Fördermittel für wissenschaftlichen Nachwuchs
[Anschubfinanzierung durch zentralisierte Forschungsmittel]
[Antragsberechtigung]
[Hinweise zur Verwendung der zentralisierten Forschungsmittel]
[Beantragungsmodus]
[Zu beachtende Antragsstruktur]
[Leitfaden zur Anfertigung des Fortschrittsberichts]
[Verfahrensweise der Zuweisung]
[Hinweis zu Open Science]
Anschubfinanzierung durch zentralisierte Forschungsmittel
Die Fakultät Psychologie stellt Fördermittel für die Anschubfinanzierung von Pilotstudien und beabsichtigten Drittmittelanträgen für promovierte MitarbeiterInnen bzw. diplomierte MitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen mit Masterabschluß, die eine Promotion anstreben, zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Förderung, die unmittelbar dem persönlichen Werdegang bzw. der eigenen Weiterqualifizierung dienen soll. In dem Antrag ist daher deutlich zu machen, inwiefern die beantragte Studie einen Beitrag zur eigenen Weiterqualifizierung leistet.
Industrielle Projekte werden nicht gefördert.
Ebenso soll eine Doppelförderung von Projekten ausgeschlossen werden. Falls der Antragsteller in einem Projekt mitarbeitet, welches bereits anderweitig gefördert wird oder für das eine anderweitige Förderung in Aussicht steht, ist im Antrag auf die Fördermittel der Fakultät deutlich hervorzuheben, inwiefern sich die Verwendung der Fakultätsmittel inhaltlich und finanziell von der Verwendung der anderweitigen Mittel abgrenzen lässt. Die Herkunft der anderweitigen Mittel (DFG, Freunde und Förderer, Fachrichtung, Stiftung etc.) ist dabei unerheblich.
Für die gesamte Fakultät stehen jährlich maximal 10.000 EUR zur Verfügung. In den letzten Jahren hat das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel stark überschritten, so dass Teilförderungen der beantragten Projekte wahrscheinlich sind.
Antragsberechtigung
Antragberechtigt sind MitarbeiterInnen, die in der Fakultät Psychologie der TUD oder in Drittmittelprojekten beschäftigt sind, sowie DoktorandInnen der Psychologie.
Jedes Projekt kann prinzipiell nur einmal gefördert werden. Jeder Mitarbeiter kann jedoch auch wiederholt Fördermittel beantragen.
Ein Antrag zu einer neuen Studie ist möglich auch wenn eine bereits bewilligte Studie noch nicht abgeschlossen werden konnte. Entsprechend muss der Statusbericht (Fortschrittbericht) der laufenden Studie vorliegen.
Hinweise zur Verwendung der zentralisierten Forschungsmittel
* Bewilligte Gelder können nicht umgewidmet werden.
* Falls die Studie nicht wie geplant umgesetzt werden kann, so ist dies der Mittelvergabekommission zu melden und die Gelder sind zurück zu geben. Ein neuer Antrag mit begründeten Änderungen kann zur erneuten Begutachtung in der nächsten Förderphase eingereicht werden.
* Ein Ethikvotum zur beantragten Studie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen, sofern die Studie nach Maßgabe guter wissenschaftlicher Praxis einen Ethikantrag erfordert. Falls das Ethik-Votum noch nicht vorliegt, jedoch ein Antrag bei der Ethikkommission eingereicht wurde, kann trotzdem ein Antrag auf Anschubfinanzierung gestellt werden. Informationen zum Status des Ethik-Votums sind im Antrag zu erwähnen. Im Fall einer Bewilligung (voll oder zum Teil) des Antrages auf Anschubfinanzierung, gilt diese nur unter Vorbehalt. Das Ethik-Votum ist der Mittelvergabekommission bis zum 01.05. desselben Jahres nachzureichen. Sollte es keinen positiven Bescheid durch die Ethikkommission geben, werden die Gelder der Anschubfinanzierung nicht ausgezahlt, da die Studie nicht wie beantragt durchgeführt werden kann.
