30.11.2020
Wiederauflage der BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt erneut Studierende in pandemiebedingter Notlage. Bis März 2021 können wieder Anträge auf nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen gestellt werden. Für jeden Monat muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Überbrückungshilfe kann 100 bis maximal 500 Euro pro Student und Monat betragen. Damit soll denjenigen Studenten geholfen werden, bei denen Jobs oder die finanzielle Unterstützung durch die Eltern vorübergehend weggefallen sind.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.