Fragen zum Promotionsstudium und zum Promotionsverfahren
Neben dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (§ 40) gibt es zwei relevante Ordnungen, die Sie beide auf unserer Homepage finden:
- die Promotionsordnung des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften (PromO MN) und
- die Ordnung für das Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften.
Auf unserer Homepage www.tu-dresden.de/mn finden Sie darüber hinaus weitere wichtige Hinweise und Materialien.
- Anfertigung einer Dissertation
- Disputation (Verteidigung)
- Rigorosum (mündliche Prüfung) (alternativ: Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Promotionsstudium MN, einschließlich des Abschlusses zweier Fachprüfungen)
Gemäß § 3 Abs. 6 PromO MN kann eine Dissertation mit oder im Ausnahmefall ohne wissenschaftliche Betreuung durch einen Hochschullehrer des Bereichs angefertigt werden.
Im ersteren Fall prüft der Promotionsausschuss bereits zu Beginn der Betreuung die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion (Annahme als Doktorand). Vergleichen Sie hierzu bitte § 3 der PromO MN “Voraussetzungen zur Zulassung für eine Promotion”.
Die Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfolgt online-gestützt über Promovendus. Über Promovendus wird ein entsprechendes Antragsdokument erstellt, welches Sie ausgedruckt bei der Mitarbeiterin ihrer jeweiligen Fakultät im Promotionsamt bzw. falls zutreffend im IHI Zittau bzw. in der DIGS-BB einreichen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem wissenschaftlichen Betreuer und dem Doktoranden eine an den Empfehlungen der DFG bzw. der Graduiertenakademie der TU Dresden orientierte Betreuungsvereinbarung abzuschließen ist. Ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität bzw. in einem Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer Annahme als Doktorand.
Wird die Dissertation ohne die Betreuung durch einen Hochschullehrer des Bereichs angefertigt, muss der Bewerber spätestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Einreichungstermin sein Promotionsvorhaben schriftlich beim Promotionsausschuss unter Beifügung einer Bereitschaftserklärung eines berufenen Hochschullehrers des Bereichs zur Anfertigung eines Gutachtens anmelden (Annahme als Doktorand) und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 PromO MN nachweisen.
Bewerber aus dem Ausland bitten wir, sich eränzend auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden zu informieren.
Immatrikulation?
Parallel sollten Sie prüfen, ob Sie sich an der TU Dresden zum Promotionsstudium immatrikulieren lassen möchten. Die Immatrikulation ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Promotion.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Immatrikulation zwingend online über das Bewerberportal der TU Dresden registrieren lassen müssen.
Sie können allerdings erst dann als Promotionsstudent/in am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften immatrikuliert werden, nachdem Sie durch den Promotionsausschuss zugelassen worden sind (Annahme als Doktorand/in). Für die Immatrikulation ist eine "Stellungnahme der Fakultät" notwendig. Alle über Promovendus zugelassenen Doktoranden benutzen hierfür bitte Ihr Zulassungsschreiben (Annahme als Doktorand/in). Bereits früher zugelassene Doktoranden, verwenden zukünftig bitte das entsprechende Formular des Immatrikulationsamtes.
Bei der zuständigen Person für Promotionsangelegenheiten ihrer Fakultät:
Mathematik:
Herr Mario Respondek
Zellescher Weg 12-14, Willers-Bau, C-Flügel, Zi. C 111
Tel.: 463 35103
Physik:
Frau Steffi Gerber
Haeckelstraße 3, Physik-Gebäude, Zi. C 008A
Tel.: 463 3 33 78
Chemie/LC:
Frau Heike Winkler
Mommsenstraße 4, Walther-Hempel-Bau, Zi. 207
Tel.: 463 3 33 34
Psychologie:
Frau Kathrin Binye
Zellescher Weg 17, Bürogebäude Zellescher Weg (BZW), Zi. A335
Tel.: 463 3 25 17
Biologie:
Frau Katrin Richter
Zellescher Weg 20b, Biologische Institute, Zi. E32
Tel.: 463 4 31 57
Der Promotionsausschuss ist zuständig für alle inhaltlichen und rechtlichen Fragen, die Ihr Promotionsvorhaben betreffen.
Die technische Durchführung der Promotionsverfahren obliegt dem Promotionsamt des Bereichs. Hier finden Sie Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Promotion bzw. dem Promotionsstudium auftauchen.
Im Promotionsstudium Mathematik und Naturwissenschaften sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden vertieft werden, mit dem Ziel einer vielseitigen Persönlichkeitsbildung sowie einer qualifizierten und zielstrebigen Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; dabei werden das Promotionsvorhaben gefördert und den Doktoranden Angebote zur eigenen Weiterentwicklung an die Hand gegeben.
