Ansprechpersonen
Inhaltsverzeichnis
Ombudsperson
Die Ombudsperson prüft Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber Mitgliedern und Angehörigen der TU Dresden und leitet gegebenenfalls die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß der geltenden Satzung ein. Zudem berät und vermittelt sie bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten sowie bei Fragen zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Dabei wird die Ombudsperson von der Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis unterstützt.
Die Ombudsperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig und weisungsfrei wahr. Sie ist ausschließlich für die Bearbeitung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Konflikte, die nicht damit zusammenhängen, können mit Einverständnis der betroffenen Person vertraulich an die zuständigen Stellen der TU Dresden weitergeleitet werden, etwa an den Personalrat, die Konfliktlotsen oder die Beschwerdestelle bei Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.
Sofern die Ombudsperson einen begründeten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hat, informiert sie die Untersuchungskommission, die den Fall weiter prüft. In Fällen, in denen das Fehlverhalten akademische Prüfungen (z. B. Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen oder Habilitationen) betrifft, erfolgt die Begutachtung zuerst durch das zuständige Prüfungsgremium gemäß den jeweiligen Prüfungs- und Graduierungsordnungen.
Die Ombudsperson handelt neutral und unbefangen. Das bedeutet, dass die Argumente und Sachverhalte aller beteiligten Personen gleichermaßen gehört und berücksichtigt werden. Das oberste Gebot der Ombudsarbeit ist die Wahrung der Vertraulichkeit. Ratsuchende oder hinweisgebende Personen können darauf vertrauen, dass ihr Anliegen streng vertraulich behandelt wird. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie der Person, gegen die der Verdacht gerichtet ist. Der Vertraulichkeitsgrundsatz gilt auch im Berichtswesen. Gemäß § 11 Abs. 4 der GWP-Satzung erstattet die Ombudsperson dem Senat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit. Dieser Bericht erfolgt in anonymisierter Form und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.
© Klaus Gigga
Ombudsperson
NameProf. Dr. Alexander Kemnitz
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
© Magdalena-Gonciarz
Stellvertretung Ombudsperson
NameProf. Dr. med. Mike O. Karl
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis unterstützt die Ombudsperson, die Untersuchungskommission sowie die regulären Prüfungsgremien bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis nimmt Verdachtsmeldungen vertraulich entgegen und klärt über mögliche Verfahrensschritte auf. Das Recht, sich unmittelbar an die Ombudsperson oder die Untersuchungskommission zu wenden, bleibt hiervon unberührt.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis bietet bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an, Abschlussarbeiten (z. B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) mittels einer Plagiaterkennungssoftware auf Plagiate zu überprüfen.
© Ellger
Referentin Compliance
NameSigrid Flade
Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis und Exportkontrolle
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zertifikat der DFN-PKI für verschlüsselte E-Mails.
SHA1:51:70:FE:BE:BB:FA:88:C2:84:EE:EA:38:AC:83:1A:4F:95:F0:55:00
Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Jede Fakultät bestellt je eine Wissenschaftlerin und einen Wissenschaftler als Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Diese sind erste Ansprechpersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Fakultätsebene. Diese Vertrauenspersonen dienen dem wissenschaftlichen Nachwuchs (insbesondere Promovierenden) als leicht erreichbare Ansprechpersonen und nehmen eine Vermittlungsfunktion, insbesondere auch in problematischen Situationen, ein.
Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie den Konfliktfall an die Ombudsperson weitergeben. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt davon unberührt. Die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann von dem Konfliktfall in Kenntnis gesetzt. Kontaktdaten der Vertrauenspersonen der Fakultäten (PDF)