Gemäß § 3 Abs. 6 PromO MN kann eine Dissertation mit oder im Ausnahmefall ohne wissenschaftliche Betreuung durch einen Hochschullehrer des Bereichs angefertigt werden.
Im ersteren Fall prüft der Promotionsausschuss bereits zu Beginn der Betreuung die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion (Annahme als Doktorand). Vergleichen Sie hierzu bitte § 3 der PromO MN “Voraussetzungen zur Zulassung für eine Promotion”.
Die Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfolgt online-gestützt über Promovendus. Über Promovendus wird ein entsprechendes Antragsdokument erstellt, welches Sie ausgedruckt bei der Mitarbeiterin ihrer jeweiligen Fakultät im Promotionsamt bzw. falls zutreffend im IHI Zittau bzw. in der DIGS-BB einreichen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem wissenschaftlichen Betreuer und dem Doktoranden eine an den Empfehlungen der DFG bzw. der Graduiertenakademie der TU Dresden orientierte Betreuungsvereinbarung abzuschließen ist. Ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität bzw. in einem Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer Annahme als Doktorand.
Wird die Dissertation ohne die Betreuung durch einen Hochschullehrer des Bereichs angefertigt, muss der Bewerber spätestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Einreichungstermin sein Promotionsvorhaben schriftlich beim Promotionsausschuss unter Beifügung einer Bereitschaftserklärung eines berufenen Hochschullehrers des Bereichs zur Anfertigung eines Gutachtens anmelden (Annahme als Doktorand) und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 PromO MN nachweisen.
Bewerber aus dem Ausland bitten wir, sich eränzend auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden zu informieren.
Immatrikulation?
Parallel sollten Sie prüfen, ob Sie sich an der TU Dresden zum Promotionsstudium immatrikulieren lassen möchten. Die Immatrikulation ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Promotion.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Immatrikulation zwingend online über das Bewerberportal der TU Dresden registrieren lassen müssen.
Sie können allerdings erst dann als Promotionsstudent/in am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften immatrikuliert werden, nachdem Sie durch den Promotionsausschuss zugelassen worden sind (Annahme als Doktorand/in). Für die Immatrikulation ist eine "Stellungnahme der Fakultät" notwendig. Alle über Promovendus zugelassenen Doktoranden benutzen hierfür bitte Ihr Zulassungsschreiben (Annahme als Doktorand/in). Bereits früher zugelassene Doktoranden, verwenden zukünftig bitte das entsprechende Formular des Immatrikulationsamtes.