Das Promotionsstudium MN ist dabei durch folgende Prämissen geprägt:
- im Zentrum der Promotion steht die wissenschaftliche Arbeit
- die Promotionsphase wird nicht verschult, sie ist nicht als dritter Studienabschnitt zu verstehen, sondern dient bereits der Berufsausübung
- als Angebot wird ein zweiter Teilweg zur Promotion eröffnet, bei dem das Rigorosum durch ein vertiefendes Fachstudium (Lehrveranstaltungen und/oder Selbststudium) mit entsprechenden Prüfungen ersetzt werden kann
- es sollen Doktoranden- und Forschungsseminare der eigenen Fachrichtung besucht und sog. Schlüsselqualifikationen angeeignet werden
- die Promotionsordnung gilt unbeschränkt weiter
Ein individuelles Studienprogramm, was sich der Doktorand in Abstimmung mit seinem wissenschaftlichen Betreuer selbst zusammenstellt, gliedert sich in ein vertiefendes Fachstudium (mit zwei zeitlich entkoppelten Prüfungen), Doktorandenseminare und andere wissenschaftliche Veranstaltungen. Ebenso sollte die Erlangung von Schlüsselqualifikationen, inklusive Sprachausbildung Bestandteil sein. Der zeitliche Umfang des Promotionsstudiums soll 20 SWS betragen. Für das vertiefende Fachstudium sollte ca. ein Aufwand von 2 x 4 SWS eingeplant werden. Bei der Gestaltung des weiteren Promotionsstudiums sind sie relativ frei, sowohl inhaltlich, als auch bei der Verteilung der Stundenzahlen.
Das Rigorosum kann auf Antrag unter folgenden Bedingungen ersetzt werden:
Sie müssen nachweislich am Promotionsstudium des Bereichs MN teilgenommen haben und die in der Studienordnung festgelegten Bedingungen erfüllen. Das vertiefende Fachstudium, als Teil des Promotionsstudiums, muss mit zwei Fachprüfungen abgeschlossen werden; dabei muss jeweils mindestens die Note “befriedigend” (3,0) im ersten Versuch erreicht werden.
Das vertiefende Fachstudium soll dem Doktoranden ermöglichen, spezielle Kenntnisse in wissenschaftlichen Fachgebieten (z.B. durch den Besuch von Lehrveranstaltungen oder im Selbststudium) zu erwerben, die für eine erfolgreiche Durchführung des Dissertationsvorhabens erforderlich sind und die über die Kenntnisse, die im bereits absolvierten Diplom- oder Masterstudiengang vermittelt worden sind, hinausgehen. Es sind zwei solcher vertiefenden Fachgebiete zu wählen.
Die Fächer müssen den Anforderungen an die Fachgebiete im Rigorosum gemäß § 5 Abs. 2 der Promotionsordnung genügen. Diese Fachgebiete dürfen nicht zu eng gewählt werden und sollen einen Bezug zum Wissenschaftsgebiet bzw. zum Thema der Dissertation haben, sie sollten z.B. Prüfungsfächer universitärer Masterstudiengänge sein. Mindestens eines der Fachgebiete muss am Bereich MN vertreten sein. Sie sind durch den Promotionsausschuss des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften zu bestätigen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Wunschfächer bereits auf der Liste pauschal genehmigter Fachgebiete zu finden sind.
Stehen Ihre Wunschfächer, oder eines davon, nicht auf der Liste, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung dieser Fächer zu stellen. Verwenden Sie dazu bitte das Formular "Antrag auf Genehmigung von Fachgebieten für den Ersatz des Rigorosums".
Heben Sie sich die Genehmigung gut auf und reichen Sie das Formular zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens wieder ein, sofern Sie das Rigorosum ersetzen möchten.
Die Fächer werden jeweils mit einer mindestens 30-minütigen mündlichen oder mit einer schriftlichen Fachprüfung abgeschlossen.
Die Prüfer für die vertiefenden Fachgebiete werden vom Promotionsausschuss bestimmt. Beide Prüfer müssen Hochschullehrer oder Privatdozenten sein. Ausnahmen von dieser Regel können auf Antrag vom fachlich zuständigen Mitglied des Promotionsausschusses genehmigt werden.
Zum Nachweis der Prüfung dient ein Prüfungsprotokoll. Drucken Sie dises bitte aus und überreichen Sie es am Prüfungstag dem Prüfer. Der Prüfer füllt das Formular nach der Prüfung aus und leitet es an das Promotionsamt weiter.
Zu den Schlüsselqualifikationen zählen z.B. folgende Bereiche: Kommunikation, Rhetorik, Präsentation, Zeitmanagement, soziale und interkulturelle Kompetenz, Patentwesen, gewerblicher Rechtsschutz, Hochschuldidaktik und Drittmittelakquisition usw. Der Erwerb von Fremdsprachen fällt ebenfalls in diese Sparte.
Ihre beiden Fachprüfungen werden durch Prüfungsprotokolle bzw. -listen nachgewiesen, die der Hochschullehrer direkt der zuständigen Mitarbeiterin im Promotionsamt bzw. dem jeweiligen Prüfungsamt überstellt (erbitten Sie möglichst eine Kopie für Ihre Unterlagen).
