Voraussetzungen für Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen
1. Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) in Deutschland
- Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium in allen Studiengängen.
- Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge. I.d.R. sind auf dem Zeugnis die möglichen Studienrichtungen ausgewiesen.
- Das International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) wird als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn die Bedingungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz erfüllt werden.
- Personen, die bereits ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, sind zum Studium in allen Studiengängen berechtigt.
-
Personen ohne Abitur (Fall 1) aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Beruflich Qualifizierte) und einem zusätzlichen Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterabschluss oder vergleichbarer Abschluss) sind nach einem Beratungsgespräch an der TU Dresden zum Studium in allen grundständigen Studiengängen berechtigt.
- Personen ohne Abitur (Fall 2) aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Beruflich Qualifizierte) und einer mindestens dreijähriger Berufserfahrung können an der TU Dresden eine Zugangsprüfung absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss und einem Beratungsgespräch sind sie berechtigt, im beantragten Studiengang ausschließlich an der TU Dresden ein Studium aufzunehmen.
- Personen ohne Abitur (Fall 3) aber mit einer abgeschlossenen Fachhochschulreife verfügen nach einem Studium von 2 Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z.B. an einer FH), in dem sie alle geforderten Leistungsnachweise erbracht haben, über die Hochschulzugangsberechtigung zum Zwecke des Weiterstudiums im entsprechenden oder in einem fachlich verwandten Fach.
- Sofern andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland weitergehende Regelungen für den Hochschulzugang der in der beruflichen Bildung Qualifizierten getroffen haben, werden diese Hochschulzugangsberechtigungen nach einem Studium von zwei Semestern an einer Hochschule oder einer staatlich anerkannten Hochschule, in dem die geforderten Leistungsnachweise erbracht worden sind, zum Zwecke des Weiterstudiums in dem entsprechenden oder in einem fachlich verwandten Studiengang anerkannt.
- Achtung! Die Fachhochschulreife (auch Fachabitur genannt) ist keine fachgebundene Hochschulreife und berechtigt i.d.R. nicht zur Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester an einer universitären Einrichtung im Freistaat Sachsen. Mit der Fachhochschulreife kann in Sachsen nur ein Studium an Fachhochschulen begonnen werden.
2. Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) im Ausland
- Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt durch das Sekundarschulabschlusszeugnis (ggf. mit Hochschulaufnahmeprüfung oder bereits absolvierten Studienzeiten). Das Zeugnis muss entsprechend der Bewertungsrichtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen dem deutschen Abitur gleichwertig sein.
- Das International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) wird als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn die Bedingungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz erfüllt werden.
- Ein bereits in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium berechtigt zu einem weiteren Studium.
In einigen künstlerischen und sprachwissenschaftlichen Studiengängen oder Fächern wird zur Immatrikulation der Nachweis über eine erfolgreich bestandene Eignungsprüfung gefordert. Die Anforderungen und speziellen Bewerbungsfristen ergeben sich i.d.R. aus der jeweiligen Studienordnung sowie aus der zugehörigen Eignungsfeststellungsordnung. Welche Anforderungen gelten, finden Sie unter dem betreffenden Studiengang im Studieninformationssystem (SINS). In nachfolgender Übersicht sind die Eignungsfeststellungsverfahren in grundständigen Studiengängen zusammengefasst aufgeführt.
In NC-Studiengängen ist zur Immatrikulation eine Zulassung im Rahmen eines bestimmten Auswahlverfahrens/Rankings notwendig.
Für Studiengänge oder Fächer mit starker Nachfrage können jährlich in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung Aufnahmekapazitäten festgelegt werden. Diese Studiengänge werden auch als Numerus Clausus (NC)- Studiengänge bezeichnet. Die Vergabe der verfügbaren Studienplätze erfolgt gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeordnung. In einigen Studiengängen können die Fakultäten über eigene Auswahlordnungen auch noch weitere Auswahlkriterien festlegen. Informationen darüber, für welche Studiengänge ein NC festgelegt wurde und welche Unterlagen innerhalb welcher Frist wohin einzureichen sind, erhalten Sie für das aktuelle Bewerbungsjahr ca. ab Mai auf den Studiengangsseiten im Studieninformationssystem (SINS) sowie aus unserer > Übersicht über die speziellen Auswahlverfahren in grundständigen Studiengängen. Weitere Hinweise zur Durchführung der Auswahlverfahren sowie zu Grenzwerten vergangener Vergabeverfahren finden Sie auf unserer NC-Seite.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, wird der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verlangt (gilt auch für Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft).
