Hochschulzugang über die Zugangsprüfung für Personen ohne Abitur aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zugangsprüfung
- Bewerbung zur Zugangsprüfung
- Bewerbungsunterlagen
- Zulassungsentscheidung
- Inhalt der Zugangsprüfung
- Anrechnung von Prüfungsleistungen
- Wiederholung der Zugangsprüfung
- Zeitlicher Ablauf der Zugangsprüfung
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für alle grundständigen Studiengänge
- Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin oder Humanmedizin
- Beratungsgespräch (verpflichtend)
Gemäß § 18 Abs. 5 Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) können Personen ohne Abitur mit abgeschlossener Berufsausbildung, dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf sowie einem Beratungsgespräch an der TU Dresden über eine Zugangsprüfung eine hochschul- und fachgebundene Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erwerben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zugangsprüfung
1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung. Als Berufsausbildung gelten
- die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
- der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule, deren Zugangsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist,
- der Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Facharbeiterbrief der DDR oder
- der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.
2. Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf
3. Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Zentralen Studienberatung der TU Dresden. Das Beratungsgespräch wird von der Zentralen Studienberatung durchgeführt und kann in der offenen Sprechzeit, nach Terminvereinbarung oder telefonisch erfolgen. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, offene Fragen zum Studium zu klären. Es erfolgt keine Bewertung. Weitere Hinweise zum Beratungsgespräch finden Sie hier.
Bewerbung zur Zugangsprüfung
Der Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung beginnt am 15.12. und endet am 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung kann man sich für den gewünschten Studiengang an der TU Dresden bewerben. Festlegungen zu Zulassungsbeschränkungen (NC) oder sonstigen Immatrikulationsvoraussetzungen gelten für Personen mit bestandener Zugangsprüfung gleichermaßen.
Anschrift:
TU Dresden
Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Bewerbungsunterlagen
- Antrag auf eine Zugangsprüfung
- Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung,
- vom Arbeitgeber bestätigter Nachweis über die erfolgte Berufstätigkeit im erlernten Beruf (im Original),
- Nachweis über das erfolgte Beratungsgespräch in der Zentralen Studienberatung der TU Dresden,
- Angabe, welcher Studiengang an der TU Dresden belegt werden soll (siehe Antragsformular),
- Angabe der Fremdsprache, in der die schriftliche Prüfung abgelegt werden soll (siehe Antragsformular),
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (möglichst maschinenschriftlich)
Zulassungsentscheidung
Die Entscheidung über die Zulassung zur Zugangsprüfung trifft der Ausschuss für die Zugangsprüfung der TU Dresden.
Inhalt der Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
1. Deutsche Sprache
Schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von vier Stunden zu einem Thema auf kulturellem, politischem, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt.
2. Fremdsprache
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden, bei der ein Text bearbeitet werden muss (Textverständnis und essayartige Antworten / Stellungnahmen in der Fremdsprache werden erwartet).
3. Mathematik
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden mit komplexen Aufgaben, die aus den Gebieten
- Differentialrechnung und Integralrechnung
- Analytische Geometrie und lineare Algebra
- Stochastik zusammengestellt sein können.
4. > allgemeinbildendes Fach entsprechend dem angestrebten Studiengang
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden.
5. Studiengangsbezogenes Allgemeinwissen
(nur bei bestandenem schriftlichen Prüfungsteil, findet ca. Mitte Juni statt)
Das Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten dient der Feststellung, ob die Kandidatin/der Kandidat über das für ein Studium an der TU Dresden im gewählten Studiengang notwendige Allgemeinwissen verfügt.
Die Zugangsprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Auf Antrag können Prüfungsteile angerechnet werden, wenn entsprechend benotete Abschlüsse, beispielsweise der Volkshochschule oder anderer staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen vorgelegt werden,welche den Teilprüfungen der Zugangsprüfung gleichwertig sind. Über die Anrechnung entscheidet der Ausschuss für die Zugangsprüfung auf Antrag bis zum ersten Prüfungstermin.
Wiederholung der Zugangsprüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden worden, so kann sie einmal wiederholt werden. Bestandene Teilprüfungen können auf Antrag auf die Wiederholungsprüfung angerechnet werden. Eine Wiederholungsprüfung kann nur zum nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden.
Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, die Kandidatin / der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.
Zeitlicher Ablauf der Zugangsprüfung
15. Januar | Bewerbungsschluss für die Zugangsprüfung |
ca. Ende Februar | Zulassung und Einladung zum schriftlichen Teil der Zugangsprüfung, Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses |
Ende März bis Mitte April | Schriftlicher Prüfungsteil |
ca. Anfang Juni | Mündlicher Prüfungsteil |
bis 24. Juni | Versand der Prüfungsergebnisse |
15. Juli | Bewerbungsschluss für ein Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen |
15. September |
Bewerbungsschluss für ein Studium in zulassungsfreien Studiengängen |
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für alle grundständigen Studiengänge
Für alle Studiengänge ist zur Immatrikulation eine Zeugniskopie über die an der TU Dresden absolvierte Zugangsprüfung sowie ein Nachweis über das erfolgte Beratungsgespräch (s.u.) einzureichen. Bei zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen werden diese Unterlagen erst nach erfolgter Zulassung angefordert. Informationen zur Auswahl von Beruflich Qualifizierten in NC-Studiengängen erhalten Sie hier.
Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin oder Humanmedizin
In den NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin ist im Rahmen des NC-Vergabeverfahrens eine Quote von 0,5 % der verfügbaren Plätze für Beruflich Qualifizierte vorgesehen. Hier können Sie den Antrag auf Zulassung im Rahmen der Quote für Beruflich Qualifizierte öffnen. Der Antrag muss zusammen mit allen Unterlagen bis spätstens 15. Juli bei der TU Dresden zur Bearbeitung eingegangen sein.
Beratungsgespräch (verpflichtend)
Das Beratungsgespräch ist in der Zentralen Studienberatung (s.u.) wahrzunehmen und kann in der offenen Sprechzeit, nach Terminvereinbarung oder telefonisch erfolgen. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, offene Fragen zum Studium zu klären. Es erfolgt keine Bewertung. Hinweise zum Beratungsgespräch finden Sie hier.
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.