Alle anderen Leistungen weisen Sie bitte durch entsprechende Teilnahme- oder Leistungsnachweise nach. Doktorandenseminare und andere wissenschaftliche Veranstaltungen können Sie z.B. durch die Unterschrift des Durchführenden bzw. des betreuenden Hochschullehrers belegen (Angaben möglichst in SWS: 45 min x 15 (= ca. 12 Stunden) entspricht einer SWS).
Sie können dafür eine vorbereitete tabellarische Übersicht verwenden.
Möglichkeit 1: Sie belegen ein drittes Fach und absolvieren dort eine Prüfung. Anschließend verwenden Sie die beiden besten Ergebnisse für den Antrag auf Ersatz des Rigorosums.
Möglichkeit 2: Sie stellen keinen Antrag auf Ersatz des Rigorosums, sondern unterziehen sich im eigentlichen Promotionsverfahren dem Rigorosum.
Der Antrag wird zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens gestellt, also ganz am Ende Ihrer Promotionsphase.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Ersatz des Rigorosums und die Teilnahmebestätigungen im Promotionsstudium ein.
Nein, das ist zu spät! Das Promotionsstudium MN muss einschließlich der beiden Fachprüfungen vor dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens, also vor Einreichung der Dissertation abgeschlossen sein.
Nein, Sie müssen aber gemäß §3 PromO MN zur Promotion zugelassen sein.
Nein. Für das eigentliche Promotionsverfahren gilt die Promotionsordnung MN.
Der Promovend hat ein Vorschlagsrecht für die Auswahl der Gutachter. Die Entscheidung darüber trifft der Promotionsausschuss im Zuge der Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Es sind zwei Gutachter zu bestellen; im begründeten Fall kann ein dritter Gutachter bestellt werden.
Die Gutachter sollen in der Regel mehrheitlich Hochschullehrer sein.
Bei kooperativen Promotionsverfahren von Fachhochschulabsolventen soll ein Hochschullehrer der Fachhochschule zum Gutachter bestellt werden.
Einer der Gutachter muss Hochschullehrer des Bereichs MN sein (in der Regel ist das der wissenschaftliche Betreuer). Hierzu zählen auch die Außerplanmäßigen Professoren und Honorarprofessoren, denen die Hochschullehrerrechte am Bereich übertragen wurden, ebenso die Zweitmitglieder aus anderen Fakultäten der Universität.
Welche Kombinationen zulässig sind, kann im Einzelfall kompliziert werden. Ihr wissenschaftlicher Betreuer, die Mitarbeiterinnen im Promotionsamt und die Bereichsverwaltung werden Ihnen bei der Klärung behilflich sein.
Ja, einfache Kopien genügen nicht.
Eigenurkunden der TU Dresden können Sie an der Universität beglaubigen lassen: siehe Link
Alle Fremdurkunden dürfen nicht von der Universität beglaubigt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständigen Stellen der Stadt bzw. Ihres Wohnortes. Die nächste öffentliche Beglaubigungsstelle befindet sich im Rathaus Nöthnitzer Straße 2 oder Sie wenden sich an eines der Bürgerbüros.
Nachdem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Termin der letzten mündlichen Teilleistung die angenommene Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu übergeben Sie bitte der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und dem wissenschaftlich zuständigen Institut bzw. der Fachrichtung unentgeltlich Exemplare der vervielfältigten Dissertation in gebundener oder in anderer vorgeschriebener Form. Zusätzlich ist die Veröffentlichung in elektronischer Form möglich. Die Anzahl der Exemplare wird von der SLUB und dem wissenschaftlich zuständigen Institut bzw. der Fachrichtung festgelegt. Die Höchstzahl der zu fordernden Exemplare ist 25. Über Sonderregelungen, die der Bewerber im begründeten Fall beantragt, entscheidet der Promotionsausschuss.
Siehe hierzu die Festlegungen der SLUB.
Nach Abschluss Ihres Promotionsverfahrens und nachdem Sie die Pflichtexemplare der Dissertation in der SLUB abgegeben haben, können Sie Ihre Promotionsurkunde erhalten.
Üblicherweise wird die Urkunde zu einer Sitzung des Bereichsrates übergeben. Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht mehr in Dresden haben oder berufliche Verpflichtungen dem entgegenstehen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Urkunde auf anderem Wege erhalten:
- Übergabe an Sie persönlich in der Bereichsverwaltung MN zu einem vereinbarten Zeitpunkt
- postalisch
- Übergabe an eine von Ihnen beauftragte Person gegen Vollmacht
Bitte wenden Sie sich hierzu an
Frau Simone Lehnigk,
Zellescher Weg 12-14, Willers-Bau, C-Flügel, Zi. C130, E-Mail
Tel.: 463 3 75 12