Die Spielsperre als Schutzinstrument für vulnerable Spieler
pielsperren sind im Glücksspielstaatsvertrag als primär lebenslanges Verbot mit unklaren Beendigungsoptionen vorgesehen, und wirken dadurch eher als Abschreckungsinstrument mit geringer Inanspruchnahme. Demgegenüber wird vorgeschlagen, das Instrument wesentlich mehr zu differenzieren, von freiwilligen Einschränkungen bei Einsatz und Dauer, die vom Spieler festgelegt und beendet werden können, über freiwillige Spielpausen, verbindliche Festlegungen der Spielparameter bis zur befristeten oder unbefristeten Fremdsperre. Optionen und fachliche Hilfen zur graduellen Aufhebungen der Einschränkungen sollten angeboten werden (Bühringer et al., 2017a, 2017b, 2017c).
Publikationen
Bühringer, G., Czernecka, R., Kotter, R., & Kräplin, A. (2017c). Anforderungen an Spielersperren. Eine Analyse aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht [Requirements on casino exclusion programmes. An analysis from a behavioural research perspective]. Beiträge zum Glücksspielwesen – eine Fachreihe des Behörden Spiegel, 1, 7-11.
Vorträge
Bühringer, G., Czernecka, R., Kotter, R., & Kräplin, A. (2017b, 17.10.). Individuelle Vulnerabilität für psychische Störungen und Konsequenzen für den Verbraucherschutz beim Glücksspielen. Paper presented at the Fachtagung Suchtprävention Glücksspiel in der Praxis, Frankfurt/Main.
Bühringer, G., Czernecka, R., Kotter, R., & Kräplin, A. (2017a, 20.10.). Verhaltenswissenschaftliche Überlegungen zur Regulierung des Automatenglücksspiels in unterschiedlichen Spielstätten. Paper presented at the Zweites Bochumer Gespräch zum Glücksspielrecht, Bochum.