03.04.2020
Bis 15. Mai Umzugshilfe für 2019 beantragen
Seit 2001 bekommen Erstsemester, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz anmelden, eine Umzugsbeihilfe von einmalig 150€. Im März hatte der Dresdner Stadtrat die Einstellung des Programms ab 2021 angekündigt und eine letzmalige Auszahlung für das Meldejahr 2019 festgelegt. Nun wurde die Antragsfrist verlängert.
Voraussetzung für die Umzugsbeihilfe ist, dass das Studium 2019 begonnen wurde und erstmalig der Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet wurde.
Bis zum 15. Mai 2020 können Studierende, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, diesen schriftlich beim Studentenwerk einreichen. Alle bis zu diesem Termin vollständig und per Post eingegangenen Anträge werden vom Studentenwerk Dresden bearbeitet.
Vollständig bedeutet: Antrag, Kopie Meldebestätigung, Kopie, Immatrikulationsbescheinigung, Kopie Personalausweis/Pass.
Wer bereits einen vollständigen Antrag gestellt hat, muss den Antrag nicht noch einmal stellen. Die Auszahlung der 150 Euro erfolgt bis spätestens Ende Juni.
Weitergehende Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten der Landeshauptstadt Dresden.
sowie beim Studentenwerk Dresden
Umzugsbeihilfe