Frequently Asked Questions
Inhaltsverzeichnis
Studieninteressierte
Psychologie allgemein
Hilfreiche Informationen rund um das Studium Psychologie finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Einen Überblick über die Inhalte des Psychologiestudiums liefert beispielsweise das Buch "Psychologie" (Gerrig & Zimbardo, 2014), auch hier verfügbar in der SLUB. In dem Buch "Faszination Psychologie – Berufsfelder und Karrierewege" (Mendius & Werther, 2019) bekommen Sie einen umfangreichen Einblick in die verschiedenen Berufsfelder in denen Psychologen tätig sind.
An dieser Stelle soll auch erwähnt werden: Das Studium der Psychologie ist ein wissenschaftliches Studium. Es ist keine Therapie, und es ersetzt auch keine Therapie. Wenn Sie dauerhafte und schwerwiegende psychische Probleme haben, kann das Ihre Studieneignung generell beeinträchtigen und somit Ihren Studienerfolg und späteren Berufseinstieg.
Einen guten Überblick über das Psychologiestudium an der TU Dresden liefert das Studieninformationssystem
Informationen bekommen Sie z. B. beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und bei der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. In dem Buch "Faszination Psychologie -Berufsfelder und Karrierewege" (Mendius & Werther, 2019) bekommen Sie einen umfangreichen Einblick in die verschiedenen Berufsfelder in denen Psychologen tätig sind.
Die folgenden Universitäten bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Eignung für das Psychologiestudium zu testen.
Bewerbung
Hier finden Sie Hinweise zur Bewerbung und zum Bewerbungsverfahren für deutsche und für ausländische Studienbewerber.
Für den Bachelorstudiengang Psychologie berücksichtigt die TU Dresden ab Wintersemester 2024/2025 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite
Die aktuellen Informationen zum Numerus clausus finden Sie hier.
Informationen zu den Studienvoraussetzungen finden Sie hier
Darüber entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Das kann erst geschehen, wenn man an der TU Dresden für Psychologie immatrikuliert ist. Bei jeder Anerkennung handelt es sich um eine individuelle Entscheidung. Das Formular erhalten Sie im Prüfungsamt.
Auch bei Personen, die einen Fachhochschulabschluss in einem Gebiet der Psychologie haben, z.B. KommunikationspsychologInnen, erfolgt eine individuelle Anerkennung. Diese Personen können sich sowohl über "Quereinstieg" als auch für Zweitstudium bewerben.
Wenn Sie allerdings im Ausland Psychologie studieren und nach Dresden wechseln wollen, müssen Sie die Scheine schon bei der Bewerbung vorlegen, weil anhand ihrer entschieden wird, in welches Semester Sie eingestuft werden.
Bei ausländischen Studierenden läuft die Anerkennung schon erbrachter Leistungen folgendermaßen: Sie bewerben sich mit den Unterlagen, die sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts der TU Dresden finden, für einen Studienplatz in Psychologie. Der Bewerbung legen sie Kopien ihrer Leistungsnachweise bei, sowohl vom Original als auch von der deutschen oder englischen Übersetzung (muss nicht beglaubigt sein; bei Englisch ist keine Übersetzung nötig). Im ersten Schritt prüft das Akademische Auslandsamt die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen, nämlich Hochschulreife und Sprachkenntnisse. Im zweiten Schritt prüft der Prüfungsausschuss der Fachrichtung Psychologie, ob eine Anerkennung der Leistungsnachweise und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist. Im dritten Schritt prüft das Immatrikulationsamt, ob ein Studienplatz in dem Semester zur Verfügung steht.
Quereinstieg kommt grundsätzlich nur für Personen in Frage, die schon Leistungen im Psychologiestudium nachweisen können. Bis 15.1. fürs Sommer- bzw. 15.7. fürs Wintersemester sendet man die ausgefüllten Unterlagen einschließlich Kopien der Leistungsnachweise in Psychologie ans Immatrikulationsamt der TU Dresden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet zusammen mit den entsprechenden Fachvertretern, ob die erbrachte Leistung angerechnet werden kann. Das heißt, dass man Leistungen nachweisen muss, die eine Einstufung in mindestens das 2. Fachsemester ermöglichen.
Falls ein Studienplatz frei ist, entscheidet das Immatrikulationsamt, an wen von den BewerberInnen der freie Studienplatz geht.
Wenn Sie parallel zu Ihren Studium an der TU Dresden, an unserer Fakultät noch einen Psychologie-Studiengang studieren möchten (also Studium mit dem Ziel zweier verschiedener Abschlüsse), müssen Sie sich regulär für das Psychologie Studium bewerben.
Link zum Berwerberportal
Zusätzlich dazu ist ein Antrag auf Parallelstudium mit diesem Antragsformular zu stellen.
Falls beide Studiengänge einen NC-Satus haben, dann müssen die jeweiligen Fakultäten das genehmigen.
Wenn Sie bereits an einer anderen Universität oder Hochschule immatrikuliert sind und neben diesem Studium an der TU Dresden Psychologie studieren möchten, müssen Sie sich regulär um einen Psychologie Studienplatz bewerben.
Link zum Berwerbungsportal
Zusätzlich dazu ist ein Antrag als Nebenhörer zu stellen, mit diesem Antragsformular.
Psychologiestudium an der TU Dresden
Der Beginn der Lehrveranstaltungen ist im Studienjahresablauf ausgewiesen.
