Promovieren an der Fakultät Psychologie
Sie möchten an der Fakultät Psychologie promovieren oder haben Ihre Dissertation fertiggestellt und möchten einen Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen?
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, Ordnungen und Formulare finden Sie auf der Seite "Wichtige Dokumente", sowie auf den Seiten des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften.
zu den Seiten des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften
Nutzen Sie bitte für detaillierte Informationen zur Aufnahme als Doktorand und auch zur Eröffnung des Promotionsverfahrens gern auch die Beratungsmöglichkeit des Promotionsamtes der Fakultät Psychologie - Ansprechpartner: Kathrin Binye .
Wchtige Hinweise:
Promovierende der Fakultät Psychologie beachten bitte ergänzend zur Promotionsordnung die Verfahrensrichtlinie zu Promotionen an der Fakultät Psychologie zu Promotionen an der Fakultät Psychologie und die Hinweise zu Dissertationen.
Falls in einem Promotionsverfahren die Dissertation von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter begutachtet werden soll, ist dafür ein Antrag mit Begründung notwendig.
Ab dem 1.6.2021 tritt die Verfahrensrichtlinie zur Umsetzung der Satzung der GWP in Promotionen an der Fakultät Psychologie in Kraft. Bitte beachten Sie diese vor Einreichen der Aufnahme- und Eröffnungsanträge.
Auf folgende Ergänzung zur Promotionsordnung wird besonders hingewiesen:
- Es werden zwei Betreuende für das Promotionsvorhabens zur Annahme als Doktorand/in gefordert.
- Die Promovierenden sind verpflichtet zur Eröffnung des Verfahrens die Teilnahme an einem mindestens eintägigen Kurs in guter wissenschaftlicher Praxis nachzuweisen.
- Die Dissertation muss von einem externen Gutachter beurteilt werden. Zum Prüfen der Kriterien für externe Gutachter nutzen Sie bitte dieses Formular.
Informationen zur PsyDoc DoktorandInnen-Initiative finden Sie hier.
Informationen zum Graduiertenkolleg 2323 (CPPS) finden Sie hier.
Informationen zum Graduiertenkolleg des SFB 940 finden Sie hier.