Bewerben - Verlängerung für Stipendiat:innen
Eine Verlängerungsbewerbung für das Deutschlandstipendium ist vom 1. - 15. Juli 2024 möglich.
Für eine Weiterförderung können sich nur Studierende bewerben, die im Studienjahr 2023/24 das Deutschlandstipendium an der TU Dresden erhielten und im kommenden Studienjahr ebenfalls immatrikuliert sein werden. Die Vergabeordnung regelt die Umsetzung des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms und der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes an der TU Dresden. Einfach mal zur Information reinlesen.
Die Auswahlkommissionen der jeweiligen Fakultäten werden die Bewerbungen begutachten. Stehen ausreichend private Mittel zur Verfügung und sind alle Förderkriterien erfüllt, ist eine Weiterförderung grundsätzlich möglich.
Förderung über die Regelstudienzeit
Die Förderung durch ein Deutschlandstipendium umfasst maximal die Regelstudienzeit. Sie kann in begründeten Fällen auch an Studierende vergeben werden, die sich über der Regelstudienzeit befinden. Begründen Sie in diesem Fall in der Bewerbung die Regelstudienzeitüberschreitung im entsprechenden Abschnitt.
Bewerbung
Die Verlängerungsbewerbung erfolgt ebenfalls über das Onlinebewerbungsportal. Im Formular Bewerber:innenstatus werden Sie dann gefragt, ob Sie Neubewerber:in oder Verlänger:in sind.