Förderwürdige Sachmittel sind:
- Versuchspersonengelder (bitte Quittungsliste benutzen)
- Als Basis gelten für alle beantragten Mittel 8 Euro je Stunde pro Versuchsperson. Höhere Vergütungen der Versuchspersonen müssen besonders begründet werden. Bei fehlender Begründung werden im Falle der Bewilligung nur Versuchspersonengelder in Höhe von 8 Euro pro Stunde gewährt.
Sonderfälle können zum Beispiel sein:
- Spezielle Stichprobe (keine Studenten, Patientenstichprobe ..)
- Spezielle Untersuchungen (MRT, EEG, Experimente mit Blutabnahme ..) - In gut begründeten Ausnahmefällen können statt Versuchspersonengelder auch Incentives in Form von Gutscheinen als Versuchspersonen-Vergütung beantragt werden. Der Umfang muss verhältnismäßig geplant werden. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn innerhalb eines bestimmten Forschungsbereiches zusätzliche Anreize geschaffen werden müssen, die Incentives somit Teil der Fragestellung sind. Ähnliches gilt für besondere Personengruppen als Untersuchte.
- Verbrauchsmaterial, d.h. Materialien, die nur für die beantragte Studie benötigt werden (z.B. Einweg-Elektroden, etc.)
Bedingt förderwürdige Sachmittel sind:
- Software
- Fremdleistungen, die für die beantragte Studie eingeholt werden müssen (z.B. neurophysiologische Gutachten bei MRT-Untersuchungen)
- Werkverträge zur Erstellung eines später nicht zu kommerziellen Zwecken nutzbaren Werkes (z.B. Programmierung eines speziellen Softwareprogramms)
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind:
- Materialien, die aus der Grundausstattung der Professuren bestritten werden können (z.B. EDV-Geräte, EDV-Zubehör, Büromaterial)
- Materialien, die projektübergreifend und längerfristig wieder verwertbar sind (allgemeine Software)
- studentische Hilfskräfte
- Postgebühren
- Reisekosten, Besuch von Kongressen
- Ein Antrag auf Zuweisung der Forschungsmittel ist jährlich bis zum 1. April an die Mittelvergabekommission der Fakultät zu stellen. Datum für eine eventuelle 2. Antragsrunde (falls Mittel im selben Jahr übrig sind) wäre der 1. Oktober. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung finden. Adressaten sind die Mitglieder der Mittelvergabekommission (Petra Kemter-Hofmann, Hanna Kische und Claudia Schulze).
- Diese Anträge sind in Anlehnung an die DFG-Antragsstruktur zu stellen (maximal 3 Seiten, ohne Referenzen); bei Überlänge oder Abweichung von der unten beschriebenen Antragsstruktur kann der Antrag abgelehnt werden. Die Anträge sollten den Grundzügen eines wissenschaftlichen Antrages genügen. Detaillierte Antragsstruktur siehe unten.
- Die Mittelvergabekommission erarbeitet eine Empfehlung für die Entscheidung des Fakultätsrats zur Vergabe der Mittel. Der Fakultätsrat entscheidet über die Vergabe. Antragsteller sind daher angehalten, von der Kontaktaufnahme bzgl. ihres Antrages mit der Mittelvergabekommission abzusehen.
- Spätestens nach einem Jahr (bis zum 31.03., Datum für die 2. Antragsrunde wäre der 30. September) ist dem Fakultätsrat Bericht über die Verwendung der Zuführung zu erstatten. Die Berichterstattung erfolgt im Sinne eines 1- bis max. 2-seitigen Fortschrittberichts inklusive einer Aufstellung zur erfolgten Verwendung der Mittel. Ohne Abgabe dieses Fortschrittsberichts (per Mail an die Mitglieder der Mittelvergabekommission) ist eine erneute Förderung für 3 Jahre ausgeschlossen. Nach Projektabschluss ist der Abschlussbericht nachzureichen. Außerdem müssen unverbrauchte Restmittel angezeigt und im Abschlussbericht angegeben werden. Diese werden entsprechend zurückgebucht, damit sie weiteren Studien zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist eine Präsentation der Ergebnisse in der Fakultät erwünscht (z.B. Fakultätskolloquium, Fakultätsratssitzung, Young-Scientist Lecture). Sollte das Projekt nicht zum 31.03. bzw. 30.09. abgeschlossen sein, ist trotzdem der Forschrittsbericht einzureichen.
