00
Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Jede Fakultät bestellt je eine Wissenschaftlerin und einen Wissenschaftler als Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Diese sind erste Ansprechpersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Fakultätsebene. Diese Vertrauenspersonen dienen dem wissenschaftlichen Nachwuchs (insbesondere Promovierenden) als leicht erreichbare Ansprechpersonen und nehmen eine Vermittlungsfunktion, insbesondere auch in problematischen Situationen, ein.
Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie den Konfliktfall an die Ombudsperson weitergeben. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt davon unberührt. Die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann von dem Konfliktfall in Kenntnis gesetzt. Kontaktdaten der Vertrauenspersonen der Fakultäten (PDF)