Leitfaden für die Wahl der Prüfungsgebiete und Prüfer (Wissenschaftsgebiet Physik)
Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung in zwei Fachgebieten, die Sie als Promovendin oder Promovend vorschlagen. Es findet am selben Tag statt, an dem Sie auch Ihre Dissertation verteidigen. Welche Fachgebiete zugelassen werden, entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem Dekan der Fakultät Physik. Bei der Wahl der Fachgebiete müssen Sie Folgendes beachten:
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Die Fachgebiete dürfen nicht zu eng gewählt werden und sollen einen Bezug zum Wissenschaftsgebiet (hier Physik) bzw. zum Thema der Dissertation haben. Sie sollten z.B. Prüfungsfächer universitärer Masterstudiengänge sein. Mindestens eines der Fachgebiete muss an der Fakultät vertreten sein.
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Das Thema der Dissertation soll nicht Gegenstand des Rigorosums sein (der Bezug zur Dissertation soll also nicht zu eng sein). Mindestens eines der Prüfungsgebiete soll ein physikalisches sein.
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Die Prüfer:innen sollen Hochschullehrer:innen sein. (Hochschullehrer:innen der Fakultät Physik). Im Ausnahmefall kann aber z.B. auch ein:e Privatdozent:in Prüfer sein. Gemäß der Young-Investigator-Ordnung der TUD sind Young Investigators ebenfalls als Prüfer:innen bei Promotionen zugelassen.
Hier finden Sie eine Liste pauschal genehmigter Fachgebiete. Die von Ihnen vorgeschlagenen Fachgebiete müssen aber nicht dieser Liste entnommen sein. In jedem Fall sollten Sie die Prüfer vorab kontaktieren, um das Fachgebiet und die Bereitschaft zur Prüfung abzustimmen. Bei Unklarheiten können Sie sich an den Vertreter der Fakultät im Promotionsausschuss des Bereichs, Prof. Jan Budich, wenden.
Ersatz des Rigorosums: Das Rigorosum kann im Rahmen des Promotionsstudiums des Bereichs MN durch zwei einzelne Fachprüfungen ersetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (siehe häufig gestellte Fragen). Die Fachprüfungen müssen jeweils im ersten Versuch mindestens mit der Note "befriedigend" (3,0) bestanden werden. Es handelt sich i. Allg. um Prüfungen zu fortgeschrittenen Vorlesungen aus universitären Masterstudiengängen. Für die Auswahl gelten die Regeln für das Rigorosum entsprechend. Die Leistungen dürfen nicht schon im Rahmen eines Master-Studiums erbracht worden sein. Prüferin oder Prüfer müssen jeweils Hochschullehrer:in, Privatdozent:in oder Young Investigator des Bereichs Mathematik-Naturwissenschaften der TU Dresden sein. Bei den Prüfungen soll ein:e promovierte:r Beisitzer:in anwesend sein. Ist der Prüfer oder die Prüferin zugleich Betreuer:in der Doktorarbeit, soll ein:e unabhängige:r Hochschullehrer:in als Beisitzer:in anwesend sein.
Rechtlich verbindlich ist im Zweifelsfall allein der Text des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Promotionsordnung.