In der Regel werden ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Prüfungen oder Zeugnisse nachgewiesen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2
- Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
- bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
- "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD 2. Stufe / C1 Niveau)
- Goethe Zertifikat C2 des Goethe-Instituts im In -oder Ausland
- "Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Großes Deutsches Sprachdiplom" vergeben vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Bitte beachten Sie: Zum 01.01.2012 wurden diese durch das Goethe-Zertifikat C2 - Großes Deutsches Sprachdiplom abgelöst. Zeugnisse, die bis zum 31.12.2011 ausgestellt wurden, berechtigen nur zur Teilnahme an der DSH Prüfung. - Telc Deutsch C1 Hochschule
Weitere Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen sowie zu den Möglichkeiten, diese zu erlangen, finden Sie auf der Webseite Deutschkenntnisse zum Studium.
Die Zulassung zum Studium an der TU Dresden erfolgt für Bewerber mit ausländischem Hochschulzugang / Bildungsabschluss entsprechend den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) der BRD.
Das bedeutet, wenn Sie ein ausländisches Schulabschlusszeugnis besitzen (gilt auch für das an einer internationalen Schule in Deutschland erworbene Internationale Baccalaureate IB), müssen Sie Ihr Zeugnis für Bewerbungszwecke in Deutschland anerkennen und eine Durchschnittsnote berechnen lassen. Für die TU Dresden wird diese Aufgabe von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) übernommen. Jeder deutsche oder ausländische Bewerber mit einem ausländischen Abitur muss sich zunächst über uni-assist bewerben. Von uni-assist werden Ihre Zeugnisse im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Ist das Zeugnis für den Hochschulzugang ausreichend und sind die Unterlagen vollständig, werden Ihre Bewerberdaten an die TU Dresden weitergeleitet. Eine nochmalige Bewerbung über das TU Dresden Bewerberportal ist damit hinfällig.
Die wichtigsten Informationen über die jeweiligen länderspezifischen Voraussetzungen finden Sie in der auf Grundlage der Bewertungsrichtlinien der KMK erstellten Zulassungsdatenbank des DAAD. Eine weitere Möglichkeit zur Information ist die Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese Datenbank beruht ebenfalls auf den Bewertungsrichtlinien der KMK. In detaillierter Form sind hier länderspezifische Voraussetzungen und darüber hinaus Informationen zur Bewertung von Hochschulen und Studienabschlüssen zu finden.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung Ihrer Unterlagen durch uni-assist erfolgt nur im Hinblick auf die jeweilige Studienbewerbung an der TU Dresden. Sie erhalten keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie sich an eine Zeugnisanerkennungsstelle wenden.
Bewerber für Medizin oder Zahnmedizin, welche diese Studiengänge bereits studiert haben: Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen erfolgt durch das zuständige Landesprüfungsamt (LPA). Bitte informieren Sie sich direkt bei der medizinischen Fakultät der TU Dresden.
Beachten Sie, dass es selbst bei ausreichender Hochschulzugangsberechtigung oder bei Vorliegen eines Zulassungsbescheides in einem NC-Studiengang zur Ablehnung der Immatrikulation kommen kann, wenn Gründe für die Versagung der Immatrikulation laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) vorliegen:
"Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er
-
keine Zugangsvoraussetzung zum Studium nach § 17 erfüllt,
-
der Studiengang zulassungsbeschränkt und der Studienbewerber nicht zugelassen ist,
-
nicht nachweist, dass er krankenversichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist,
-
die Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren oder Beiträgen nicht nachweist,
-
bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist,
-
eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
-
im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat,
-
die Abschlussprüfung des Studienganges bereits bestanden hat.
Einem Studienbewerber kann die Immatrikulation insbesondere versagt werden, wenn er
-
die für die Immatrikulation geltenden Verfahrensvorschriften nicht einhält,
-
nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Betreuung steht,
-
für bestimmte Fachsemester nicht eingeschrieben werden kann,
-
nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist,
-
an einer Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer Studenten ernstlich gefährden könnte oder den Studienbetrieb beeinträchtigt; zur Überprüfung kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden,
-
wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden ist, die Verurteilung noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und nach Art der Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebes zu befürchten ist."
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
International Office - Internationale Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, 1. Etage Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:30 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:30 - 15:30
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Erdgeschoss, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinischen Fakultät
Bereich Lehre
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
Außenstelle Immatrikulationsamt IHI Zittau
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
IHI Zittau Markt 23
02763 Zittau
Postadresse:
Technische Universität Dresden IHI Markt 23
02763 Zittau
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 12:00
- Dienstag:
- 09:30 - 12:00
- Mittwoch:
- 13:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:00