NC (Numerus Clausus) Vergabeverfahren für Studienanfänger
Inhaltsverzeichnis
Wann werden Vergabeverfahren durchgeführt?
Für Studiengänge oder Studienfächer kann ein Numerus Clausus - NC (=Zulassungsbeschränkung) festgelegt werden, wenn die zu erwartende Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt und ein ordnungsgemäßes Studium ohne Zulassungsbeschränkung nicht mehr abgesichert werden kann.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in sogenannten NC-Studiengängen oder NC-Studienfächern wird jährlich in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgesetzt. Die Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze im 1. Fachsemester erfolgt in allen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (=grundständige Studiengänge) nach den Regelungen des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes und der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung. In Studiengängen, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen (z.B. Master) gilt die Mastervergabeordnung der TU Dresden und ggf. ergänzendende Auswahlsatzungen der Fakultät.
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
In unserem Informationsflyer werden Sie darüber informiert, wie ein Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen für das 1. Fachsemester in der Regel abläuft. In einigen Studiengängen gelten darüber hinaus besondere Auswahlordnungen, die im Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester zu berücksichtigen sind. Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester können Studienplätze in NC-Studiengängen nur im Rahmen der wieder frei gewordenen Studienplatzkapazitäten gemäß aktueller Sächsischer Zulassungszahlenverordnung vergeben werden. Das Vergabeverfahren richtet sich in höheren Fachsemestern nach § 42 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in grundständigen Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte werden nach Beendigung des nächsten Vergabeverfahrens hier als Link eingestellt. Die Grenzwerte vergangener Jahre finden Sie nachfolgend.
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren in bundesweiten NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin der letzten Jahre können auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung nachgelesen werden: www.hochschulstart.de
(Tabellen mit den NC-Grenzwerten der letzten Semester finden Sie auf der genannten Seite im Downloadbereich).
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in NC-Masterstudiengängen
In zulassungsbeschränkten (NC-) Masterstudiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe innerhalb der festgelegten Kapazitäten gemäß der Ordnung für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge an der Technischen Universität Dresden (Vergabeordnung) sowie gemäß der ggf. erlassenen Auswahlordnung für den betreffenden Masterstudiengang.
Die Ordnungen können in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden unter den Stichworten "Vergabeordnung" und "Auswahlordnungen" eingesehen werden. In unserer Übersicht zu Eignungsfeststellungs und Auswahlverfahren erfahren Sie, welche konkreten Auswahlkriterien in welchem Nc-Masterstudiengang gelten.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in weiterführenden Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte werden hier nach Beendigung des nächsten Vergabeverfahrens hier als Link eingestellt. Die Grenzwerte vergangener Jahre finden Sie nachfolgend.
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in weiterführenden NC-Studiengängen
In Masterstudiengängen, die gemäß Auswahlordnung weitere Auswahlkriterien vorschreiben (z.B. Auswahlgespräch), ist die Darstellung von Auswahlgrenzen nicht möglich.
Ansprechpartner
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
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Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
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Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
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Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
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Fiedlerstr. 27, EG links, Zi. 102
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Technische Universität Dresden Außenstelle Immatrikulationsamt an der Medizinischen Fakultät Fetscherstraße 74
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