Wir bitten die Antragsteller folgenden Vordruck für die Antragstellung zu verwenden: Vorlage ANTRAG
- Thema
- Name und Position des Antragstellers
- Inhaltliche Begründung des Mittelantrages
- Projektziel
- Stand der Forschung
- Wie ordnet sich das Projekt in die eigene Forschungstätigkeit ein?
- Inwiefern leistet die beantragte Studie einen Beitrag zur eigenen Weiterqualifizierung?
- Lässt sich das Projekt in übergeordnete Projekte/die Arbeit am Lehrstuhl einordnen? - Ziele und Arbeitsprogramm
- Antragsvolumen
- Finanziell
- Art der Mittel
Art und Umfang der beantragten Mittel sind nachvollziehbar zu begründen: Z.B. wird bei der Beantragung von Versuchspersonengeldern eine Aufstellung über Ort, Dauer, Häufigkeit und Besonderheiten der Untersuchung sowie die Anzahl und Zusammensetzung (Studenten, Patienten, etc.) der Versuchspersonen erwartet sowie bei Verbrauchsmaterialien eine Erklärung, warum diese nicht aus Mitteln der Professur finanziert werden können (z.B. bei EEG-Paste: Lehrstuhl hat kein eigenes EEG-Labor). Des Weiteren ist anzugeben, ob einer Teilförderung des Projektes prinzipiell zugestimmt wird und wie hoch der minimale Förderbetrag sein müsste, um sinnhaftig zum Gelingen des beantragten Projektes beizutragen. - Literatur zu relevanten Vorarbeiten des Antragstellers und des Forschungsstandes auf diesem Gebiet
Leitfaden zur Anfertigung des Fortschrittsberichts
Wir bitten die Antragsteller folgenden Vordruck für den Fortschritt- bzw. Abschlußbericht zu verwenden: Vorlage BERICHT
Umfang: 1-2 Seiten
Abgabetermin: 31.3. des Folgejahres nach der Antragsbewilligung, Datum für die 2. Antragsrunde wäre der 30. September
- Ziele des Projektes - Ausgangsfragen und Zielsetzung des Projekts
- Stand der Durchführung
Bisher durchgeführte Arbeiten einschließlich Abweichungen vom ursprünglichen Konzept, ggf. wissenschaftliche Fehlschläge, Probleme in der Projektorganisation oder technischen Durchführung - (Zwischen-) Ergebnisse und Diskussion
Darstellung der erreichten Ergebnisse und Diskussion im Hinblick auf den relevanten Forschungsstand, mögliche Anwendungsperspektiven und denkbare Folgeuntersuchungen (z.B. münden Ergebnisse in einen DFG-Antrag?) - Verwertung der Ergebnisse
z.B. bisherige Konferenzbeiträge (Poster, Vorträge), Manuskripte, Veröffentlichungen, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeiten - Mittelverwendung
Aufstellung über die verwendeten Mittel
Verfahrensweise der Zuweisung
Der/Die Geförderte erhält auf der Kostenstelle der Professur eine namentliche Zuweisung, nachdem die Fakultät die jährliche Zuweisung der Haushaltmittel erhalten hat. Innerhalb der Kostenstelle ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel zu führen. Die Mittel sind bis zum Ende des Haushaltsjahres auszugeben.
Die Mittelvergabekommission unterstützt explizit gute wissenschaftliche Praxis und weist daher an dieser Stelle auf die Open Science Initiative der Fakultät Psychologie der TUD hin. Wir finden, dass der Antrag zur Anschubfinanzierung bereits eine sehr gute Grundlage für eine Präregistrierung bildet und möchten dazu motivieren die beantragten Studien entsprechend der open science -Praktiken wenn möglich zu präregistrieren. Bei Beratungsbedarf unterstützen Sie die Ansprechpartner der OSIP (Prof. Dr. Stefan Scherbaum). Bei Fragen können Sie sich gern an die Vertreter der Mittelvergabekommission wenden.