In der Woche vor Lehrveranstaltungsbeginn, wird von der Fakultät Psychologie für die Studierenden die hier ein Psychologie-Studium beginnen, eine Informationswoche durchgeführt. Um mit allen wichtigen Informationen optimal ins Studium zu starten, empfehlen wir sehr daran teilzunehmen.
Das Programm finden Sie auf der Seite Studienstart
Ein wichtiger Teil der Erstsemesterwoche ist das Mentorenprogramm. Während dieser Zeit werden wichtige organisatorische Informationen gegeben, z.B. die Einschreibung in die Seminare, Vergabe der Logins für den PC-Pool und Rundgänge durch die Uni. Und nicht zuletzt erfahren die Erstsemester von den MentorInnen, die selbst Psychologie-Studierende sind, sehr viel, was gut und nützlich zu wissen ist, um auf das Studium allgemein und dem der Psychologie in Dresden im Besonderen gut vorbereitet zu sein. Schließlich kann man den MentorInnen, alle Fragen rund um das Studium stellen. Und man hat viel Zeit, die Mitstudierenden kennen zu lernen.
Die Immatrikulationsveranstaltung ist ein Festakt in der ersten Vorlesungswoche.
Im Psychologiestudium muss man besonders viel und intensiv englische Originalliteratur lesen. Viele Fachartikel gibt es nur in englischer Sprache und spätestens bei der Bachelor-Arbeit muss man davon viele lesen und auswerten. Wer die nötigen Kenntnisse nicht mitbringt, kann sie im Studium erwerben und sollte das auch tun.
Wer die nötigen Englischkenntnisse hat und noch eine andere Fremdsprache lernen möchte, kann dies tun. Für die Sprachausbildung ist TUDIAS zuständig. Weitere Informationen unter http://sprachausbildung.tu-dresden.de. Dort sitzen auch die Ansprechpartner, die über die Anerkennung von Fremdsprachen entscheiden.
Für die Zulassung zum Bachelor ist ein Leistungsnachweis über einen erfolgreich absolvierten Fremdsprachenkurs im Umfang von 2 SWS erforderlich.
Seit Wintersemester 21/22 wird an der TU Dresden ein Bachelorstudium angeboten, welches die Anforderungen des Psychotherapiegesetzes erfüllt. Das Bachelorstudium Psychologie ist somit berufsrechtlich anerkannt entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermöglicht eine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie.
Seit Wintersemester 22/23 bildet der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie aus.
Andere Studiengänge
An der FernUni Hagen wird ein Psychologie Bachelor- und Masterstudiengang angeboten.Link
Bei Studierenden, die ihren Abschluss in Psychologie an einer Universität/Hochschule im Ausland erworben haben, entscheidet über die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses der Promotionsausschuss der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Stellungnahme im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst oder bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz einzuholen.
Bewerber mit einem anderen Studienabschluss als Psychologie können im Ausnahmefall zur Promotion zugelassen werden. Auf Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers legt der Promotionsausschuss fest, ob bzw. welche Ergänzungsstudien und Prüfungsleistungen vor der Zulassung zur Promotion nachzuweisen sind. Werden Prüfungen vorgeschrieben, sind diese mindestens mit der Note "gut" zu absolvieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Promotionsamt der Fakultät Psychologie:
Beschwerdemanagement
Das generelle Verfahren bei akuten und dauerhaften Problemen im Bereich Studium und Lehre ist hier dargestellt.
Sollte die Versuche der Problemlösung mit der jeweiligen Lehrperson nicht zum Erfolg führen, fungieren die jeweiligen studentischen Studiengangskoordinator:innen als unmittelbare Ansprechpartner:innen. Für die jeweiligen Studiengänge finden Sie hier, an wen Sie sich wenden können.
Nachteilsausgleich
In den Bachelor- und Master-Studiengängen Psychologie verpflichtet sich der Prüfungsausschuss, nachfolgende Selbstverpflichtung weiterhin als Grundlage für sein Handeln zu nehmen:
(1) Macht der Studierende glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird ihm vom Prüfungsausschussvorsitzenden gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
(2) Macht der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, gestattet der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag, die Prüfungsleistungen in gleichwertiger Weise abzulegen. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner. Wie die Prüfungsleistung zu erbringen ist, entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende in Absprache mit dem zuständigen Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen. Als geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kommen z.B. verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen, Nutzung anderer Medien, Nutzung anderer Prüfungsräume innerhalb der Hochschule oder ein anderer Prüfungstermin in Betracht. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
Hochschulwechsel
Hinweise erhalten Sie hier
Über die Fachsemestereinstufung bei einem Studiengangwechsel entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der eingereichten Studien- und Prüfungsnachweise.
Die Bewerbung erfolgt wie bei Hochschulwechslern innerhalb Deutschlands.
Die Informationen auf der Seite des Immatrikulationsamts gelten im wesentlich für deutsche Studierende. Ausländische Studierende können sich informieren beim Akademischen Auslandsamt der TU Dresden.
Urlaubssemester
Hinweise erhalten Sie hier
Im Urlaubssemester dürfen Sie Prüfungen ablegen.
Ein Urlaubssemester hat prüfungsrechtlich eine aufschiebende Wirkung.
Im Urlaubssemester bleibt die Fachsemesteranzahl stehen.