Informationen für Hochschulwechsler und Studiengangswechsler
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Bachelor-Studiengang Psychologie
Die Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelor-Studiengang Psychologie in ein höheres Fachsemester erfolgt bis zum 15.1. für das Sommer- bzw. bis zum 15.7. für das Wintersemester über das Immatrikulationsamt der TU Dresden. Über die Vergabe der Plätze entscheidet das Immatrikulationsamt.
Bei Bewerbungen für eine Zulassung für ein höheres Fachsemester gilt Folgendes
Hochschulwechsler, die den Wechsel an die TU Dresden in den gleichen Studiengang anstreben, können sich an der TU Dresden nur für das nächst höhere Fachsemester bewerben. Alle bisherigen Fachsemester werden unabhängig von den bisher erbrachten Leistungen übernommen. Um den gleichen Studiengang handelt es sich, wenn vorher eine Immatrikulation in einem approbationskonformen Bachelor-Studiengang Psychologie an einer deutschen Hochschule vorlag. Nach erfolgter Zulassung ist dies bei der Immatrikulation durch Vorlage einer Bescheinigung der bisherigen Hochschule zu belegen.
Alle andere Bewerber:innen für höhere Fachsemester werden als Studiengangwechsler betrachtet. Dazu zählen auch Wechsel aus einem nicht approbationskonformen BA Psychologie sowie alle Wechsel von ausländischen Universitäten/Hochschulen. Diese Bewerber:innen müssen nach Erhalt einer Zulassung für ein höheres Fachsemester eine Anrechnungsbescheinigung beim Prüfungsausschuss der Fakultät Psychologie beantragen. Um die Fristen im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren und die Bearbeitungszeit des Prüfungsausschusses zu wahren, muss Ihr Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten (Fachsemester) vollständig im Prüfungsamt vorliegen. Geht der Anrechnungsantrag nicht rechtzeitig ein oder ist unvollständig, ist eine rechtzeitige Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss nicht möglich. Es müssen Leistungen nachgewiesen werden, die eine Einstufung mindestens in das 2. Fachsemester ermöglichen. Die Anrechnungsbescheinigung muss dann den Unterlagen für die Immatrikulation beigelegt werden.
Zur Beantragung der Anrechnungsbescheinigung müssen eingereicht werden:
- formloser Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät Psychologie
(Anschrift: TU Dresden, Fakultät Psychologie, Prüfungsamt Psychologie, 01062 Dresden) - Kopie des Zulassungsbescheides für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der TU Dresden (Sie können sich über das Immatrikulationsamt für den Quereinstieg in mehrere Semester bewerben)
- Von Ihnen vorausgefüllte Anrechnungsbescheinigung über angerechnete Fachsemester (Vordruck siehe hier)
- Kopie der vollständigen Notenübersicht (nicht nur einzelne Notenbestätigungen) mit den entsprechenden Veranstaltungs- bzw. Modulbeschreibungen.
Eine Auflistung der noch zu absolvierenden Leistungen ist nicht notwendig, da nur bereits erbrachte Leistungen berücksichtigt werden können. Die Anrechnung der einzelnen Prüfungsleistungen / Module erfolgt nach erfolgreicher Aufnahme des Studienplatzes. Hierzu sind modulweise einzelne Anträge auf Anrechnung zu stellen. Informationen zur Anrechnung finden Sie auf der FAQ-Internetseite des Prüfungsamtes.
Die Studienplatzzusage wird für ein bestimmtes Fachsemester vorgenommen. Sollte sich das Fachsemester im Anrechnungsverfahren nicht bestätigen, kann dies auf Grund fehlender Studienplätze in diesem Semester dazu führen, dass eine Immatrikulation in dieses Semester nicht möglich ist. Sofern Ihnen vorher nicht klar ist, in für welches Fachsemester Sie sich bewerben sollten, können Sie sich auch parallel für mehrere Fachsemester und für das 1. Fachsemester online bewerben.
Master-Studiengänge Psychologie
Für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in einen der Master-Studiengänge Psychologie wird ein positiver Eignungsfeststellungsbescheid sowie eine Anrechnungsbescheinigung über die angerechneten Fachsemester benötigt.
Die Beantragung auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt bis zum 15.1. fürs Sommer- bzw. 15.7. fürs Wintersemester.
Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren sowie Ansprechpartner zum Bewerbungsverfahren:
- Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (KPP) hier
- Master-Studiengang Psychologie: Human Performance in Socio-Technical Systems (HPSTS) hier
- Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (CAN) hier
Nach erfolgter Antragsprüfung wird vom Auswahlausschuss postalisch ein Bescheid über die Eignung sowie über die angerechneten Fachsemester verschickt. Danach wird geprüft, ob Studienplatzkapazitäten für die Zulassung im entsprechenden Fachsemester vorhanden sind. Abschließend wird vom Immatrikulationsamt /International Office ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid verschickt.
Diplom-Studiengang Psychologie
Der Diplom-Studiengang Psychologie ist ein auslaufender Studiengang. Ein Quereinstieg ist nicht mehr möglich und es werden keine regulären Lehrveranstaltungen mehr angeboten.